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Nachrichten IP-Recht


LG Köln v. 2.2.2023 - 14 O 48/22
Nicht zuletzt erschien der Umstand wertprägend, dass es sich beim Kläger um einen international renommierten Fotokünstler handelt. Auch insoweit hielt die Kammer einen Aufschlag i.H.v. 30 % für angemessen. Damit war der Grundbetrag von 869 € um insgesamt 110 % zu erhöhen, sodass sich ein Betrag von 1.824 € ergab. Der Betrag war wegen fehlender Urheberbenennung zu verdoppeln.

OVG NRW v. 21.3.2023 - 13 B 381/22
Die in § 3b des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren vorzuhalten, ist auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar. Das hat das OVG vorläufig festgestellt und damit einen Eilbeschluss des VG Köln teilweise geändert.

BGH v. 26.1.2023 - I ZR 111/22
Für die Klagebefugnis eines Verbands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen. Wie bei mittelbaren Mitgliedern kommt es auch bei unmittelbaren Mitgliedern auf deren Stimmberechtigung nur an, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihre Mitgliedschaft allein bezweckt, dem Verband die Klagebefugnis zu verschaffen.

Aktuell im IPRB
SLAPP-Klagen („strategic lawsuits against public participation“) sollen nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission künftig erschwert werden. Konkret geht es um die Abwehr offenkundig missbräuchlicher oder unbegründeter Zivilklagen gegen Journalisten, Personen oder Organisationen, die sich für die Verteidigung der Grundrechte und einer Vielzahl anderer Rechte einsetzen, z.B. Umwelt- und Klimarechte, Frauenrechte, Rechte von LGBQTIQ-Personen, Rechte von Angehörigen einer ethnischen Minderheit, Arbeitsrechte oder religiöse Freiheiten. Mit SLAPP-Klagen sollen Personen, die sich für die genannten Rechte öffentlich einsetzen, eingeschüchtert und daran gehindert werden, ihre Arbeit fortzusetzen, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit und eine pluralistische öffentliche Debatte gefährdet sein können. Das Richtlinienvorhaben will Gerichte und die betroffenen Beklagten mit Instrumenten zur Abwehr derartiger missbräuchlicher Klagen ausstatten. Der Beitrag stellt den Richtlinienentwurf der EU-Kommission vor und gibt eine kurze Übersicht über den aktuellen Diskussionsstand.

BGH v. 15.12.2022 - I ZR 173/21
Der Grundsatz, dass der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks der angewandten Kunst nicht geringer als bei anderen unter die Richtlinie 2001/29/EG fallenden Werken ist (dazu EuGH v. 12.9.2019 - C-683/17 - Cofemel), besagt allein, dass bei Werken der angewandten Kunst dieselben Ausschließlichkeitsrechte gewährt werden müssen und hinsichtlich der Reichweite dieser Rechte dieselben Rechtsmaßstäbe anzulegen sind wie bei allen anderen Werkkategorien. Auf die im Einzelfall vorzunehmende Bestimmung des konkreten urheberrechtlichen Schutzbereichs eines Werks, der sich aus seiner Gestaltungshöhe ergibt, bezieht sich diese Aussage hingegen nicht.

OLG Schleswig-Holstein v. 9.3.2023 - 6 U 36/22
Die Bereitstellung eines Links zur sog. OS-Plattform (Internetplattform zur Online-Streitbeilegung) ist zwar verpflichtend (Art. 14 Abs. 1 VO (EU) Nr. 524/2013), die Teilnahme an der Online-Streitbeilegung aber nicht. Insofern ist die Bedeutung eines funktionstüchtigen Links nicht zu hoch zu bewerten. Entsprechend gering ist der Nachteil zu gewichten, der dem Verbraucher durch die Funktionsuntüchtigkeit des Links entsteht.

