Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 9, Erscheinungstermin: 15. September 2012) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Herrmann, Volker, BGH legt dem EuGH baden-württembergisches LPresseG zur Prüfung vor, IPRB 2012, 193
  • Herrmann, Volker, Verbraucherzentrale geht gegen Nutzungsbedingungen von Google und iTunes vor, IPRB 2012, 193
  • Herrmann, Volker, BGH zum Auskunftsanspruch gegen Provider über Nutzer von IP-Adressen, IPRB 2012, 193
  • Schmid-Petersen, Frauke, BGH: überraschende Entgeltklausel, IPRB 2012, 193-194
  • Schmid-Petersen, Frauke, Grundsätze zur “Leerübertragung” im gewerblichen Rechtsschutz gelten auch im Urheberrecht, IPRB 2012, 194
  • Schmid-Petersen, Frauke, BGH: Unternehmer dürfen sich auf die Gültigkeit der Musterwiderrufsbelehrung berufen, IPRB 2012, 194

Rechtsprechung

  • EuGH v. 5.7.2012 - Rs. C-149/11, Territoriales Ausmaß der ernsthaften Benutzung einer Gemeinschaftsmarke, IPRB 2012, 195
  • EuGH v. 21.6.2012 - Rs. C-5/11, Verkauf von Vervielfältigungsstücken in Mitgliedsstaat, in dem das Urheberrecht am Werk nicht geschützt ist, IPRB 2012, 195-196
  • EuG v. 14.12.2011 - Rs. T-504/09, EuG zum Benutzungsnachweis im Widerspruchsverfahren, IPRB 2012, 196-197
  • BGH v. 18.1.2012 - I ZR 17/11, Keine markenrechtliche Verwirkung bei wiederholtem Import nicht erschöpfter Waren, IPRB 2012, 197-198
  • BGH v. 15.5.2012 - X ZR 98/09, “Angemessene Erfolgserwartung” kann Naheliegen begründen, IPRB 2012, 198-199
  • BGH v. 31.5.2012 - I ZR 73/10, Rechtliche Ausgestaltung formularmäßiger Abreden in Honorarverträgen für freie Journalisten, IPRB 2012, 199-200
  • BGH v. 19.7.2012 - I ZR 70/10, BGH: M2 Trade und Take Five, IPRB 2012, 200-201

Gewerbliche Schutzrechte

  • Hasselblatt, Gordian N. / George, Inga, PepsiCo & Co.: Aktuelle Rechtsprechungstendenzen im Designrecht, IPRB 2012, 201-205
    Entscheidungen des EuGH und des BGH zum Designrecht sind vergleichsweise rar gesät. Recht bemerkenswert ist es mithin, dass zuletzt innerhalb eines recht kurzen Zeitraums gleich vier höchstrichterliche Entscheidungen auf nationaler- und Gemeinschaftsebene zu verschiedenen materiellen und prozessualen Aspekten des Geschmacksmusterrechts ergingen. Hierüber sowie zu daraus folgenden praktischen Konsequenzen soll nachfolgend ein kurzer Überblick gegeben werden.
  • Koch, Matthias / Böttger, Sebastian, Neuer Glücksspielstaatsvertrag, Synopse der wesentlichen Änderungen bei Veranstaltung, Vertrieb und Bewerbung von Glücksspielen, IPRB 2012, 206-209
    Seit dem 1.7.2012 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft. Die meisten Länder haben ihn bereits ratifiziert, die verbleibenden Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen planen, dies bis zum Jahresende zu tun. Gegenstand des geänderten Vertrags ist u.a. eine stark kontrollierte und reglementierte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter und die Zulassung des Vertriebswegs Internet. Die Werberegelungen sollen durch Werberichtlinien der Länder ausgefüllt werden. An dem noch unveröffentlichten ersten Entwurf derselben gibt es jedoch bereits erhebliche Kritik.
  • Ellerbrock, Tatjana, Compliance und Intellectual Property, IPRB 2012, 210-212
    Für den Unternehmenswert und die eigene Marktposition des Unternehmens (Marktteilnehmers) ist das geistige Eigentum (Immaterialgüterrechte, IP-Intellectual Property) oftmals von entscheidender Bedeutung. Der regelgerechte Umgang mit ihm ist daher für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bestimmend. Die Implementierung von Regeln für das eigene geistige Eigentum und für die Vermeidung der Verletzung fremden geistigen Eigentums gehört zu den wesentlichen Bestandteilen einer funktionstüchtigen Compliance-Organisation. Dieser Beitrag stellt die Grundlagen hierfür dar.

Urheberrecht

  • Schwarz, Mathias / Hansen, Gerd, Zulässigkeit von Buy-Out-Deals im Filmbereich, Zur umfassenden Nutzungsrechteeinräumung gegen Pauschalhonorar, IPRB 2012, 212-216
    Vor allem im Journalismus sowie im Bereich der Film- und Fernsehproduktion ist die umfassende Nutzungsrechteeinräumung gegen Zahlung eines einmaligen Pauschalhonorars weit verbreitet. Durch einige im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich ergangene Entscheidungen diverser Instanz- und Obergerichte waren jedoch in letzter Zeit Zweifel an der AGB-rechtlichen Zulässigkeit entsprechender Buy-Out-Deals entstanden. Eine lange mit Spannung erwartete Entscheidung des BGH hat insoweit nunmehr zumindest bezüglich der Kernfragen für Klarheit gesorgt und die Zulässigkeit von Buy-Out-Vereinbarungen bestätigt (BGH, Urt. v. 31.5.2012 – I ZR 73/10 – Honorarbedingungen Freie Journalisten). Der Beitrag würdigt die jüngste Rechtsprechungsentwicklung und zeigt auf, was bei der Vertragsgestaltung im Filmbereich dennoch zu beachten ist.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.11.2012 13:57