Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2019

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 12 (Erscheinungstermin: 15. Dezember 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Redaktion, iurratio jobs awards 2020: Die besten Arbeitgeber für das Referendariat – sponsored by Anwalt-Suchservice, IPRB 2019, 265

Herrmann, Volker, EuGH zu notwendigen Verbraucherinformationen in Bezug auf Herkunftsangaben, IPRB 2019, 265-266

Herrmann, Volker, OLG Köln: Funktionen der Bewertungsplattform jameda teilweise unzulässig, IPRB 2019, 266-267

Herrmann, Volker, Pringles mit Prosecco Geschmack zulässig?, IPRB 2019, 267

Schmid-Petersen, Frauke, Videospiel-Streaming als Rundfunk – Neuregelung im Medienstaatsvertrag, IPRB 2019, 267-268

Rechtsprechung

BGH v. 2.7.2019 - VI ZR 494/17 / Moser, Christian-Oliver / Siegmund, Saskia Alexandra, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Zu den Voraussetzungen rechtmäßigen staatlichen Informationshandelns, IPRB 2019, 268-269

BGH v. 25.7.2019 - 1 ZR 29/18 / Oelschlägel, Kay, Markenverletzende Verwendung in Google-Anzeigen, IPRB 2019, 269-271

KG Berlin v. 21.6.2019 - 5 U 121/18 / Boden, Martin, Werbung eines Immobilienportals -Verkauf zum Bestpreis, IPRB 2019, 271

(OLG Braunschweig v. 21.8.2019 - 1 W 57/19) / Bott, Kristofer, Ansprüche wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG) sind keine Urheberrechtsstreitsachen (§§ 104, 104a, 105 UrhG), IPRB 2019, 271-272

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Gennen, Klaus, Beschränkungen der Patentlizenz, IPRB 2019, 273-277

Wird eine Patentlizenz vertraglich nicht ausdrücklich begrenzt, so gilt sie – vorbehaltlich anderweitiger Anhaltspunkte im Vertrag – als räumlich, zeitlich oder inhaltlich auf das Schutzrecht bezogen, also als erteilt in Bezug auf das gesamte Territorium, für die das Schutzrecht erteilt ist, für die Dauer, für die es von Gesetzes wegen währt, und für alle gesetzlich vorgesehenen Nutzungsarten. Bisweilen besteht jedoch ein Interesse der Lizenzvertragsparteien, insbesondere des Lizenzgebers, an einer Beschränkung der Lizenz in einer Dimension oder mehreren Dimensionen. Der Beitrag gibt einen Überblick über vertragliche Möglichkeiten der Beschränkung. Mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Laufzeit von Patentlizenzverträgen wird auf den Beitrag des Autors in IPRB 2018, 279 und verwiesen.

Engel, Ruben / Lör, Vicky Franziska, Das neue GeschGehG – Praxiserfahrungen, IPRB 2019, 277-280

Mit einem guten Jahr Verspätung ist am 26.4.2019 das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (im Folgenden: GeschGehG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz dient der Umsetzung der EU‐Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Mit der Verabschiedung des Spezialgesetzes trägt der deutsche Gesetzgeber zur Harmonisierung von Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei, die durch die Richtlinie angestrebt werden. Durch die EU-weite Angleichung soll ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt für Forschung und Innovation geschaffen werden. Für das deutsche Recht bedeutet die Umsetzung aber zunächst eine grundlegende Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.Der vorliegende Beitrag zieht eine pünktliche Jahresendbilanz zum neuen Gesetz und beschäftigt sich mit den ersten Erfahrungen zur Handhabe der neuen Materie, sowohl im Unternehmen als auch in der Rechtsprechung.

Urheberrecht

Brost, Lucas / Lörz, Vicky Franziska, Reihe: Presserecht und Politikberatung, IPRB 2019, 280-284

“FRANZ JOSEF STRAUß WÜRDE AFD WÄHLEN“ – zumindest wenn man den Wahlplakaten Glauben schenkt, die ein privater Verein im Bundeswahlkampf 2017 in Bayern verbreitete. Das Reden und Wirken eines Politikers, sein Beitrag zu unserer Zeitgeschichte, seine großen Momente und seine Gebrechen, was er wohl von seinen Nachfolgern, Parteifreunden und -feinden hält – all das wird regelmäßig und gerne Gegenstand der journalistischen Berichterstattung. Und zwar weit über den Tod des einstigen Volksvertreters hinaus. Dieser Beitrag ordnet das postmortale Persönlichkeitsrecht rechtsdogmatisch ein und zeigt anhand einiger Fälle prominenter verstorbener Politiker – unter ihnen die Altkanzler Kohl und Adenauer – die Grenzen des über den Tod nachwirkenden Ehrschutzes bei medialen Berichten auf.

Newerla, Danjel-Philippe, Zur Rechtsentwicklung und Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden, IPRB 2019, 284-288

Das Recht auf Vergessenwerden bezeichnet das Recht, dass digitale Informationen mit Personenbezug nicht dauerhaft im Internet zur Verfügung stehen sollen. Nach dem österreichischen Rechtswissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger soll dies erreicht werden, indem jede elektronisch gespeicherte Information mit einem Verfalldatum versehen wird, dessen Ablauf die automatische Löschung der Information bewirkt. Das aktuelle EU-Recht sieht dies nicht vor, vielmehr ist danach das Recht auf Vergessen werden als ein Anspruch auf die (manuelle) Löschung personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen zu verstehen.

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