Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 12, Erscheinungstermin: 15. Dezember 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Schmid-Petersen, Frauke, Selbstverpflichtung für soziale Netzwerke, IPRB 2011, 265
  • Schmid-Petersen, Frauke, GEMA-Vergütung bei Freiluftveranstaltungen, IPRB 2011, 265
  • Schmid-Petersen, Frauke, Volle Haftung des Betreibers für den Inhalt einer Zitate-Website, IPRB 2011, 265-266
  • Schumacher, Moritz, BMJ: Gesetzentwurf zum Schutz gegen überzogene Abmahnungen, IPRB 2011, 266
  • Schumacher, Moritz, BGH: Haftung der Hostprovider für persönlichkeitsrechtsverletzende Blog-Einträge, IPRB 2011, 266
  • Schumacher, Moritz, EuGH: Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, IPRB 2011, 267

Rechtsprechung

  • EuGH v. 4.10.2011 - Rs. C-403/08, Exklusivitätsvereinbarungen für TV-Übertragungen von Fußballspielen verstoßen gegen EU-Recht, IPRB 2011, 267-268
  • EuGH v. 22.9.2011 - Rs. C-323/09, Abschied vom Markenschutz im Internet?, IPRB 2011, 268-269
  • EuGH v. 25.10.2011 - Rs. C-509/09, Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet: Internationale Zuständigkeit – Schutzniveau, IPRB 2011, 269-270
  • EuGH v. 18.10.2011 - Rs. C-34/10, Kein Patentschutz für Verfahren zur Gewinnung neuraler Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen, IPRB 2011, 270
  • EuGH v. 14.7.2011 - Rs. C-46/10, Markeninhaber kann Dritten nicht das Befüllen mit der Marke gekennzeichneter Behälter verbieten, IPRB 2011, 271
  • EuGH v. 20.10.2011 - Rs. C-140/10, Grundsatz der Erschöpfung bei Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Lizenzvertrages, IPRB 2011, 271-272
  • EuGH v. 13.10.2011 - Rs. C-439/09, Hautpflege im Internet, IPRB 2011, 273-274
  • BGH v. 5.5.2011 - I ZR 157/09, BGH bestätigt seine Rechtsprechung zur Imitationswerbung, IPRB 2011, 274
  • BGH v. 3.2.2011 - I ZR 134/08, BGH zum Recht des Verlegers, Folgeauflagen eines Werkes zu veranstalten, IPRB 2011, 275
  • BGH v. 24.3.2011 - I ZR 211/08, Geschmacksmusterschutz: Schutzumfang und Eigenart bei abstrahierenden Abbildungen, IPRB 2011, 276-277
  • OLG Hamburg v. 16.8.2011 - 7 U 51/10, OLG Hamburg: Störerhaftung von Internetsuchmaschinenbetreibern, IPRB 2011, 277

Gewerbliche Schutzrechte

  • Seelig, Geert Johann / Schmidt, André, Rechtliche Rahmenbedingungen für Werbung mit Testergebnissen und Gütezeichen, IPRB 2011, 278-280
    Zunehmend werden bei Werbemaßnahmen Gütezeichen, Gütesiegel, Prüfzeichen und Hinweise auf Produkttests eingesetzt, um die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf die angebotenen Waren und Dienstleistungen (“Produkte”) zu lenken. Hersteller und Händler machen sich so das Ansehen und die Vertrauensstellung von Prüfinstitutionen, die Gütesiegel vergeben oder Produkttests durchführen und veröffentlichen, zur Förderung des Produktabsatzes zunutze. Der Einsatz derartiger Zeichen hat vielfach zu Exzessen geführt, so dass missbräuchliche Werbemaßnahmen vielfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren. Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den werbenden Einsatz von Testergebnissen und Gütezeichen.
  • Claessen, Rolf, Reform des US-Patentrechts, IPRB 2011, 280-283
    In den USA ist in neues Patentgesetz mit dem America Invents Act am 16.9.2011 in Kraft getreten, das zahlreiche Änderungen zur bisherigen Praxis vorsieht. Die wichtigsten Änderungen sind sicherlich der Übergang zum Erstanmelderprinzip, verschiedene zusätzliche und geänderte Möglichkeiten, um erteilte Patente anzugreifen, eine ergänzende Prüfung und die Regelung von Vorbenutzungsrechten. Die Übergangsregelungen sorgen dafür, dass über viele Jahre zwei verschiedene Patentrechtssysteme parallel gelten werden.
  • Heine, Christian / Vierkötter, Guido, Anwendung des § 83 PatG n.F. durch die Rechtsprechung, IPRB 2011, 283-285
    Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts ist am 1.10.2010 die Neuregelung des § 83 PatG in Kraft getreten. Nach dieser – für das Patentnichtigkeitsverfahren geltenden – Regelung soll das BPatG (BPatG) die Parteien so früh wie möglich auf Gesichtspunkte hinweisen, die für die Entscheidung voraussichtlich von besonderer Bedeutung sein werden. Diese Norm ist Bestandteil einer Reformierung des Nichtigkeits- und Nichtigkeitsberufungsverfahrens, durch das die Effektivität des deutschen Patentsystems erhöht werden soll; dies soll die Akzeptanz des Rechtsprechungsstandorts Deutschland steigern. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich damit, ob die neuen Regelungen, vornehmlich § 83 PatG, in der Rechtsprechung auch in dem beabsichtigten Umfang auf Resonanz stoßen.
  • Koch, Matthias / Hötte, Daniel Antonius, “Nichts außer Schmuck”, IPRB 2011, 286-288
    Eine markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung ist kartellrechtlich unbedenklich, wenn sie sich in den territorialen, zeitlichen und sachlichen Grenzen hält, was bei objektiver Betrachtung im Zeitpunkt des Abschlusses ernsthaft zweifelhaft sein konnte. Zur Bewertung bestehender Vereinbarungen muss daher zunächst die markenrechtliche Konfliktlage sauber identifiziert werden. Gleiches gilt im Falle der Vertragsgestaltung. In diesem Fall sollte zudem darauf geachtet werden, die tatsächliche Situation und rechtliche Einschätzung der Parteien zu dokumentieren. Darüber hinaus sollte die wirtschaftliche Situation der Parteien genau in den Blick genommen werden, um mit vertraglichen Lösungen auf ggf. eintretende Veränderungen reagieren zu können. Auch im Hinblick auf bereits abgeschlossene Vereinbarungen können Änderungen notwendig oder jedenfalls sinnvoll sein, um künftigen Konflikten vorzubeugen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 01.12.2011 13:16