Otto Schmidt Verlag

Heft 1 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 1, Erscheinungstermin: 15. Januar 2016) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

Sandor, René, BGH zur Störerhaftung von Access-Providern, IPRB 2016, 1

Sandor, René, Bundesregierung beschließt Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaftengesetz, IPRB 2016, 1

Sandor, René, BGH zum wettbewerbsrechtlichen Schutz eines Pippi-Langstrumpf-Kostüms, IPRB 2016, 1-2

Herrmann, Volker, Kein bekömmliches Bier in Ravensburg, IPRB 2016, 2

Herrmann, Volker, BGH: Fruchtsaft mit lernstarkem Eisen, IPRB 2016, 2

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 / Schuhmacher, Elmar, Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Urteilskopie, IPRB 2016, 3-4
  • BGH v. 9.6.2015 - X ZR 101/13 / Wintermeier, Martin, Zur Auslegung eines Patentanspruchs bei Prüfung einer unzulässigen Erweiterung, IPRB 2016, 4-5
  • BGH v. 27.8.2015 - I ZR 148/14 / Burghardt, Jens, Schiedsstellenverfahren als Prozessvoraussetzung, IPRB 2016, 5
  • BPatG v. 3.12.2015 - 25 W (pat) 549/14 / Dück, Hermann, Kein Markenschutz für die (geographische) Bezeichnung “Grevensteiner“, IPRB 2016, 6
  • OLG Düsseldorf v. 17.9.2015 - I-15 U 24/15 / Laoutoumai, Sebastian, Zulässigkeit einer Testsiegerwerbung bei mehreren Gleichplatzierten, IPRB 2016, 6-8
  • LG Frankfurt/O. v. 3.9.2015 - 31 O 29/15 / Oelschlägel, Kay, Werbung mit “HU/AU“ durch einfachen Werkstattbetreiber nicht per se wettbewerbswidrig, IPRB 2016, 8-9

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Gennen, Klaus, Ausstiegsszenarien bei öffentlich geförderten FuE-Projekten, IPRB 2016, 9-13

Im ersten Beitrag (, IPRB 2015, 185 ff.) wurden ausgewählte rechtliche Rahmenbedingungen beleuchtet. In diesem Fortsetzungsbeitrag geht es um ausgewählte Ausstiegsszenarien von öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten (im Folgenden: FuE-Projekten) einschließlich deren Rechtsfolgen für den Zuwendungsempfänger. Um den Rahmen des Beitrages nicht zu sprengen, beschränkt sich die Darstellung lediglich auf die Forschungsförderung von FuE-Projekten auf nationaler Ebene durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Nach einer kurzen Einleitung folgt die Vorstellung der für diesen Beitrag relevanten Ausstiegsszenarien. Daran anschließend werden die wesentlichen Rechtsfolgen erörtert.

Mayer, Markus A., Die Zulässigkeit der Abwerbung von Mitarbeitern im Wettbewerb, IPRB 2016, 13-16

Das Abwerben von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist grundsätzlich zulässig. Es ist Ausdruck eines wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenden Kampfes um Ressourcen und der freien Marktwirtschaft. Die Grenze der Zulässigkeit wird jedoch dann überschritten, wenn der mit der Abwerbung verfolgte Zweck oder die eingesetzten Mittel aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zu beanstanden sind.

Urheberrecht

Wimmers, Jörg / Barudi, Malek, EU-Urheberrechtsreform, IPRB 2016, 16-21

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2015 einen Fahrplan für die Modernisierung und Anpassung des Urheberrechts an die Gegebenheiten der digitalen Welt bekanntgegeben. In ihrer Mitteilung nennt sie eine Vielzahl an Themen, die sie in den kommenden Monaten beobachten und prüfen will. Diesem offenbar sehr ambitionierten Plan stehen dann zu den einzelnen Punkten doch recht oberflächliche und unklare Aussagen gegenüber. Liest man zwischen den Zeilen, scheint dieser Fahrplan nicht dazu geeignet, den erforderlichen Ausgleich der an urheberrechtlichen Fragen Beteiligten im Internet zu finden. Die Autoren stellen die wesentlichen Aspekte der Mitteilung heraus und stellen einige Punkte in Frage; für eine abschließende Bewertung bleibt die Mitteilung allerdings zu unpräzise.

Schwarz, Mathias, Der Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs auf angemessene Vergütung, IPRB 2016, 21-23

Anfang Oktober 2015 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf für ein Gesetz “zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ veröffentlicht. Der Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung, die im Januar 2016 abgeschlossen sein soll. Verbände und interessierte Kreise waren aufgefordert, bis Ende Dezember 2015 ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen. Nach derzeitiger Planung soll im Frühjahr 2016 der Regierungsentwurf folgen, der dann in den Bundestag zur Beschlussfassung eingebracht werden wird.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.01.2016 12:59