Aktuelle Kurzinformationen
Herrmann, Volker, LG Düsseldorf zur vergütungspflichtigen bühnenmäßigen Darstellung einer Musikkomposition, IPRB 2019, 169
Herrmann, Volker, EuG bestätigt: die von Dritten erfolgte Anmeldung der Marke “NEYMAR“ erfolgte bösgläubig, IPRB 2019, 169-170
Herrmann, Volker, OLG Düsseldorf: Der Gebrauch des Begriffs “Anstalt“ für ein privatwirtschaftliches
Unternehmen kann irreführend sein, IPRB 2019, 170
Herrmann, Volker, LG Köln: Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten verstößt gegen das Urheberrecht, IPRB 2019, 170-171
Schmid-Petersen, Frauke, Vorherige Anhörung auch bei wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügung erforderlich, IPRB 2019, 171
Schmid-Petersen, Frauke, EuGH zum Umfang von Prüfpflichten für Hostprovider, IPRB 2019, 171-172
Rechtsprechung
BGH v. 16.5.2019 - IX ZR 44/18 / Brandi-Dohrn, Anselm, Lizenzverträge endlich insolvenzfest?, IPRB 2019, 172-173
OLG Köln v. 5.4.2019 - 6 U 179/18 / Newerla, Danjel-Philippe, Preisangabe bei Neufahrzeug als “dreiste Lüge“, IPRB 2019, 173-174
OLG München v. 15.3.2018 - 6 U 2797/17 / Alber, Michael, Keine Bösgläubigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG a.F. bei Anmeldung von bekanntem
Filmtitel für diverse Event- und Partydienstleistungen der Nizzaer Klasse 43, IPRB 2019, 174-175
BPatG v. 6.12.2018 - 25 W (pat) 582/17 / Bott, Kristofer, “Wir steuern Ihre Steuern“, IPRB 2019, 175-176
LG Braunschweig v. 19.6.2019 - 9 O 3006/17 / Bott, Kristofer, Angewandte Kunst vor 1966: “den Durchschnitt deutlich überragend“, oder nur “künstlerisch
gestaltet“?, IPRB 2019, 176-177
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
Ahrens, Sönke, Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, IPRB 2019, 178-181
Die Bundesregierung hat im Mai einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen
Wettbewerbs vorgelegt. Was bedeutet das für das Lauterkeitsrecht? Teil I des Beitrags
(Ahrens, IPRB 2019, 153) beschäftigte sich mit den gestiegenen Anforderungen an die
Aktivlegimitation, den rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger
beruflicher Interessen, rechtmissbräuchlichen Abmahnungen sowie dem Ausschluss des
Ersatzes erforderlicher Aufwendungen und wird mit Teil II wie folgt fortgesetzt.
Böhm, Claudia, Gesundheitswerbung mit Angaben aus der Fachinformation, IPRB 2019, 181-184
In seinem vielbeachteten Urteil vom 6.2.2013 hat der BGH entschieden, dass bei fachlichen
Angaben, die wörtlich oder sinngemäß der Zulassung des beworbenen Arzneimittels entstammen,
regelmäßig davon ausgegangen werden könne, dass sie im Zeitpunkt der Zulassung dem
gesicherten Stand der Wissenschaft entsprechen (BGH, Urt. v. 6.2.2013 – I ZR 62/11
– Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, PharmR 2013, 339). Werden diese Angaben in der
Gesundheitswerbung verbreitet, kann sich der Werbende grundsätzlich darauf berufen,
dass die Angaben hinreichend wissenschaftlich gesichert und folglich nicht irreführend
sind. Aber ist das immer so? In den vergangenen sechs Jahren nach “Basisinsulin mit
Gewichtsvorteil“ haben verschiedene Fälle die Gerichte beschäftigt, die zeigen, dass
es in der Praxis nicht ganz so einfach ist, wie es zunächst klingt.
Urheberrecht
Wolsing, Daniel / Burghoff, Christoph Jarno, Reihe: Presserecht – Politikberatung, IPRB 2019, 184-188
In den letzten Wochen hat es einmal mehr die Gesundheit eines Politikers in die Schlagzeilen
geschafft: Als Angela Merkel am 18.6.2019 vor dem Kanzleramt den ukrainischen Präsidenten
Wolodymyr Selenski empfing, konnten Kameras auffangen, wie die Bundeskanzlerin während
der Nationalhymne am ganzen Körper zitterte. Die Bilder wurden unmittelbar von sämtlichen
Zeitungen aufgegriffen und verbreitet. Sie waren auch infolge weiterer Zitteranfälle
Anstoß einer sich daran anschließenden Diskussion. Diese ging so weit, dass die Fähigkeit
Merkels, ihr Amt angemessen zu führen, letztlich in Zweifel gezogen wurde. Mehrfach
war sogar von einem Verschweigen ihres Gesundheitszustandes die Rede. Es hatte bisweilen
den Anschein, Teile der Presse sähen die Bundeskanzlerin aufgrund der Zitteranfälle
verpflichtet, Details über ihren Gesundheitszustand offen zu legen. Am 29.6.2019 spekulierte
die BILD-Zeitung vielsagend “Warum sagt Merkel nicht, was sie hat?“. Die Gesundheit
wurde gar zum Vehikel, die die generelle Frage der BILD-Zeitung vom 10.7.2019 zu erlauben
schien: “Wie lange noch, Frau Kanzlerin?“. Merkel schulde dem Souverän ein ärztliches
Attest, hieß es am 12.7.2019 im “Tagesspiegel“.Im folgenden Beitrag wird aufgezeigt,
wann eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Politikern unzulässig
ist und was dagegen unternommen werden kann.
Fusbahn, Jens Klaus, Auskunftspflichten des Staates und der Gerichte als Teil der rechtsstaatlichen Garantien, IPRB 2019, 188-191
Auskunftsansprüche und Transparenzpflichten sind zentrale Elemente in einer Demokratie.
Für die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV (AGEM) lag es also
nahe, den 70. Deutschen Anwaltstag in Leipzig und das dortige Motto “Rechtsstaat leben“,
zum Anlass zu nehmen im Rahmen einer spannenden Podiumsdiskussion zu fragen: “Welche
Auskunfts- und Einsichtsrechte haben Presse und Journalisten, welche Rechte hat der
Einzelne?“. Dieser Beitrag fasst die Diskussionsbeiträge und Erkenntnisse der Veranstaltung
zusammen.