Aktuelle Kurzinformationen
Redaktion, iurratio jobs awards 2020: Die besten Arbeitgeber für das Referendariat – sponsored
by Anwalt-Suchservice, IPRB 2019, 265
Herrmann, Volker, EuGH zu notwendigen Verbraucherinformationen in Bezug auf Herkunftsangaben, IPRB 2019, 265-266
Herrmann, Volker, OLG Köln: Funktionen der Bewertungsplattform jameda teilweise unzulässig, IPRB 2019, 266-267
Herrmann, Volker, Pringles mit Prosecco Geschmack zulässig?, IPRB 2019, 267
Schmid-Petersen, Frauke, Videospiel-Streaming als Rundfunk – Neuregelung im Medienstaatsvertrag, IPRB 2019, 267-268
Rechtsprechung
BGH v. 2.7.2019 - VI ZR 494/17 / Moser, Christian-Oliver / Siegmund, Saskia Alexandra, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Zu den Voraussetzungen rechtmäßigen
staatlichen Informationshandelns, IPRB 2019, 268-269
BGH v. 25.7.2019 - 1 ZR 29/18 / Oelschlägel, Kay, Markenverletzende Verwendung in Google-Anzeigen, IPRB 2019, 269-271
KG Berlin v. 21.6.2019 - 5 U 121/18 / Boden, Martin, Werbung eines Immobilienportals -Verkauf zum Bestpreis, IPRB 2019, 271
(OLG Braunschweig v. 21.8.2019 - 1 W 57/19) / Bott, Kristofer, Ansprüche wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG) sind keine Urheberrechtsstreitsachen
(§§ 104, 104a, 105 UrhG), IPRB 2019, 271-272
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
Gennen, Klaus, Beschränkungen der Patentlizenz, IPRB 2019, 273-277
Wird eine Patentlizenz vertraglich nicht ausdrücklich begrenzt, so gilt sie – vorbehaltlich
anderweitiger Anhaltspunkte im Vertrag – als räumlich, zeitlich oder inhaltlich auf
das Schutzrecht bezogen, also als erteilt in Bezug auf das gesamte Territorium, für
die das Schutzrecht erteilt ist, für die Dauer, für die es von Gesetzes wegen währt,
und für alle gesetzlich vorgesehenen Nutzungsarten. Bisweilen besteht jedoch ein Interesse
der Lizenzvertragsparteien, insbesondere des Lizenzgebers, an einer Beschränkung der
Lizenz in einer Dimension oder mehreren Dimensionen. Der Beitrag gibt einen Überblick
über vertragliche Möglichkeiten der Beschränkung. Mit Blick auf die zeitliche Begrenzung
der Laufzeit von Patentlizenzverträgen wird auf den Beitrag des Autors in IPRB 2018,
279 und verwiesen.
Engel, Ruben / Lör, Vicky Franziska, Das neue GeschGehG – Praxiserfahrungen, IPRB 2019, 277-280
Mit einem guten Jahr Verspätung ist am 26.4.2019 das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
(im Folgenden: GeschGehG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz dient der Umsetzung der
EU‐Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen
(Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und
Offenlegung. Mit der Verabschiedung des Spezialgesetzes trägt der deutsche Gesetzgeber
zur Harmonisierung von Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
bei, die durch die Richtlinie angestrebt werden. Durch die EU-weite Angleichung soll
ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt für Forschung und Innovation geschaffen
werden. Für das deutsche Recht bedeutet die Umsetzung aber zunächst eine grundlegende
Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.Der
vorliegende Beitrag zieht eine pünktliche Jahresendbilanz zum neuen Gesetz und beschäftigt
sich mit den ersten Erfahrungen zur Handhabe der neuen Materie, sowohl im Unternehmen
als auch in der Rechtsprechung.
Urheberrecht
Brost, Lucas / Lörz, Vicky Franziska, Reihe: Presserecht und Politikberatung, IPRB 2019, 280-284
“FRANZ JOSEF STRAUß WÜRDE AFD WÄHLEN“ – zumindest wenn man den Wahlplakaten Glauben
schenkt, die ein privater Verein im Bundeswahlkampf 2017 in Bayern verbreitete. Das
Reden und Wirken eines Politikers, sein Beitrag zu unserer Zeitgeschichte, seine großen
Momente und seine Gebrechen, was er wohl von seinen Nachfolgern, Parteifreunden und
-feinden hält – all das wird regelmäßig und gerne Gegenstand der journalistischen
Berichterstattung. Und zwar weit über den Tod des einstigen Volksvertreters hinaus.
Dieser Beitrag ordnet das postmortale Persönlichkeitsrecht rechtsdogmatisch ein und
zeigt anhand einiger Fälle prominenter verstorbener Politiker – unter ihnen die Altkanzler
Kohl und Adenauer – die Grenzen des über den Tod nachwirkenden Ehrschutzes bei medialen
Berichten auf.
Newerla, Danjel-Philippe, Zur Rechtsentwicklung und Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden, IPRB 2019, 284-288
Das Recht auf Vergessenwerden bezeichnet das Recht, dass digitale Informationen mit
Personenbezug nicht dauerhaft im Internet zur Verfügung stehen sollen. Nach dem österreichischen
Rechtswissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger soll dies erreicht werden, indem jede
elektronisch gespeicherte Information mit einem Verfalldatum versehen wird, dessen
Ablauf die automatische Löschung der Information bewirkt. Das aktuelle EU-Recht sieht
dies nicht vor, vielmehr ist danach das Recht auf Vergessen werden als ein Anspruch
auf die (manuelle) Löschung personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen
zu verstehen.