Otto Schmidt Verlag

Heft 10 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 10, Erscheinungstermin: 15. Oktober 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Schmid-Petersen, Frauke, EU-Richtlinienvorschlag zu verwaisten Werken stößt auf Zustimmung beim Deutschen Bibliotheksverband, IPRB 2011, 217
  • Schmid-Petersen, Frauke, OLG Hamburg: Begleiterin von Politiker muss Foto in Zeitungsartikeln nicht dulden, IPRB 2011, 217
  • Herrmann, Volker, LG Hamburg: Reisebuchungsportal muss sich falsche negative Bewertungen zurechnen lassen, IPRB 2011, 217-218
  • Schumacher, Moritz, OLG München: Gewerbliches Ausmaß nach § 101 UrhG bei Upload einer Datei in Internet-Tauschbörsen, IPRB 2011, 218

Rechtsprechung

  • BGH v. 22.6.2011 - I ZB 64/10, BGH: Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens, IPRB 2011, 218-219
  • BGH v. 7.4.2011 - I ZR 34/09, Wettbewerbswidrigkeit aus anderen Gesichtspunkten als abstrakter Beschreibung des Unterlassungsantrags, IPRB 2011, 219-220
  • BGH v. 1.12.2010 - I ZR 70/09, BGH: Rechte und Pflichten der GEMA, IPRB 2011, 220-221
  • BGH v. 10.8.2011 - X ZB 2/11, Übersetzung von vor dem 1.5.2008 erteilten geänderten europäischen Patenten notwendig, IPRB 2011, 221-222
  • BGH v. 5.4.2011 - X ZR 1/09, Zur Neuheit von Gerätesätzen, IPRB 2011, 222-223
  • BGH v. 19.7.2011 - X ZB 8/10, Rücknahme einer Patentanmeldung im Rechtsbeschwerdeverfahren, IPRB 2011, 223
  • BGH v. 17.5.2011 - X ZR 53/08, Die Benennung des Erfinders im Patent, IPRB 2011, 224
  • BGH v. 20.1.2011 - I ZR 31/09, Zeichenähnlichkeit wegen phonetischer Verwechslungsgefahr trotz unterschiedlicher Bildzeichen, IPRB 2011, 224-225
  • BGH v. 20.1.2011 - I ZR 10/09, Beurteilung der Branchenähnlichkeit, IPRB 2011, 225-226
  • BGH v. 22.2.2011 - VI ZR 346/09, Zur Zulässigkeit der Namensnennung von Straftätern im Online-Archiv einer Zeitung, IPRB 2011, 226-227
  • BGH v. 17.3.2011 - I ZR 81/09, Irreführende Werbung mit Einführungspreisen, IPRB 2011, 227-228
  • OLG Köln v. 12.5.2011 - 6 W 99/11, Rechtswidrige SMS-Werbung bei Mitteilung der Nummer durch Verwandte, IPRB 2011, 228-229
  • OLG Köln v. 20.5.2011 - 6 W 30/11, Neue Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung gewerblich nicht tätiger Personen, IPRB 2011, 229-230
  • OLG Frankfurt v. 14.6.2011 - 6 U 109/07, Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung – Mundspüllösung, IPRB 2011, 230-231

Gewerbliche Schutzrechte

  • Härting, Niko / Strubel, Michael, Datenschutz und Wettbewerbsrecht, IPRB 2011, 231-233
    Daten sind ein wertvolles Wirtschaftsgut. Die ökonomische Bedeutung von Datenspeicherung, -verarbeitung und -weitergabe hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Webtracking, personalisierte Werbung, Facebook “Like-Button” oder auch der Adresshandel sind im modernen Marketing auf dem Vormarsch. Datenschutzrechtlich sind diese Praktiken nicht immer unproblematisch. Viele Unternehmen investieren daher – insbesondere nach den Datenschutzskandalen der letzten Jahre – einen erheblichen Teil ihrer Ressourcen in die rechtliche Prüfung der Datenschutzbestimmungen.Die Durchsetzung des Datenschutzrechts ist Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbehörden. Ein Kontrollinstrument für Wettbewerber sieht das Datenschutzrecht selbst nicht vor. Ob das Instrumentarium des Wettbewerbsrechts (UWG) den Unternehmen bei Datenschutzverletzungen von Konkurrenten eine Möglichkeit zur Seite stellt, gegen etwaige (unlautere) Wettbewerbsverzerrungen vorzugehen, ist umstritten. Dies spiegelt sich in der Rechtsprechung der letzten Jahre wieder.
  • Wisuschil, Andreas, Originärer Benutzungsmarkenschutz für alphanumerische Internetadressen ohne Bezug zu Kennzeichnungsobjekten, IPRB 2011, 234-237
    Der Verfasser tritt der allgemeinen Meinung entgegen, wonach es für reine Domainnamen in deren bloßer Funktion als isolierte Identifizierungscodes für Computer im Internet keinen originären Kennzeichenrechtschutz geben könne. Er unternimmt demgemäß den Versuch, einen originären kennzeichenrechtlichen Erwerbstatbestand für Domains an und für sich zu begründen. Dabei stellt er zunächst auf die Anerkennung eines solchen bei der Domain als Dienstleistungsbenutzungsmarke ab, um sodann über die jüngst durch den EuGH erfolgte Anerkennung der Werbe- sowie der Kommunikationsfunktion der modernen Markentheorie seine These herzuleiten: Nach dieser sind reine Domains marketingimmanente kommerzielle Onlinesignalcodes eines zumindest bestimmbaren Markensouveräns im Internet. Insoweit müsste seiner These folgend ein originärer Benutzungsmarkenschutz unter dem Aspekt der spezifischen werbe- bzw. kommunikationsfunktionsgemäßen Domainnutzung ebenso denkbar sein, wie bei Telefonnummern und Fernschreibkennungen auch. Diese These wäre daher als Keimzelle für einen originären Domainkennzeichenschutz eigener Art tauglich, dessen hypothetische Anerkennungsfähigkeit jedoch zur Gänze offen ist.

Hinweise zum Verfahren

  • Hoche, Angelika, Gewerblicher Rechtsschutz: Gerichtspraxis – Eilverfahren – München, IPRB 2011, 237-240
    Der Beitrag setzt die Serie zu Besonderheiten des Eilverfahrens an den wichtigsten Gerichtstandorten im gewerblichen Rechtsschutz im Anschluss an die Beiträge zur Praxis der Gerichte in Berlin, Frankfurt, Köln und Düsseldorf fort. Gegenstand dieses Beitrags ist die Praxis der Gerichte in München.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.10.2011 10:08