OLG Hamburg v. 22.2.2023 - 5 U 28/22
Es handelt sich bei der Verfügungsmarke „BOSS“ um eine ernsthaft und markenmäßig vom HUGO BOSS-Konzern benutzte Marke. Das Verständnis als Marke in der Marke ist bei „BOSS“ in „THE REAL BOSS“ jedenfalls bei einer Deutung gegeben („Das wahre BOSS“). Eine absolute Zeichenunähnlichkeit ist hingegen nicht gegeben. Auch die Zeichen „BOSS“ und „I AM THE BOSS“ sind ähnlich und nicht absolut unähnlich.

OLG Frankfurt a.M. v. 14.3.2023 - 11 U 20/22
Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u.a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90% des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10% an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG.

EuGH v. 9.3.2023 - C-356/22
Gesundheitsbezogene Warnhinweise auf der Packung oder Außenverpackung eines Tabakerzeugnisses sind nicht allein deshalb "verdeckt" i.S.v. Art. 8 Abs. 3 Satz 1 der Tabakrichtlinie, weil dieses Erzeugnis in einem Warenausgabeautomaten vorrätig gehalten wird und deshalb von außen überhaupt nicht sichtbar ist.

LG München I v. 3.3.2023 - 37 O 6688/22
Soweit die Klägerin im Zuge ihres Sach- und Rechtsvortrags dem aus ihrer Sicht erfolgten vergaberechtlichen Verstoß durch die Beklagte Indizwirkung für die Frage einer unzulässig gewährten Beihilfe zugeschrieben hatte, änderte dies an dem vorstehend bezeichneten Streitgegenstand nichts. Und für den Rechtsstreit über diesen Streitgegenstand ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet, da es sich um eine bürgerlich rechtliche Streitigkeit handelt.

BGH v. 10.11.2022 - I ZR 8/19
Händler i.S.d. § 54b Abs. 1 UrhG ist, wer gewerblich Geräte und Speichermedien erwirbt und weiterveräußert, also Kaufverträge über diese Produkte abschließt. Es ist mit Blick auf die aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG folgende Ergebnispflicht bei der Gewährung des gerechten Ausgleichs für die Anfertigung von privaten Vervielfältigungen nicht geboten, Online-Marktplätze, die die Vermittlung von Kaufverträgen über vergütungspflichtige Geräte und Speichermedien ermöglichen, in den Kreis der Schuldner der Gerätevergütung aufzunehmen. Die analoge Anwendung des § 54b Abs. 1 UrhG auf Internet-Marktplätze kommt nicht in Betracht.

OLG Braunschweig v. 9.2.2023 - 2 U 1/22
Das OLG Braunschweig hat die Nutzung des Begriffs „smava“ als Keyword bei der Suchmaschine Google durch eine Betreiberin eines Vergleichsportals für Kreditvermittlungsangebote im Internet für zulässig befunden, da hiermit noch keine Verletzung der Marke oder Unternehmenskennzeichnung vorliege.

BGH v. 15.12.2022 - I ZR 8/19
Ein Unternehmen, das als Versicherungsnehmer eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine Auslands- und Inlands-Rückholkosten-Versicherung als Gruppenversicherung für seine Kunden bei einem Versicherungsunternehmen unterhält und gegenüber Verbrauchern Mitgliedschaften vertreibt, die zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland berechtigen, und das von den geworbenen Mitgliedern eine Vergütung für den erworbenen Versicherungsschutz erhält, ist Versicherungsvermittler i.S.v. § 34d Abs. 1 Satz 1 GewO und bedarf deshalb der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

LG Düsseldorf v. 11.11.2022 - 38 O 144/22
Zu mehr als der (rein betragsmäßigen) Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage verpflichtet § 11 Abs. 1 PAngV den Unternehmer nicht. Ein Erfordernis, diesen Preis nicht nur zu beziffern, sondern ihn in bestimmter Weise zu bezeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen, stellt § 11 Abs. 1 PAngV nicht auf.

