Otto Schmidt Verlag

Heft 5 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 5, Erscheinungstermin: 15. Mai 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Schmid-Petersen, Frauke, Rein werbliche Nutzung eines Geschmacksmusters nicht durch Zitatrecht gedeckt, IPRB 2011, 97
  • Schmid-Petersen, Frauke, Einschränkung der Haftung für Hyperlinks für Presseorgane, IPRB 2011, 97
  • Schmid-Petersen, Frauke, BGH: Rechtsanwaltskosten bei mehreren presserechtlichen Abmahnungen, IPRB 2011, 97-98
  • Herrmann, Volker, OLG Köln zur Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung nach § 101 Abs. 2 UrhG, IPRB 2011, 98
  • Herrmann, Volker, EuGH: Zeichen “1000” als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig, IPRB 2011, 98
  • Herrmann, Volker, BGH deutet Korrektur seiner Rechtsprechung zur PC-Vergütung an, IPRB 2011, 98-99

Rechtsprechung

  • EuG v. 17.12.2010 - Rs. T-336/08, Wer kennt den Schokohasen? – Verkehrsdurchsetzung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke, IPRB 2011, 99
  • BGH v. 25.11.2010 - Xa ZR 48/09, Zur Kündigung eines Lizenzvertrages aus wichtigem Grund, IPRB 2011, 100
  • BGH v. 9.9.2010 - I ZR 107/09, Bewerbung von Defekturarzneimitteln bei Zusammenarbeit zwischen Hersteller von Inhaltsstoff und Apotheker, IPRB 2011, 100-101
  • BGH v. 5.10.2010 - I ZR 127/09, Zulässigkeit des öffentlichen Zugänglichmachens von Kunstwerken in Online-Archiven, IPRB 2011, 101-102
  • OLG Frankfurt v. 21.12.2010 - 11 U 52/07, Zur Bestimmtheit des Unterlassungstenors bei unzureichender Sicherung eines WLAN-Anschlusses, IPRB 2011, 102-103
  • LG Köln v. 10.1.2011 - 28 O 421/10, Filesharingfälle sind keine einfach gelagerten Fälle und stellen erhebliche Rechtsverletzungen dar, IPRB 2011, 103-104
  • OLG Köln v. 7.2.2011 - 6 W 22/11, Feststellungsinteresse bei negativer Feststellungsklage, IPRB 2011, 104-105
  • OLG Köln v. 18.1.2011 - 15 U 130/10, Keine presserechtlichen Unterlassungsansprüche ohne individuelle Betroffenheit, IPRB 2011, 105-106
  • OLG Stuttgart v. 6.10.2010 - 4 U 106/10, Stuttgart 21: Abwägung der Urheber- und Eigentümerinteressen bei Umbau eines Baukunstwerks, IPRB 2011, 106-107
  • OLG Karlsruhe v. 26.1.2011 - 6 U 27/10, Rechtserhaltende Benutzung der Marke “ILLU” durch “SUPER illu”, IPRB 2011, 107-108
  • BPatG v. 4.2.2011 - 25 W (pat) 182/09, Zur Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung eines herausragenden Kulturgutes als Wortmarke, IPRB 2011, 108-109
  • BPatG v. 13.1.2011 - 25 W (pat) 21/10, Konkreter Produktbezug des Benutzungsnachweises, IPRB 2011, 109-110

Gewerbliche Schutzrechte

  • Ahrens, Sönke, Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspielen, IPRB 2011, 110-112
    Mit der Entscheidung “Plus Warenhandelsgesellschaft” hatte der EuGH bereits entschieden, dass § 4 Nr. 6 UWG mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) nicht vereinbar ist (EuGH, Urt. v. 14.1.2010 – Rs. C-304/08). Hinsichtlich der konkreten Konsequenzen dieser Entscheidung für die Beurteilung der Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspielen blieben in der Praxis jedoch Fragen offen. Eine weitere Klärung könnte sich aber aus der zweiten Entscheidung zu diesem Thema “Österreich-Zeitungsverlag” ergeben (EuGH, Urt. v. 9.11.2010 – Rs. C-540/08).

 

  • Wimmers, Jörg / Heymann, Britta, Beweislast nach § 186 StGB im Verhältnis zum ISP, IPRB 2011, 112-114
    Bei der gerichtlichen Inanspruchnahme von Internet-Service-Providern (ISP, z.B. einem Host-Provider) geht es regelmäßig um die Frage der Haftung des ISP für Rechtsverletzungen Dritter. Die Prüfung findet überwiegend anhand der von der Rechtsprechung gefestigten und konkretisierten Grundsätze zur (mittelbaren) Störerhaftung statt. Geht es um eine äußerungsrechtliche Streitigkeit und dort um eine Tatsachenbehauptung, ist im Verfahren der Wahrheitsgehalt einer Äußerung zu ermitteln. Hier wenden einige Gerichte (ohne nähere Erläuterung) die – über § 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht transformierte – Beweislastregel des § 186 StGB an und halten den ISP für darlegungs- und beweisbelastet für die Wahrheit einer Tatsache. Dieser Verpflichtung wird der ISP als unbeteiligter Dritter faktisch nicht nachkommen können. Rechtlich stellt sich die Frage, ob die Vorschrift des § 186 StGB im Verhältnis zwischen Betroffenem und technischem Dienstleister überhaupt anwendbar ist, der im Folgenden nachgegangen werden soll.

 

  • Bott, Kristofer, Aktuelle Probleme des Streitgegenstands bei Unterlassungsklagen, IPRB 2011, 114-118
    Zu wissen, was der Streitgegenstand ist oder – im Rahmen vorprozessualer Überlegungen – sein soll, ist für den forensisch tätigen Anwalt unverzichtbar. Nicht so sehr auf Vertrautheit mit Theorien kommt es dabei an, wohl aber auf das durch deren Kenntnis natürlich geförderte Verständnis ihres Gegenstandes. In jüngster Zeit ist Bewegung in die Diskussion um den Streitgegenstandsbegriff gekommen. Ausgangspunkt war das Urteil “Markenparfümverkäufe” des BGH, in dem es darum ging, ob eine Streitsache anderweitig anhängig, später dann: rechtskräftig entschieden war oder nicht (BGH, Urt. v. 23.2.2006 – I ZR 272/02, GRUR 2006, 421). Der nachfolgende Beitrag soll einige der in der Diskussion vorrangig erörterten Probleme vorstellen.

Urheberrecht

  • Ahrens, Sönke, Wer ist Urheber i.S.d. § 32a UrhG?, IPRB 2011, 118-120
    Es liegen bereits zahlreiche Urteile zum “Fairnessparagraphen” (§ 32a UrhG) vor. Seit seiner Einführung durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern im Jahre 2002 ist vielen Urhebern eine “den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung” an den Vorteilen aus der Nutzung ihres Werkes gewährt worden. Dabei wurde in der Regel angenommen, dass jeder Urheber auch Ansprüche gem. § 32a UrhG geltend machen könne. Mit der Entscheidung “Tatort” hat das OLG München jetzt eine Grenze gezogen (OLG München, Urt. v. 10.2.2011 – 29 U 2749/10 – Tatort).

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.05.2011 09:28