Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 12, Erscheinungstermin: 1. Dezember 2014) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

  • Sandor, René, EuGH: Framing stellt keine urheberrechtlich unzulässige öffentliche Wiedergabe dar, IPRB 2014, 265
  • Herrmann, Volker, Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Weitere Neuregelungen zum 1.11.2014, IPRB 2014, 265
  • Sandor, René, BVerfG zu presserechtlichem Auskunftsanspruch, IPRB 2014, 265-266
  • EuGH v. 21.10.2014 - Rs. C-348/13 / Vohwinkel, Moritz, Die Realität: Framing-Link auf fremde Filme ist kein Urheberrechtsverstoß, IPRB 2014, 266-267
  • EuGH v. 11.9.2014 - Rs. C-117/13 / Brandi, Anselm, EuGH-Urteil zu elektronischen Leseplätzen mit Fernwirkung auf urheberrechtliche Schrankenlehre, IPRB 2014, 267-268
  • OLG Frankfurt v. 22.5.2014 - 6 W 20/14 / Luckhaus, Ulrich, Störerhaftung der DENIC auch bei ungenauer Domainbezeichnung, IPRB 2014, 268-269
  • OLG Köln v. 1.8.2014 - 6 U 20/14 / Trojan, Bettina, Herausgabe von Tonbandaufnahmen für Memoiren mit der Stimme des interviewten Altkanzlers, IPRB 2014, 269-270
  • OLG Düsseldorf v. 5.8.2014 - I-20 U 63/14 / von Raggamby, Béla, “Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ verletzen keine Titelrechte, IPRB 2014, 270-272

Gewerbliche Schutzrechte

  • Herrmann, Volker / Laoutoumai, Sebastian, Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Internet-Werbeblockern, IPRB 2014, 272-275
    Dieser Beitrag behandelt die Frage der Zulässigkeit von Internet-Werbeblockern. Hierbei liegt ein besonderer Fokus auch auf den sog. differenzierenden Werbeblockern.
  • Härting, Niko / Thiess, Lars, Datenschutz und Wettbewerbsrecht, Update: Die wettbewerbsrechtliche Sanktionierung von Datenschutzverletzungen, IPRB 2014, 275-277
    Unternehmen sammeln immer mehr Daten, da diese ein wertvolles Wirtschaftsgut darstellen. Gerade in den letzten Jahren beschreibt kaum ein Begriff dies so gut wie Big Data. Er symbolisiert, wie in vielen Lebensbereichen Daten anfallen, erfasst, ausgewertet und weitergegeben werden. Datenschutzrechtlich ist dies nicht selten problematisch. Verbraucherschutzverbände versuchen zunehmend, immer mit Hilfe des Wettbewerbsrechts Datenschutzverstöße zu bekämpfen, und sind dabei nicht selten erfolgreich. Ob und inwieweit Datenschutzverstöße von § 4 Nr. 11 UWG erfasst sind, ist indes nach wie vor unklar.
  • Gennen, Klaus, Rechte an Arbeitsergebnissen in Forschungs- und Entwicklungs-Verträgen, IPRB 2014, 278-283
    Die divergierenden Interessen der Vertragspartner beziehen sich bei Verträgen über Forschung und Entwicklung (FuE) auch auf die Rechte an den entstehenden Arbeitsergebnissen, sofern die Ergebnisse schutzfähig sind. Damit sind die dinglichen Rechte bzw. die Nutzungs- und Verwertungsrechte in Bezug auf den möglichen Sonderrechtsschutz unter einem Schutzstatut gemeint wie z.B. Patentschutz oder Urheberrechtsschutz gemeint. Bei der Auftrags-FuE geht der Auftraggeber zumeist davon aus, alle diese Rechte auf dinglicher Ebene zu erhalten, der Auftragnehmer versucht hingegen, möglichst viele Rechte für sich zu behalten. Bei einer FuE-Kooperation gehen die Beteiligten i.d.R. von einer wie auch immer gearteten gemeinschaftlichen Nutzung aus, oder von einer Freistellung in Bezug auf etwaige Rechte der anderen Vertragspartner. Wird von den Beteiligten ein Joint Venture gegründet, hält dies zumeist solche Rechte. Mit der Nutzung der Arbeitsergebnisse einher geht zumeist auch die Nutzung von vorhandenem oder parallel zum Vertrag bzw. Projekt erarbeiteten Wissen der Beteiligten, jedenfalls, soweit dies notwendig ist, um die Arbeitsergebnisse nutzen zu können. Der Beitrag beleuchtet mögliche Konstellationen bei der Verteilung von Rechten.

Urheberrecht

  • Kromer, Eberhard, Rechtliche Grenzen bei “360°-Verträgen“ in der Musikindustrie, Rechtsprechung zur Gestaltung urheberrechtlicher Verträge im Zeitalter digitaler Medien, IPRB 2014, 283-287
    Niemandem ist entgangen, unter welchen Druck die klassischen Medien wie Film, TV, Print und Tonträgerindustrie durch neue digitale Medien (mobile und web-basiert) geraten sind. Für die klassischen Medien sind die Herausforderungen der Geschwindigkeit und Schnelllebigkeit, der Kopierbarkeit und Weiterverbreitung, der globalen Allverfügbarkeit und abnehmenden Kundenloyalität (die Konkurrenz ist nur einen Click entfernt) zum Überlebenskampf geworden.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 10.12.2014 10:26