AG München v. 14.2.2023 - 161 C 12736/22
Das Erlöschen einer ursprünglich erteilten Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Werbung kann etwa anzunehmen sein, wenn in einem Zeitraum von vier Jahren ein Account, bei dessen Erstellung ein Newsletter abonniert wurde, nicht mehr genutzt und in Kenntnis hiervon auch keine weitere Werbung übersandt wurde. In einem solchen Fall muss sich der Werbende vor der neuerlichen Zusendung von E-Mail-Werbung bei dem Empfänger erkundigen, ob die ursprüngliche Einwilligung fortbesteht.

LG Köln v. 18.8.2022 - 14 O 350/21
Für die Bejahung der Schutzschranke nach § 57 UrhG reicht es aber nicht aus, dass das urheberrechtlich geschützte Werk aus Sicht des objektiven Betrachters in Bezug auf den Hauptgegenstand der Verwertung im Hintergrund steht. Nach dem Wortlaut der Schrankenbestimmung ist vielmehr weitergehend erforderlich, dass das Werk im Verhältnis zum Hauptgegenstand der Wiedergabe unwesentlich ist.

BGH v. 10.11.2022 - I ZR 16/22
In situ generierter Stickstoff, mit dem Schadorganismen bekämpft werden, ist ein Biozidprodukt i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. Es unterliegt daher grundsätzlich der Zulassungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 BiozidVO.

Aktuell im IPRB
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist vielen Anwälten und Richtern weitgehend unbekannt. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben befasst sich die Rechtsprechung des EGMR nicht nur mit „klassischen“ Menschenrechtsverletzungen, sondern mit allen Verletzungen des umfangreichen Grundrechtekatalogs der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), also letztlich mit allen Themen, die auch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wegen einer Grundrechtsverletzung sein könnten. Der Beitrag zeigt die Bedeutung des Beschwerdeverfahrens zum EGMR im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts auf, erläutert die Grundzüge des Verfahrens und gibt wichtige Hinweise zur Vermeidung von Fehlern auf dem Weg durch die Instanzen bis zum EGMR nach Straßburg.

BGH v. 23.2.2023 - I ZR 157/21
Der BGH hat sich vorliegend mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs von Software befasst, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht (sog. "Cheat-Software"). Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

EuGH v. 16.2.2023 - C-312/21
Das einschlägige Unionsrecht steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach in dem Fall, dass dem Antrag teilweise stattgegeben wird, jede Partei ihre Kosten und die Hälfte der gemeinsamen Kosten trägt. Die Informationsasymmetrie zwischen den Parteien bleibt bei der Beurteilung der Möglichkeit für ein nationales Gericht, den durch eine solche Zuwiderhandlung verursachten Schaden zu schätzen, unberücksichtigt.

LG Düsseldorf v. 22.12.2022 - 14c O 45/21
Bei einem Werk der angewandten Kunst i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, das einen Unterfall des Werks der bildenden Künste darstellt, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG genügt für ein Erscheinen i.S.v. § 6 Abs. 2 S. 2 UrhG auch, wenn das Werk oder ein Vervielfältigungsstück des Werks mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit bleibend zugänglich gemacht ist. Der bleibenden Veröffentlichung i.S.v. § 6 Abs. 2 S. 2 UrhG unterfällt insbesondere die bleibende Ausstellung im Museum einschließlich der Aufnahme in ein Museumsmagazin, nicht jedoch die nur vorübergehende Aufstellung im öffentlichen Raum oder in einer privaten Galerie als Kulisse.

OLG Brandenburg v.17.1.2023 - 6 U 26/22
§ 3 Abs. 4, 4a MPAV enthält Vorgaben dazu, an welche Personengruppen In-vitro-Diagnostika speziell auch für den Nachweis des Coronavirus Sars-Cov-2 ausgegeben werden dürfen. Die Vorschriften stellen damit eine produktbezogene Absatzbeschränkung mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes von Verbrauchern dar. Der durch die Abgabebeschränkung bewirkte Schutz der Patienten vor Diagnostika, die für Laien nicht geeignet sind, wird aber erst relevant, wenn das betreffende Produkt tatsächlich in deren Hände gelangt.

