Otto Schmidt Verlag

Heft 3 / 2023

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 3 (Erscheinungstermin: 15. März 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Rosenau, René, Urheberrechtsverstoß? BGH wendet sich mit Fragen zu Cheat-Software an den EuGH, IPRB 2023, 41

Herrmann, Volker, Ärzte-Siegel beim Focus, IPRB 2023, 41-42

Herrmann, Volker, LG Regensburg zur Werbung eines Handwerkers und Sachverständigen, IPRB 2023, 42

Müller-Bidinger, Ralph, Verfassungswidrig: Bundesjustizminister nimmt “Libra – Das Rechtsbriefing“ vom Netz, IPRB 2023, 42

Rechtsprechung

BGH v. 26.1.2023 - I ZR 27/22 / Kloss, Elmar, (Keine) Haftung für Affiliates, IPRB 2023, 43-45

BGH v. 28.7.2022 - I ZR 11/22 / Trost, Sebastian, Zum urheberrechtlichen Werkcharakter einer Kombination aus Zeichnung und Slogan – “The Real Badman & Robben“, IPRB 2023, 45-46

OLG Düsseldorf v. 23.1.2023 - 15 W 1/23 / Newerla, Danjel-Philippe, Unstatthaftigkeit eines isolierten Rechtsmittels gegen Zugangsbeschränkung nach § 19 Abs. 1 GeschGehG, IPRB 2023, 46-47

OLG Frankfurt v. 10.11.2022 - 6 U 104/22 / Bott, Kristofer, Zur Werbung mit einem Gütesiegel “Klimaneutral“, IPRB 2023, 47-49

OLG Köln v. 25.11.2022 - 6 U 102/22 / Alber, Michael, Vorwurf der irreführenden Begründung des Kündigungsschreibens für einen Energieliefervertrag, IPRB 2023, 49-51

Beiträge für die Beratungspraxis

Urheber- und Medienrecht

Dinig, Nadine / Prigge, Jasper, Das Richtlinienvorhaben der Europäischen Kommission zur Eindämmung von SLAPP-Klagen – aktueller Stand und Diskussion, IPRB 2023, 51-57

SLAPP-Klagen (“strategic lawsuits against public participation“) sollen nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission künftig erschwert werden. Konkret geht es um die Abwehr offenkundig missbräuchlicher oder unbegründeter Zivilklagen gegen Journalisten, Personen oder Organisationen, die sich für die Verteidigung der Grundrechte und einer Vielzahl anderer Rechte einsetzen, z.B. Umwelt- und Klimarechte, Frauenrechte, Rechte von LGBQTIQ-Personen, Rechte von Angehörigen einer ethnischen Minderheit, Arbeitsrechte oder religiöse Freiheiten. Mit SLAPP-Klagen sollen Personen, die sich für die genannten Rechte öffentlich einsetzen, eingeschüchtert und daran gehindert werden, ihre Arbeit fortzusetzen, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit und eine pluralistische öffentliche Debatte gefährdet sein können. Das Richtlinienvorhaben will Gerichte und die betroffenen Beklagten mit Instrumenten zur Abwehr derartiger missbräuchlicher Klagen ausstatten. Der Beitrag stellt den Richtlinienentwurf der EU-Kommission vor und gibt eine kurze Übersicht über den aktuellen Diskussionsstand.

Limper, Josef, Softwareentwicklung und Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, IPRB 2023, 58-60

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit Schreiben vom 2.8.2022 (BMF, Schr. v. 2.8.2022 – IV B 8 - S 2303/19/10004 :001 – DOK 2022/0641147) mit den Auswirkungen der Reform des Urheberrechtsgesetzes durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31.5.2021 (BGBl. I 1204) auf den Steuerabzug des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EstG bei der Softwareauftragsentwicklung befasst. Der Beitrag stellt im Anschluss und in Fortsetzung des Beitrags des Verf., Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und wirtschaftlicher Rechteverkauf im Sinne des Urheberrechtsgesetzes unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, IPRB 2021, 124 ff., die für die Frage der quellensteuerlichen Behandlung von Software-Entwicklungsverträgen wesentlichen Aussagen und Abgrenzungskriterien des BMF-Schreibens vor.

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