Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 12, Erscheinungstermin: 15. Dezember 2015) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, BGH zum Umfang des Verbreitungsrechts, IPRB 2015, 269

Herrmann, Volker, Neues Verwertungsgesellschaftengesetz auf den Weg gebracht, IPRB 2015, 269

Herrmann, Volker, FG Münster: Domains sind pfändbar, IPRB 2015, 269-270

Sandor, René, LG Detmold: Überwachungskameras auf Nachbargrundstück müssen entfernt werden, IPRB 2015, 270

Rechtsprechung

  • EuGH v. 29.10.2015 - Rs. C-490/14 / Grosskopf, Lambert, Eine gedruckte Landkarte ist eine Datenbank, IPRB 2015, 270-272
  • EuGH v. 25.6.2015 - Rs. C-147/14 / Stöckel, Oliver, Berücksichtigung außereuropäischer Sprachen bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit von Marken, IPRB 2015, 272-273
  • BGH v. 25.8.2015 - X ZR 110/13 / Harmsen, Christian, Prüfung der Patentfähigkeit im Hinblick auf informationsbezogene Merkmale, IPRB 2015, 273
  • BGH v. 25.8.2015 - X ZB 8/14 / Brandi-Dohrn, Anselm, Online-Gebrauchsmusteranmeldung nur mit MS-Windows gebührenermäßigt, IPRB 2015, 273-274
  • BGH v. 19.3.2015 - I ZR 157/13 / Burghardt, Jens, Der rechtlich ordnungsgemäße SCHUFA-Hinweis im Mahnschreiben, IPRB 2015, 274-275
  • BGH v. 30.4.2015 - I ZR 13/14 / Verheyen, Jan, Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten, IPRB 2015, 275-276
  • BGH v. 19.3.2015 - I ZR 94/13 / Hort-Boutouil, Jennifer, § 7 Abs. 2 Nr. 1 TMG wird zum Maßstab im Rahmen von § 4 Nr. 8 UWG, IPRB 2015, 276-277
  • LG Köln v. 20.2.2015 - 14 S 30/14 / Schuhmacher, Elmar, Vergütungspflicht bei Wiedergabe von TV-Sendungen in Reha-Zentrum, IPRB 2015, 277-278

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Conrad, Christian, Voraussetzungen und Folgen der bösgläubigen Markenanmeldung, IPRB 2015, 278-281

In markenrechtlichen Widerspruchs- und Verletzungsverfahren taucht häufig die Behauptung auf, die Angriffsmarke sei “bösgläubig“ angemeldet worden. Oftmals wird sogar allein der Einwand erhoben, dass der – vermeintlich bösgläubige – Anmelder im Zeitpunkt der Anmeldung das Drittzeichen kannte und bereits allein deshalb unterliegen werde. Aus der Angriffsmarke dürften deshalb keine Rechte hergeleitet werden. Ergänzend wird oftmals versucht, eine mögliche Löschung der Angriffsmarke als Druckmittel einzusetzen. Bei Kenntnis der hierzu – insbesondere vom EuGH – entwickelten Grundsätze, etwa zur Darlegungs- und Beweislast, lässt sich diesem Einwand jedoch oftmals valide und überzeugend entgegentreten. Diese Grundsätze will der folgende Beitrag im Überblick vermitteln.

Wintermeier, Martin, Präklusionsfalle “Düsseldorfer Verfahren“, IPRB 2015, 281-284

Das selbständige Beweisverfahren ist ein wertvolles Mittel zur Vorbereitung streitiger Auseinandersetzungen. Im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht dient es vornehmlich dazu, eine unklare Verletzungslage aufzuklären. Mit dem “Düsseldorfer Verfahren“ hat das selbständige Beweisverfahren erhebliche Bedeutung gewonnen, um effizient an ein vollwertiges gerichtliches Sachverständigengutachten zu gelangen, ohne den erheblichen Kostenrisiken eines Hauptsacheprozesses ausgesetzt zu sein. Soweit ersichtlich, blieb im gewerblichen Rechtsschutz bisher die Frage unbeachtet, ob nicht vorgetragene Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten aus einem selbständigen Beweisverfahren zu einer Präklusion im Hauptsacheverfahren führen können. Diese Frage erschöpft sich keineswegs nur in den Erfolgsaussichten der Hauptsache, sondern birgt teils erhebliche Haftungsrisiken. Eine klare Linie der Rechtsprechung findet sich nicht, weshalb die folgende Darstellung nötig erscheint.

Urheberrecht

von Raggamby, Béla, Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – Fluch oder Segen?, IPRB 2015, 284-286

Bereits im Vorfeld des Referentenentwurfes (Stand vom 14.9.2015) zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts kam es zu einer heftigen Diskussion über die geplante Gesetzesnovelle der Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Zahlreiche Autoren kritisierten teilweise scharf bereits den “zirkulierenden und noch nicht veröffentlichten“ Entwurf. Wiederholt fiel der Begriff “Enteignung“. Zwischenzeitlich liegt auch der Regierungsentwurf (abrufbar unter www.bundesregierung.de) des Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts vor (Stand vom 4.11.2015). Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit einigen der aus Sicht des Autors zentralen Punkte der geplanten Gesetzesnovelle auseinander.

Schmid-Petersen, Frauke, Aktuelle Entscheidungen zur Verwertung rechtswidrig erlangter Informationen in den Medien, IPRB 2015, 286-291

Seit vielen Jahren beschäftigt die Rechtsprechung die Frage, inwiefern Informationen medial verwertet werden dürfen, die unter Einsatz rechtswidriger Mittel erlangt worden sind. Insbesondere der sog. investigative Journalismus bedient sich nicht selten Materialien oder Informationen, die durch eigenen Rechtsbruch oder den Dritter beschafft worden sind. Der Informantenschutz bietet dem Zuträger solcher Informationen Schutz vor Strafverfolgung, hat allerdings keine Wirkung im Hinblick auf die Frage der Zulässigkeit der Verwertung entsprechender Informationen. Jüngst wurde die Frage der Verwertung geheimdienstlicher Informationen in der sog. Netzpolitik.org-Affäre noch einmal virulent. Außerdem sind mehrere Entscheidungen zur medialen Verwertung rechtswidrig erlangter Informationen ergangen, die eine nähere Betrachtung lohnen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.12.2015 09:37