Otto Schmidt Verlag

Heft 11 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 11, Erscheinungstermin: 1. November 2013) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Herrmann, Volker, EuGHMR: Nachrichtenportal haftet für Leserkommentare, IPRB 2013, 241
  • Herrmann, Volker, BVerwG: Super Manager-Spiel ist kein Glücksspiel, IPRB 2013, 241
  • Herrmann, Volker, EuGH zur internationalen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen, IPRB 2013, 241
  • Schmid-Petersen, Frauke, Kennzeichnungsvorschriften für Werbung nach den Landespressegesetzen nicht europarechtswidrig, IPRB 2013, 242
  • Schmid-Petersen, Frauke, EuGH: Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gilt auch für Krankenkassen, IPRB 2013, 242
  • Schmid-Petersen, Frauke, BGH entscheidet über Löschungsklage gegen Marke “test“, IPRB 2013, 242

Rechtsprechung

  • EuGH v. 18.7.2013 - Rs. C-201/11 P / Schuhmacher, Elmar, Fußball-EM-Spiele im Free-TV, IPRB 2013, 243
  • BGH v. 20.2.2013 - I ZR 189/11 / Reske, Astrid, Weitergeltung von Vergütungssätzen und sonstigen Regelungen aus Gesamtverträgen, IPRB 2013, 243-244
  • KG v. 31.5.2013 - 5 W 114/13 / Lüghausen, Philip, Keine Irreführung durch Verwendung des Schutzrechtshinweises “™“ bei (noch) nicht eingetragener Marke, IPRB 2013, 244-246
  • OLG Köln v. 5.7.2013 - 6 U 4/13 / Brandi-Dohrn, Anselm, Wer ist “unabhängig“?, IPRB 2013, 246
  • OLG Rostock v. 27.3.2013 - 2 U 21/12 / Hort, Jennifer, Wesentliche Informationspflichten sind nicht nachholbar, IPRB 2013, 246-247
  • OLG Köln v. 26.7.2013 - 6 U 28/13 / Vohwinkel, Moritz, Freiheit für die Pandabären, IPRB 2013, 247-248
  • OLG Stuttgart v. 29.11.2012 - 2 U 64/12 / Luckhaus, Ulrich, Verwendung des Wortes “Zentrum“ im Firmennamen, IPRB 2013, 248-249
  • OLG Köln v. 10.7.2013 - 6 U 209/12 / Stöckel, Oliver, Wiederkehrende Merkmale einer Produktserie können wettbewerbliche Eigenart begründen, IPRB 2013, 249-250

Gewerbliche Schutzrechte

  • Böhm, Claudia / Reus, Katharina, Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung zur Arzneimittelwerbung, Teil 1, IPRB 2013, 250-253
    Dieser aus zwei Teilen bestehende Beitrag beschäftigt sich mit einer Reihe in jüngerer Zeit ergangener gerichtlicher Entscheidungen zur Werbung für Arzneimittel, die zentrale Normen des Heilmittelwerbegesetzes betreffen und einen aktuellen Überblick über rechtliche Anforderungen an Arzneimittelwerbung geben. Berücksichtigt sind dabei insbesondere Entscheidungen zu verschiedenen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes, die im Rahmen der 16. AMG Novelle im Hinblick auf europarechtliche Bestimmungen angepasst worden sind.
  • vom Feld, Ina / Bärenfänger, Jan, Folgen der Einführung von Gemeinschaftspatent und einheitlichem Patentgericht für die Beratungspraxis, Strategische Überlegungen für Rechteinhaber und Verletzer, IPRB 2013, 254-256
    Das einheitliche Patentgericht betrifft Gemeinschaftspatente wie auch Europäische Patente und ergänzende Schutzzertifikate. Das bietet Chancen und Herausforderungen für Rechteinhaber und Verletzer, insbesondere durch die Möglichkeit, während einer Übergangszeit bei Europäischen Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten zwischen dem neuen, einheitlichen und dem alten, nationalen System hin- und herzuwechseln. Die Autoren beschäftigen sich mit den praktischen Auswirkungen der Einführung des neuen Gemeinschaftspatents und des einheitlichen Patentgerichts. Das einheitliche Patentgericht wird nicht nur für zukünftige Gemeinschaftspatente, sondern auch für bestehende Europäische Patente und ergänzende Schutzzertifikate zuständig sein. Die Autoren beleuchten einige der Chancen und Herausforderungen für Rechteinhaber und (angebliche) Verletzer, die sich u.a. durch die Möglichkeit, während einer Übergangszeit bei “klassischen“ Europäischen Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten zwischen dem neuen, einheitlichen und dem alten, nationalen System hin- und herzuwechseln, ergeben.
  • Kappe, Stefan, Entscheidung über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Das Dilemma des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs – Teil 1, IPRB 2013, 256-259
    Seit mit dem Beginn des Jahres 2013 der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft getreten ist, hat das Thema “Neue Rundfunkbeiträge“ eine enorme Aufmerksamkeit zumindest in den Printmedien erfahren (Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bildet Art. 1 des Fünfzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 21.12.2010). Dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Berichterstattung zurückhalten und partout keine “Welle der Empörung über ARD und ZDF“ durch Deutschland rollen sehen möchten, mag an der spezifischen Wahrnehmung der Rundfunkanstalten liegen (vgl. , Die Fernseh-AG, Handelsblatt vom 25.1.2013, S. 54; “So unterschiedlich können Wahrnehmungen sein: Während Marmor zufrieden in seinem Büro sitzt, rollt eine Welle der Empörung über ARD und ZDF durch Deutschland.“; SWR-Justiziar : “Es ist einfach lächerlich, was uns da vorgehalten wird. Deswegen kann ich nicht bestätigen, dass diese Wutwelle läuft.“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/rundfunkbeitrag110.html, abgerufen am 29.1.2013). Der Beitrag beschäftigt sich nachfolgend mit der Entstehung des Regelwerkes als auch mit dessen Wertung seitens der Öffentlichkeit.

Urheberrecht

  • Bauer, Cornelia M., Die Urheberpersönlichkeitsrechte in der Praxis, Teil I, IPRB 2013, 259-263
    Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt den Urheber in seinen ideellen Interessen und in der geistigen Verbindung zu seinem Werk. Dieser Schutz wird in den einzeln normierten Urheberpersönlichkeitsrechten konkretisiert, nämlich dem Erstveröffentlichungsrecht, dem Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und dem Recht auf Schutz vor Entstellung und Beeinträchtigung des Werkes. Bei der Ausübung und Durchsetzung dieser Rechte stehen sich in der Praxis häufig widerstreitende Interessen von Urhebern und Verwertern gegenüber. Der erste Teil dieser Publikation gibt eine allgemeine Einführung in die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte, während im zweiten Teil vertieft auf ihre Bedeutung und Konsequenzen im Vertragsverhältnis mit Verwertern sowie auf ihre Relevanz in der Rechtsprechung und konkrete Fallbeispiele eingegangen wird.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.11.2013 13:48