Otto Schmidt Verlag

Heft 8 / 2019

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 8 (Erscheinungstermin: 15. August 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

08

Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, LG Düsseldorf zur vergütungspflichtigen bühnenmäßigen Darstellung einer Musikkomposition, IPRB 2019, 169

Herrmann, Volker, EuG bestätigt: die von Dritten erfolgte Anmeldung der Marke “NEYMAR“ erfolgte bösgläubig, IPRB 2019, 169-170

Herrmann, Volker, OLG Düsseldorf: Der Gebrauch des Begriffs “Anstalt“ für ein privatwirtschaftliches Unternehmen kann irreführend sein, IPRB 2019, 170

Herrmann, Volker, LG Köln: Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten verstößt gegen das Urheberrecht, IPRB 2019, 170-171

Schmid-Petersen, Frauke, Vorherige Anhörung auch bei wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügung erforderlich, IPRB 2019, 171

Schmid-Petersen, Frauke, EuGH zum Umfang von Prüfpflichten für Hostprovider, IPRB 2019, 171-172

Rechtsprechung

BGH v. 16.5.2019 - IX ZR 44/18 / Brandi-Dohrn, Anselm, Lizenzverträge endlich insolvenzfest?, IPRB 2019, 172-173

OLG Köln v. 5.4.2019 - 6 U 179/18 / Newerla, Danjel-Philippe, Preisangabe bei Neufahrzeug als “dreiste Lüge“, IPRB 2019, 173-174

OLG München v. 15.3.2018 - 6 U 2797/17 / Alber, Michael, Keine Bösgläubigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG a.F. bei Anmeldung von bekanntem Filmtitel für diverse Event- und Partydienstleistungen der Nizzaer Klasse 43, IPRB 2019, 174-175

BPatG v. 6.12.2018 - 25 W (pat) 582/17 / Bott, Kristofer, “Wir steuern Ihre Steuern“, IPRB 2019, 175-176

LG Braunschweig v. 19.6.2019 - 9 O 3006/17 / Bott, Kristofer, Angewandte Kunst vor 1966: “den Durchschnitt deutlich überragend“, oder nur “künstlerisch gestaltet“?, IPRB 2019, 176-177

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Ahrens, Sönke, Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, IPRB 2019, 178-181

Die Bundesregierung hat im Mai einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Was bedeutet das für das Lauterkeitsrecht? Teil I des Beitrags (Ahrens, IPRB 2019, 153) beschäftigte sich mit den gestiegenen Anforderungen an die Aktivlegimitation, den rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, rechtmissbräuchlichen Abmahnungen sowie dem Ausschluss des Ersatzes erforderlicher Aufwendungen und wird mit Teil II wie folgt fortgesetzt.

Böhm, Claudia, Gesundheitswerbung mit Angaben aus der Fachinformation, IPRB 2019, 181-184

In seinem vielbeachteten Urteil vom 6.2.2013 hat der BGH entschieden, dass bei fachlichen Angaben, die wörtlich oder sinngemäß der Zulassung des beworbenen Arzneimittels entstammen, regelmäßig davon ausgegangen werden könne, dass sie im Zeitpunkt der Zulassung dem gesicherten Stand der Wissenschaft entsprechen (BGH, Urt. v. 6.2.2013 – I ZR 62/11 – Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, PharmR 2013, 339). Werden diese Angaben in der Gesundheitswerbung verbreitet, kann sich der Werbende grundsätzlich darauf berufen, dass die Angaben hinreichend wissenschaftlich gesichert und folglich nicht irreführend sind. Aber ist das immer so? In den vergangenen sechs Jahren nach “Basisinsulin mit Gewichtsvorteil“ haben verschiedene Fälle die Gerichte beschäftigt, die zeigen, dass es in der Praxis nicht ganz so einfach ist, wie es zunächst klingt.

Urheberrecht

Wolsing, Daniel / Burghoff, Christoph Jarno, Reihe: Presserecht – Politikberatung, IPRB 2019, 184-188

In den letzten Wochen hat es einmal mehr die Gesundheit eines Politikers in die Schlagzeilen geschafft: Als Angela Merkel am 18.6.2019 vor dem Kanzleramt den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenski empfing, konnten Kameras auffangen, wie die Bundeskanzlerin während der Nationalhymne am ganzen Körper zitterte. Die Bilder wurden unmittelbar von sämtlichen Zeitungen aufgegriffen und verbreitet. Sie waren auch infolge weiterer Zitteranfälle Anstoß einer sich daran anschließenden Diskussion. Diese ging so weit, dass die Fähigkeit Merkels, ihr Amt angemessen zu führen, letztlich in Zweifel gezogen wurde. Mehrfach war sogar von einem Verschweigen ihres Gesundheitszustandes die Rede. Es hatte bisweilen den Anschein, Teile der Presse sähen die Bundeskanzlerin aufgrund der Zitteranfälle verpflichtet, Details über ihren Gesundheitszustand offen zu legen. Am 29.6.2019 spekulierte die BILD-Zeitung vielsagend “Warum sagt Merkel nicht, was sie hat?“. Die Gesundheit wurde gar zum Vehikel, die die generelle Frage der BILD-Zeitung vom 10.7.2019 zu erlauben schien: “Wie lange noch, Frau Kanzlerin?“. Merkel schulde dem Souverän ein ärztliches Attest, hieß es am 12.7.2019 im “Tagesspiegel“.Im folgenden Beitrag wird aufgezeigt, wann eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Politikern unzulässig ist und was dagegen unternommen werden kann.

Fusbahn, Jens Klaus, Auskunftspflichten des Staates und der Gerichte als Teil der rechtsstaatlichen Garantien, IPRB 2019, 188-191

Auskunftsansprüche und Transparenzpflichten sind zentrale Elemente in einer Demokratie. Für die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV (AGEM) lag es also nahe, den 70. Deutschen Anwaltstag in Leipzig und das dortige Motto “Rechtsstaat leben“, zum Anlass zu nehmen im Rahmen einer spannenden Podiumsdiskussion zu fragen: “Welche Auskunfts- und Einsichtsrechte haben Presse und Journalisten, welche Rechte hat der Einzelne?“. Dieser Beitrag fasst die Diskussionsbeiträge und Erkenntnisse der Veranstaltung zusammen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom