Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2018

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 12 (Erscheinungstermin: 15. Dezember 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

12

Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, BGH zur Reichweite der Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt, IPRB 2018, 265

Herrmann, Volker, EuG zur unrechtmäßigen Löschung der Marke “Spinning“, IPRB 2018, 265-266

Herrmann, Volker, AG Bielefeld zur Schadensschätzung bei illegalem Download eines Computerspiels, IPRB 2018, 266

Schmid-Petersen, Frauke, Verzerrte Bewertungen: Bewertungsportal muss Schadensersatz leisten, IPRB 2018, 266

Schmid-Petersen, Frauke, Kunst ist keine Frage des Geschmacks, IPRB 2018, 266-267

Schmid-Petersen, Frauke, EuGH-Vorlagefrage zu Kommunikationsmitteln bei Online-Händlern, IPRB 2018, 267

Rechtsprechung

EuGH v. 4.10.2018 - C-105/17 / Brandi-Dohrn, Anselm, Kriterien zur Abgrenzung Verbraucher – Unternehmer, IPRB 2018, 268-269

EuGH v. 7.8.2018 - Rs. C-161/17 / Czernik, Ilja, Einstellung einer Fotografie ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf eine Website – Neues Publikum, IPRB 2018, 269-270

BGH v. 25.9.2018 - X ZR 76/18 / Harmsen, Christian, Zur Zwangsvollstreckung wegen Abnehmerauskunft nach Ablauf des Klagepatents, IPRB 2018, 270-271

OLG Frankfurt v. 14.6.2018 - 6 U 23/17 / Jochheim, Thomas / Foerster, Sören, Die Weiterverwendung von “Likes“ und Bewertungen bei Facebook ist irreführend, IPRB 2018, 271

KG Berlin v. 13.3.2018 - 5 U 59/17 / Luckhaus, Ulrich, Disclaimer auf Startseite verhindert Unterlassungsanspruch gegen Domainnutzung, IPRB 2018, 272

OLG Köln v. 8.10.2018 - 15 U 110/18 / Petruzzelli, Michelle, Das Recht am eigenen Bild in Zeiten der DS-GVO, IPRB 2018, 272-273

LG Würzburg v. 13.9.2018 - 11 O 1741/18 / Hansen, Hauke / Bormann, Clara, LG Würzburg: Unzureichende Datenschutzerklärung stellt abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar, IPRB 2018, 273-275

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Bockslaff, Frederik / Grosche, Daniel, Markenmäßiger Gebrauch geschützter Kennzeichen in Computerspielen –, IPRB 2018, 276-278

Computerspiele werden immer detaillierter. Ein Großteil der Spiele möchte die Wirklichkeit wiedergeben, was zwangsläufig die Entwickler und Verleger(im Folgenden: Publisher) der Spiele dazu animiert, Marken in ihren Spielen zu nutzen. So werden etwa Busse, Waffen, Trecker oder Flugzeuge innerhalb der Spiele mit Markenzeichen der originalen Hersteller versehen. Derzeit werden dafür regelmäßig Lizenzen der Markenrechtsinhaber eingeholt. Dieser Beitrag stellt die Frage, ob dies überhaupt nötig ist, soweit es um Marken geht.

Gennen, Klaus, Zu Laufzeit und Beendigung von Patentlizenz- und Know-how-Verträgen, IPRB 2018, 279-281

Patentlizenz- und Know-how-Verträge, gleich ob beide Typen von Vertragsgegenständen einzeln oder gemischt lizenziert werden, sind Dauerschuldverhältnisse. Da sie nach übereinstimmender Auffassung mangels abweichender Vereinbarung als auf die gesetzliche Laufzeit der Schutzdauer abgeschlossen gelten, stellen sich Fragen mit Blick auf Laufzeitvereinbarungen, insbesondere aber auf eine etwaige vorzeitige Beendigung solcher Verträge. Die Frage der Beendigung durch einseitige Erklärung einer Partei ist umso bedeutsamer, als viele dieser Verträge dynamisch in dem Sinne angelegt sind, als sie einen sich erneuernden oder stetig neu speisenden Vertragsgegenstand haben, insbesondere, wenn die Parteien sich verpflichten, einander Verbesserungserfindungen oder weiteres Know-how (wechselseitig) zu lizenzieren. Teil 1 des Beitrags behandelt die Laufzeit bei Längstlaufklauseln, die Zeitlizenz, sowie die ordentliche Beendigung von Lizenzverträgen.

Engel, Ruben, Die bösgläubige Markenanmeldung, IPRB 2018, 281-285

In seiner Entscheidung vom 13.9.2018 behandelt und beantwortet das OLG Hamburg eine Reihe wichtiger Fragen zu dem Aspekt einer behaupteten bösgläubigen Markenanmeldung (OLG Hamburg, Urt. v. 13.9.2018 – 5 U 22/17). Dabei nimmt das Rechtsmittelgericht im Schnittbereich von Marken- und Wettbewerbsrecht sowohl zu materiellen wie auch prozessualen Problemkreisen Stellung. Die Auswirkungen dieser Entscheidung reichen dabei über die in der Praxis wohl eher seltene Konstellation hinaus, in der ein “echter“ Bösgläubigkeitseinwand erhoben wird. Ausgehend von den Voraussetzungen, die die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren für die Geltendmachung des Einwands einer bösgläubigen Markenanmeldung aufgestellt hat (s. unter Ziff. II.), werden sodann die rechtlichen Aspekte in dem zur Beurteilung stehenden Sachverhalt dargestellt und eingeordnet (Ziff. III.). Inwieweit die vom OLG Hamburg entschiedenen Rechtsfragen über den Einzelfall hinaus Bedeutung gewinnen können, wird sodann in einem abschließenden Ausblick untersucht (Ziff. IV.).

Ellerbrock, Tatjana, Kartellrechtliche Risiken bei Unternehmenstransaktionen – Erkennen und Vermeiden –, IPRB 2018, 285-288

Berater einer Partei bei Unternehmenstransaktionen müssen vielfältige kartellrechtliche Implikationen beachten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den drei wichtigsten Einzelaspekten (Kartellbefangenheit des Zielunternehmens, Kartellrechtswidrigkeit durch Informationsaustausch, Verstoß gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot).Unternehmenstransaktionen sowohl beim sog. Asset-Deal als auch beim sog. Share-Deal verlangen zum einen von der Verkäuferseite, zum anderen von der Erwerberseite eine sorgfältige Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften. Dies betrifft sowohl die Phase der bei Unternehmenskäufen meist vorgeschalteten Due Diligence-Prüfung sowie der Verhandlung über den Unternehmenskaufvertrag als auch die Phase nach Unterzeichnung dieses Vertrages (“Signing“) bis zum Wirksamwerden dieses Vertrages (“Closing“). Allen beteiligten Unternehmen einer Unternehmenstransaktion ist eine frühzeitige kartellrechtliche Beratung und eine strenge Beachtung der kartellrechtlichen Handlungsspielräume zu empfehlen. Dies gilt im besonderen Maße, wenn Verkäufer und Erwerber in (un-)mittelbarem Wettbewerb zueinander stehen. In den nachstehend beschriebenen Fallkonstellationen können sich typischerweise kartellrechtliche Risiken realisieren. Durch die 9. GWB-Novelle (vgl. dazu bereits Ellerbrock IPRB 2017, 233) und die neuere Rechtsprechung und Entscheidungspraxis haben sich Verschärfungen hinsichtlich der Haftungsrisiken der beteiligten Unternehmen ergeben.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom