Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 2, Erscheinungstermin: 15. Februar 2013) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Schmid-Petersen, Frauke, BPatG: Keine Freihaltebedürftigkeit unbedeutender Ortsnamen, IPRB 2013, 25
  • Herrmann, Volker, Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG steht auch Inhabern einer ausschließlichen Videolizenz zu, IPRB 2013, 25
  • Herrmann, Volker, OLG Koblenz zu Werbung mit gesundheitsfördernder Wirkung von Fitnesssandalen, IPRB 2013, 25
  • Herrmann, Volker, Keine Einigung zwischen Youtube und GEMA, IPRB 2013, 26
  • Schmid-Petersen, Frauke, Rundfunkbeitrag löst Rundfunkgebühren ab, IPRB 2013, 26

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 17.9.2012 - 1 BvR 2979/10 / Kleinke, Yvonne, “rechtsradikal” als zulässiges Werturteil, IPRB 2013, 26-27
  • BGH v. 23.10.2012 - X ZR 120/11 / Mulch, Joachim, Auch hypothetische Analyseergebnisse können zum Stand der Technik gehören, IPRB 2013, 27-28
  • BGH v. 16.10.2012 - X ZB 10/11 / Harmsen, Christian, Zum Offenbarungsgehalt von Zeichnungen in Patentschriften, IPRB 2013, 28-29
  • BGH v. 28.8.2012 - X ZR 99/11 / Mulch, Joachim, Zum rechtzeitigen Vorbringen im Patentnichtigkeitsverfahren, IPRB 2013, 29-30
  • BGH v. 17.7.2012 - X ZR 113/11 / Harmsen, Christian, Anforderungen an die Gleichwirkung im Rahmen der Äquivalenz, IPRB 2013, 30
  • BGH v. 28.6.2012 - I ZR 110/11 / Oelschlägel, Kay, Verpflichtung zur Grundpreisangabe bei Pizzalieferserviceanbietern, IPRB 2013, 31
  • BGH v. 31.5.2012 - I ZR 106/10 / Bergt, Matthias, Zur Missbräuchlichkeit einer Abmahnung im Urheberrecht, IPRB 2013, 31-33
  • BGH v. 31.5.2012 - I ZR 112/10 / Aßhoff, Guido, Beschreibende Bestandteile einer Firma nicht als Unternehmensschlagwort schutzfähig, IPRB 2013, 33-34
  • OLG Koblenz v. 20.12.2012 - 6 W 615/12 / Hansen, Hauke, Verwendung eines kennzeichenidentischen Zeichens bei beschreibendem Bedeutungsgehalt zulässig, IPRB 2013, 34
  • OLG Karlsruhe v. 3.12.2012 - 6 U 92/11 / Vohwinkel, Moritz, Anforderungen an die Beseitigung einer Rechtsverletzung im Internet, IPRB 2013, 34-35
  • OLG Düsseldorf v. 24.7.2012 - I-20 52/12 / von Raggamby, Béla, “Flecki” vs. “Paula”, IPRB 2013, 35-36
  • OLG Frankfurt v. 23.5.2012 - 6 W 36/12 / Glombitza, Bruno M., Keine Rufausbeutung der bekannten Schokoladenmarke “merci” durch “Café Merci”, IPRB 2013, 37-38
  • OLG München v. 10.5.2012 - 29 U 515/12 / Bergt, Matthias, Wikipedia-Einträge als verschleierte Werbung, IPRB 2013, 38-39

