Aktuelle Kurzinformationen
Rosenau, René, Urheberrechtsverstoß? BGH wendet sich mit Fragen zu Cheat-Software an den EuGH, IPRB 2023, 41
Herrmann, Volker, Ärzte-Siegel beim Focus, IPRB 2023, 41-42
Herrmann, Volker, LG Regensburg zur Werbung eines Handwerkers und Sachverständigen, IPRB 2023, 42
Müller-Bidinger, Ralph, Verfassungswidrig: Bundesjustizminister nimmt “Libra – Das Rechtsbriefing“ vom Netz, IPRB 2023, 42
Rechtsprechung
BGH v. 26.1.2023 - I ZR 27/22 / Kloss, Elmar, (Keine) Haftung für Affiliates, IPRB 2023, 43-45
BGH v. 28.7.2022 - I ZR 11/22 / Trost, Sebastian, Zum urheberrechtlichen Werkcharakter einer Kombination aus Zeichnung und Slogan –
“The Real Badman & Robben“, IPRB 2023, 45-46
OLG Düsseldorf v. 23.1.2023 - 15 W 1/23 / Newerla, Danjel-Philippe, Unstatthaftigkeit eines isolierten Rechtsmittels gegen Zugangsbeschränkung nach § 19
Abs. 1 GeschGehG, IPRB 2023, 46-47
OLG Frankfurt v. 10.11.2022 - 6 U 104/22 / Bott, Kristofer, Zur Werbung mit einem Gütesiegel “Klimaneutral“, IPRB 2023, 47-49
OLG Köln v. 25.11.2022 - 6 U 102/22 / Alber, Michael, Vorwurf der irreführenden Begründung des Kündigungsschreibens für einen Energieliefervertrag, IPRB 2023, 49-51
Beiträge für die Beratungspraxis
Urheber- und Medienrecht
Dinig, Nadine / Prigge, Jasper, Das Richtlinienvorhaben der Europäischen Kommission zur Eindämmung von SLAPP-Klagen
– aktueller Stand und Diskussion, IPRB 2023, 51-57
SLAPP-Klagen (“strategic lawsuits against public participation“) sollen nach einem
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission künftig erschwert werden. Konkret geht es um
die Abwehr offenkundig missbräuchlicher oder unbegründeter Zivilklagen gegen Journalisten,
Personen oder Organisationen, die sich für die Verteidigung der Grundrechte und einer
Vielzahl anderer Rechte einsetzen, z.B. Umwelt- und Klimarechte, Frauenrechte, Rechte
von LGBQTIQ-Personen, Rechte von Angehörigen einer ethnischen Minderheit, Arbeitsrechte
oder religiöse Freiheiten. Mit SLAPP-Klagen sollen Personen, die sich für die genannten
Rechte öffentlich einsetzen, eingeschüchtert und daran gehindert werden, ihre Arbeit
fortzusetzen, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit
und eine pluralistische öffentliche Debatte gefährdet sein können. Das Richtlinienvorhaben
will Gerichte und die betroffenen Beklagten mit Instrumenten zur Abwehr derartiger
missbräuchlicher Klagen ausstatten. Der Beitrag stellt den Richtlinienentwurf der
EU-Kommission vor und gibt eine kurze Übersicht über den aktuellen Diskussionsstand.
Limper, Josef, Softwareentwicklung und Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, IPRB 2023, 58-60
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit Schreiben vom 2.8.2022 (BMF,
Schr. v. 2.8.2022 – IV B 8 - S 2303/19/10004 :001 – DOK 2022/0641147) mit den Auswirkungen
der Reform des Urheberrechtsgesetzes durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts
an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31.5.2021 (BGBl. I 1204) auf
den Steuerabzug des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EstG bei der Softwareauftragsentwicklung befasst.
Der Beitrag stellt im Anschluss und in Fortsetzung des Beitrags des Verf., Steuerabzug
nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und wirtschaftlicher Rechteverkauf im Sinne des Urheberrechtsgesetzes
unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, IPRB 2021, 124 ff., die für die Frage
der quellensteuerlichen Behandlung von Software-Entwicklungsverträgen wesentlichen
Aussagen und Abgrenzungskriterien des BMF-Schreibens vor.