Otto Schmidt Verlag

Heft 11 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 11, Erscheinungstermin: 15. November 2015) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, EuGH segelt aus dem Safe-Harbor, IPRB 2015, 245

Herrmann, Volker, Bundestag beschließt neue Vorratsdatenspeicherung, IPRB 2015, 245

Schmid-Petersen, Frauke, Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht, IPRB 2015, 246

Schmid-Petersen, Frauke, Krokodile und Kaimane, IPRB 2015, 246

Schmid-Petersen, Frauke, Keine Hassparolen auf Facebook, IPRB 2015, 246-247

Rechtsprechung

  • BGH v. 23.7.2015 - I ZR 167/13 / Lubberger, Andreas, Umgeswirlt und ausgesaugt, IPRB 2015, 247-249
  • BGH v. 7.7.2015 - X ZR 64/13 / Harmsen, Christian, Zurückverweisung im Patentnichtigkeitsverfahren, IPRB 2015, 249
  • BGH v. 22.1.2015 - I ZR 107/13 / Brandi-Dohrn, Anselm, BGH: Wettbewerbsrechtlicher Schutz nach abgelaufenem Patent erweitert; Neues zur Geschäftsführerhaftung, IPRB 2015, 249-251
  • BGH v. 9.7.2015 - I ZR 224/13 / Aßhoff, Guido, Ein Klebefähnchen an einem Kopfhörer stellt keine dauerhafte Kennzeichnung nach dem ElektroG dar, IPRB 2015, 251-252
  • OLG Hamburg v. 21.5.2015 - 3 U 2/12 / Oelschlägel, Kay, Zum Zusammenspiel nationaler Marken und deren Zeitrang beanspruchender Gemeinschaftsmarken, IPRB 2015, 252-253
  • OLG Köln v. 31.10.2014 - 6 U 55/14 / Vohwinkel, Moritz, Capri-Sonne Standbeutel – Schutzumfang der Formmarke, IPRB 2015, 253-255
  • OLG Frankfurt v. 21.7.2015 - 6 W 71/15 / Vohwinkel, Moritz, Vorsicht Prozessfalle: § 926 ZPO, IPRB 2015, 255-256

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Greinert, Markus / Metzner, Susann, Eigentum an IP im Steuerrecht, IPRB 2015, 256-260

Für steuerliche Zwecke wird das Eigentum an IP dem wirtschaftlichen Eigentümer zugerechnet. Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit dem IP können dadurch nicht zwangsläufig vom Inhaber bzw. rechtlichen Eigentümer geltend gemacht werden, sondern nur vom wirtschaftlichen Eigentümer. Dies gilt sowohl nach nationalem Steuerrecht als auch, bei Transaktionen zwischen verbundenen Gesellschaften, im grenzüberschreitenden Kontext. Insbesondere bei Lizenzierungen ist deshalb zur Anerkennung der Lizenzvereinbarungen für steuerliche Zwecke darauf zu achten, dass rechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht auseinanderfallen. Der nachfolgende Beitrag stellt dar, wie das wirtschaftliche Eigentum an IP nach nationalen und internationalen steuerlichen Vorschriften bestimmt wird, welche Änderungen sich durch das aktuelle Base Erosion and Profit Shifting (“BEPS“) Projekt der OECD ergeben und wie sich diese aktuelle Entwicklung auf IP-Strukturen im Konzern auswirkt.

Harmsen, Christian / Block, Jonas, Die Durchsetzung standardessenzieller Patente nach EuGH – Rs. C-170/13 – Huawei ./. ZTE, IPRB 2015, 260-262

Mit seiner lange erwarteten Entscheidung in Sachen Huawei Technologies ./. ZTE hat der EuGH eine erste Orientierung für die kartellrechtskonforme Durchsetzung standardessenzieller Patente geschaffen – zugleich aber auch eine Reihe offener (Folge-)Fragen hinterlassen. Der nachfolgende Aufsatz dient der kurzen Skizzierung der zentralen Themen, mit deren Aufarbeitung die Praxis derzeit befasst ist.

Ahrens, Sönke, Schleichwerbung und Produktplatzierung bei YouTube?, IPRB 2015, 263-265

“Bibi hat die 2 Millionen Abonnenten-Grenze überschritten!“ Was heißt das und warum ist das rechtlich relevant? ist , eine 22 Jahre junge Frau, die auf YouTube den Kanal “BibisBeautyPalace“ betreibt. Dort werden 5–10 Minuten lange Videos präsentiert, in denen Bibi über das Thema Mode, Kosmetik und Lifestyle spricht. Sie hat zurzeit 2.363.250 Abonnenten auf YouTube, 1.269.321 “Gefällt mir“-Angaben für ihre Facebook-Seite und 2,3 Millionen Abonnenten auf Instagram. Bei einer derartigen Reichweite ist es rechtlich relevant, wenn ein iPhone in die Kamera hält. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die von ihr angekündigte “mega krasse Verlosung“ zufällig erfolgt oder aber als Werbung für Apple eingestuft werden muss.

Urheberrecht

Härting, Niko, “Hate Speech“ bei Facebook, IPRB 2015, 265-267

Der Bundesjustizminister hat von Facebook wiederholt verlangt, energischer gegen rassistische und fremdenfeindliche Kommentare vorzugehen. Dies gibt Anlass, daran zu erinnern, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland keineswegs verboten sind. Nur unter den engen Voraussetzungen des § 130 StGB (Volksverhetzung) sind rassistische Parolen rechtswidrig und strafbar.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.11.2015 13:49