Gewerbliche Schutzrechte

  • Grosskopf, Lambert, Vom Homo Computerus zum Homo Fabber, 3D Druck – Personal Manufacturing, IPRB 2013, 39-41
    Als Ende der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts die ersten Personal Computer auf den Markt kamen, ahnte wohl niemand, welche gravierenden gesellschaftlichen Auswirkungen die dezentrale Computertechnologie auf das Gefüge der Gesellschaft und auch auf die Rechtssysteme haben wird. Nun bahnt sich eine weitere Umwälzung an: das dezentrale Produzieren. Treiber dieser Entwicklung sind preiswerte 3D-Drucker, mit denen im Hobbykeller bereits heute einfache Gebrauchs- und Design-Gegenstände aus einem einzigen Werkstoff (Kunststoff, Harz, Gips, Metallpulver, Sand) hergestellt werden können. Experimentiert wird aber bereits mit aufwendigeren Druckverfahren, die mehrere Materialien einsetzen oder gleichzeitig Werkstoffe in unterschiedlichen Farben nutzen. Der Konsument verlässt mit dem 3D-Druck seine angestammte Rolle: der Verbraucher wird zum Homo Fabber (Digital Fabricator). Er wird selber zum Warenfertiger und modifiziert Waren nach seinen Wünschen. Vermehren sich die Ich-Fabriken, sind rechtliche Auseinandersetzungen nicht auszuschließen, bei der die aktuellen Interessenskonflikte von Internetnutzern, Urhebern und Verwertern durch Filesharing wie ein simples Vorgeplänkel wirken. Wird doch bald nicht mehr das Objekt selbst über das Netz getauscht, sondern seine Bauanleitung. Die Zukunft des 3D-Drucks lebt aber auch bereits das schwedische Unternehmen Teenage Engineering vor. Anstelle Ersatzteile per Post zu verschicken, können Kunden ein 3D-Modell von der Firmenwebseite herunterladen und das Ersatzteil selbst mit ihrem 3D-Drucker herstellen.
  • Jung, Ingo / Renvert, Andrea / Saatkamp, Jens Thomas, Marke oder Dekor? – Herkunftshinweisender und dekorativer Zeichengebrauch, IPRB 2013, 41-44
    In designaffinen Industriezweigen wird es zunehmend wichtiger, die Produkte des eigenen Unternehmens durch eine besondere Kennzeichnung oder ein besonderes Design von den Waren der Mitbewerber abzuheben. Doch die Kennzeichnungsgewohnheiten in den verschiedenen Märkten unterliegen einem stetigen Wandel. War es zur Kennzeichnung von Textilien – wie z.B. von Poloshirts – über Jahrzehnte üblich, kleine Embleme (z.B. stilisierte Tiere, wie Krokodile) zu verwenden, die auf die Herkunft des Produkts aus einem ganz bestimmten Unternehmen hinweisen, beschränken sich Hersteller und Designer mittlerweile nicht mehr allein auf die Verwendung dieser Embleme an den typischen Positionen. Vermehrt finden sich großflächige Prints auf Oberbekleidungstextilien, die oft nicht nur der Herstellerkennzeichnung, sondern eben auch der Verzierung dienen. Spätestens in einem vermeintlichen markenrechtlichen Verletzungsverfahren stellt sich dann im Hinblick auf die rechtliche Einordnung des Designs die Frage, ob vom Vorliegen einer Marke oder einem rein dekorativen Element auszugehen ist.
  • Libertus, Michael, Twitter Fake Accounts – Rechtsprobleme durch die Nutzung von Twitter, Teil 1, IPRB 2013, 44-48
    Durch die Verbreitung des Dienstes Twitter in Deutschland nehmen Rechtsprobleme zu, die in Verbindung mit der Nutzung dieses Dienstes stehen. Die Aufmerksamkeit einer größeren Öffentlichkeit haben dabei vor allem sog. Twitter Fake Accounts gefunden. Ein spektakuläres Beispiel waren Meldungen, dass parallel zum Fußballspiel Deutschland gegen Dänemark im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2012 ausländerfeindliche Parolen gegen Nationalspieler Mesut Özil im Internet unter dem vermeintlichen Namen der Piratenpartei abgegeben wurden. Auch die Stadt Mannheim hat im Jahr 2010 einen Twitter-Nutzer abgemahnt und diesen aufgefordert, die Nutzung des Accounts @Mannheim zu unterlassen und der Übertragung auf die Stadt zuzustimmen. Mittlerweile erfolgte eine außergerichtliche Einigung. Die Probleme sind darauf zurückzuführen, dass in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook sich jemand sehr einfach als eine andere Person ausgeben kann. Die Portale prüfen in der Regel nicht, ob hinter einem neuen Profil auch wirklich die Person steckt, als die sie sich ausgibt. Zwar gibt es die Funktion bei Twitter, den Account als “verified” zu markieren. Das Twitter-Profil wird dann mit einem blauen Haken versehen und soll die Echtheit der Person dahinter bestätigen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es trotzdem immer wieder gelingt, Fake Accounts anzulegen. Weiterhin stellen sich auch Fragen, inwieweit Twitter-Anwender bei einer Linksetzung für rechtswidrige Inhalte haften. Gleiches gilt für die Frage der Notwendigkeit eines Impressums. Rechtsprechung zu diesen Fragestellungen findet sich nur vereinzelt. Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung soll es daher sein, einen Beitrag zur Klärung der damit verbundenen Rechtsfragen zu leisten.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 05.02.2013 12:56