LG München I v. 13.2.2023 - 4 HKO 14545/21
Die Verleihung und Publizierung sog. "Ärzte-Siegel" durch die Zeitschrift Focus gegen Entgelt an Ärzte verstößt gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot. Mit den Siegeln wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass die betreffenden Ärzte, die als "Top-Mediziner" bezeichnet bzw. als "Focus-Empfehlung" angepriesen werden, aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen.

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LG München I v. 7.2.2023 - 1 HK O 4969/22
Das LG München I hat sich vorliegend mit der Klage eines Umweltvereins befasst, mit der sich dieser gegen einen Automobilhersteller wegen irreführender Werbung gewendet hatte. Dem Hersteller wurde die streitgegenständliche Werbung untersagt.

LG Düsseldorf v. 2.2.2023 - 14c O 74/22
Für die Ermittlung der Eigenart ist die Unterschiedlichkeit der Muster das maßgebliche Kriterium. Abzustellen ist auch insoweit auf das Verständnis des informierten Benutzers. Ob das Verfügungsgeschmacksmuster dabei über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln.

EuGH, C 543/21: Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.2.2023
Generalanwalt Emiliou hat seine Schlussanträge zu der Frage vorgelegt, ob der auf Getränke- und Lebensmittelbehälter erhobene Pfandbetrag als Teil des anzugebenden Verkaufspreises anzusehen ist.

AG Frankfurt a.M. v. 9.12.2022 - 32 C 1565/22 (90)
Ein Lieferservicebetreiber schuldet den Urhebern keinen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum. Es findet insoweit keine öffentliche Wiedergabe i.S.d. UrhG statt.

OVG Rheinland-Pfalz v. 31.1.2023 - 6 B 11175/22
Für die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegenüber einem Zugangsvermittler (Access-Provider) angeordnete Sperrung von Internetseiten eines ausländischen Glücksspielanbieters besteht keine Rechtsgrundlage. Eine solche Sperrungsanordnung kann auch nicht auf die Auffangermächtigung des § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 gestützt werden, wonach die für alle Länder oder in dem jeweiligen Land zuständige Behörde die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen kann.

BGH v. 6.12.2022 - X ZR 47/22
Für die Beurteilung, ob das Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG vorliegt, ist nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Klage. Hierbei sind auch Änderungen zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Berufungsverfahrens eingetreten sind. Das Klagehindernis fällt weg, wenn das Europäische Patentamt entschieden hat, dass das Patent mit einer geänderten Fassung seiner Ansprüche aufrechterhalten wird, und diese Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann. In dieser Konstellation ist eine Nichtigkeitsklage nur noch insoweit zulässig, als sie darauf gerichtet ist, den Rechtsbestand des Patents in weitergehendem Umfang zu beseitigen, als dies nach der bindenden Entscheidung des Europäischen Patentamts zu erwarten ist.

BGH v. 13.12.2022 - VI ZR 54/21
Das auf den Basis-Profilen fehlende Portraitbild in einem Arztsuch- und -bewertungsportal (jameda) im Internet ist nicht geeignet, einen das Profil des betreffenden Arztes "besuchenden" potentiellen Patienten auf das Profil eines mit diesem konkurrierenden, aber zahlenden Arztes zu leiten. Das Fehlen eines Bildes auf dem Basis-Profil lässt schon im Ausgangspunkt keinen Schluss darauf zu, der betroffene Arzt sei weniger qualifiziert als der Inhaber eines Premium-Profils mit Bild.

BGH v. 26.1.2023 - I ZR 27/22
Der Betreiber eines Affiliate-Programms haftet nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners, wenn dieser im Rahmen eines eigenen Produkt- oder Dienstleistungsangebots tätig geworden ist und es deshalb an einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs des Betreibers des Affiliate-Programms fehlt.

