Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 12, Erscheinungstermin: 1. Dezember 2013) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Schmid-Petersen, Frauke, BGH: Keine höheren Anforderungen an Werke der angewandten Kunst, IPRB 2013, 265
  • Schmid-Petersen, Frauke, USA: Urteil zu Google Books, IPRB 2013, 265
  • Schmid-Petersen, Frauke, Deutschland und Großbritannien Testsieger, IPRB 2013, 265
  • Herrmann, Volker, BGH: Marken “smartbook“ und “smartbook for smart people“ bleiben bestehen, IPRB 2013, 265-266
  • Herrmann, Volker, BGH: Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur im Hinblick auf Verletzungen desselben Schutzrechts, IPRB 2013, 266

Rechtsprechung

  • EuGH v. 3.10.2013 - Rs. C-170/12 / Reske, Astrid, Zuständigkeit nationaler Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, IPRB 2013, 266-267
  • BGH v. 12.9.2013 - I ZR 208/12 / Bahner, Dr. Stephan, Tell-a-Friend Werbung ist unzulässig, IPRB 2013, 267-268
  • BGH v. 27.3.2013 - I ZR 93/12 / Lubberger, Andreas, Rechtserwerb oder Lizenz? Das ist hier die Frage., IPRB 2013, 268-269
  • BGH v. 11.9.2013 - X ZB 8/12 / Harmsen, Christian, Zum Erfordernis der ausführbaren Offenbarung bei verallgemeinernden Angaben im Patentanspruch, IPRB 2013, 269-270
  • BGH v. 3.9.2013 - X ZR 1/13, X ZR 2/13 / Mulch, Joachim, Zum Umfang der Prozessfinanzierung bei Patentstreitverfahren, IPRB 2013, 270-271
  • BGH v. 3.9.2013 - X ZR 130/12 / Mulch, Joachim, Weitere Details zur Berechnung des Schadensersatzes bei Patentverletzungen, IPRB 2013, 271-272
  • BGH v. 18.4.2013 - I ZB 71/12 / Stöckel, Oliver, Verkehrsverständnis zum Anmeldezeitpunkt für Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft maßgeblich, IPRB 2013, 272-273
  • OLG Köln v. 23.8.2013 - 6 U 17/13 / Vohwinkel, Moritz, “Kunstfreiheit“ – Muss der Fotograf stets darauf achten, dass seine Aufnahme frei von fremder Kunst ist?, IPRB 2013, 273-274

Gewerbliche Schutzrechte

  • Böhm, Claudia / Reus, Katharina, Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung zur Arzneimittelwerbung, Teil 2, IPRB 2013, 274-278
    Der Beitrag, der aus zwei Teilen besteht, beschäftigt sich mit einer Reihe in jüngerer Zeit ergangener gerichtlicher Entscheidungen und Gesetzesänderungen zur Arzneimittelwerbung. Teil 1 ist erschienen in IPRB 2013, 250 f.
  • Claessen, Rolf, Non-Practicing Entities, Aktuelle Entwicklungen, IPRB 2013, 278-280
    Was sind Non Practicing Entities (NPEs und warum sollten diese in unseren Focus rücken? Die neue Dimension der Durchsetzung von Patenten aus den USA schwappt mit zeitlicher Verzögerung auch nach Europa und insbesondere nach Deutschland. Wie können wir aus diesen aktuellen Entwicklungen lernen, um die deutschen Gerichte und die Anwaltschaft auf den zu erwartenden Anstieg der Patentverletzungsklagen vorzubereiten oder sogar abzuwenden?
  • Kappe, Stefan, Entscheidung über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Das Dilemma des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs – Teil 2, IPRB 2013, 280-283
    Seit mit dem Beginn des Jahres 2013 der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft getreten ist, hat das Thema “Neue Rundfunkbeiträge“ eine enorme Aufmerksamkeit zumindest in den Printmedien erfahren (Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bildet Art. 1 des Fünfzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 21.12.2010). Dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Berichterstattung zurückhalten und partout keine “Welle der Empörung über ARD und ZDF“ durch Deutschland rollen sehen möchten, mag an der spezifischen Wahrnehmung der Rundfunkanstalten liegen (vgl. , Die Fernseh-AG, Handelsblatt vom 25.1.2013, S. 54; “So unterschiedlich können Wahrnehmungen sein: Während Marmor zufrieden in seinem Büro sitzt, rollt eine Welle der Empörung über ARD und ZDF durch Deutschland.“; SWR-Justiziar : “Es ist einfach lächerlich, was uns da vorgehalten wird. Deswegen kann ich nicht bestätigen, dass diese Wutwelle läuft.“; vgl. www.tagesschau.de/inland/rundfunkbeitrag110.html, abgerufen am 29.1.2013). Teil 1 des Beitrags ist in IPRB, 256 f. erschienen. Teil 2 schließt den Beitrag nachfolgend mit der Darstellung der Reaktionen der Betroffenen, der anhängig gemachten Gerichtsverfahren und der Imagepflege der Rundfunkanstalten ab.

Urheberrecht

  • Bauer, Cornelia M., Die Urheberpersönlichkeitsrechte in der Praxis, Teil II, IPRB 2013, 284-288
    Die wichtigsten Urheberpersönlichkeitsrechte sind das Erstveröffentlichungsrecht, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht auf Schutz vor Entstellung und Beeinträchtigung des Werkes. Die Urheberpersönlichkeitsrechte schützen den Urheber in seiner persönlichen und geistigen Verbindung zum Werk und bleiben ihm als Kern des Urheberrechts auch im Falle der Nutzungsrechteeinräumung gegenüber Vertragspartnern oder Dritten erhalten. Die angemessene Abgrenzung zwischen den unabdingbaren Urheberinteressen und berechtigten Belangen der Verwerter spielt in der Vertragspraxis und Rechtsprechung immer wieder eine wichtige Rolle. Nachdem der erste Teil dieser Publikation einen allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte verschafft hat (vgl. Bauer, IPRB 2013, 259 f.), setzt sich der zweite Teil vertieft mit ihrer Bedeutung im Vertragsverhältnis mit Verwertern und ihrer Relevanz in der Rechtsprechung auseinander.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.12.2013 13:56