Aktuell in der ZIP
Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts erlassen in den letzten zwei Jahren zum Thema der Anpassung der Beschreibung von Patenten bei Erteilung offenbar bewusst widersprüchliche Entscheidungen, nachdem eine Beschwerdekammer es gewagt hatte, die Notwendigkeit der Anpassung der Beschreibung bei Erteilung in Frage zu stellen. Das Europäische Patentamt hat unter den führenden Patentämtern mit Abstand die strengsten Regeln zur Anpassung der Beschreibung. Es besteht die Möglichkeit einer Harmonisierung dieser Frage unter den Patentämtern.

OLG Frankfurt a.M. v. 15.12.2022 - 16 U 255/21
Berichtet ein Rechtsanwalt über einen erstrittenen gerichtlichen Erfolg auf seiner Homepage und wird diese Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben, muss er diesen Bericht nicht nachträglich löschen. Auf Verlangen des Betroffenen ist er jedoch verpflichtet, den Beitrag zu aktualisieren (Nachtragsanspruch).

Rechtliche Konflikte lösen ohne Streit vor Gericht - für diesen ressourcenschonenden Weg der Konfliktbeilegung wirbt das neue Streitschlichtungsportal "Recht ohne Streit". Die Initiatoren bieten Menschen, Unternehmen oder Institutionen, die von einem zivilrechtlichen Konflikt betroffen sind, konkrete digitale Hilfestellungen.

OLG Hamburg v. 12.1.2023 - 15 U 29/21 Kart
Eine bundeslandweite Hörfunksendelizenz sagt nichts darüber aus, ob der Hörfunksender tatsächlich im gesamten (Flächen-) Bundesland empfangen werden kann. Eine gleichmäßige Verteilung der Hörer eines Senders über das Gesamtgebiet eines (Flächen-) Bundeslands kann damit ebenfalls nicht gewährleistet werden, und eine solche Verteilung spielt neben der reinen Hörerzahl für die Vermarktung von Hörfunkwerbezeiten an überregional Werbetreibende auch keine Rolle.

BGH v. 18.10.2022 - X ZR 36/21
Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens, die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen, sind grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich. Dies gilt auch für eine frühere Patentanmeldung, deren Priorität die dem Akteneinsichtsrecht unterliegende Anmeldung in Anspruch nimmt.

BGH v. 10.11.2022 - I ZB 10/22
Für die Frage, ob Zustellungen an den gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 NetzDG benannten Zustellungsbevollmächtigten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 NetzDG bewirkt werden können, kommt es maßgeblich darauf an, aus welchem Grund vom Anbieter des sozialen Netzwerks die Löschung von Inhalten begehrt wird bzw. aus welchem Grund der Anbieter des sozialen Netzwerks Inhalte gelöscht und/oder Accounts gesperrt hat. Voraussetzung für eine Anwendbarkeit von § 5 Abs. 1 Satz 2 NetzDG ist jeweils eine Anknüpfung an rechtswidrige Inhalte im Sinne des § 1 Abs. 3 NetzDG.

EuGH v. 12.1.2022 - C-57/21
Ein nationales Gericht kann die Offenlegung von Beweismitteln für die Zwecke eines Schadensersatzverfahrens im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht anordnen, auch wenn das Verfahren ausgesetzt wurde, weil die Kommission eine Untersuchung in Bezug auf diese Zuwiderhandlung eingeleitet hat. Dieses Gericht muss sich allerdings vergewissern, dass die Offenlegung von Beweismitteln für die Zwecke der Schadensersatzklage tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist.

On 29 December 2022, the CNIL in France sanctioned the social network TIKTOK for a total amount of 5 million euros for two reasons: users of "tiktok.com" could not refuse cookies as easily as they accept them. Also, they were not informed in a sufficiently precise manner of the purposes of the different cookies.