Otto Schmidt Verlag

Heft 7 / 2019

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 7 (Erscheinungstermin: 15. Juli 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, OLG Frankfurt: Auch bei Veränderung des Bildausschnitts bleibt ein Verstoß gegen die Bildberichterstattung bestehen, IPRB 2019, 145

Herrmann, Volker, OLG Brandenburg zu der Weiterleitung einer herabwürdigenden E‐Mail an Kunden des ehemaligen Geschäftspartners, IPRB 2019, 145-146

Herrmann, Volker, Rechtliche Auseinandersetzung mit dem Strache-Video: Durfte das Video veröffentlicht werden?, IPRB 2019, 146

Herrmann, Volker, EuG äußert sich zu Geschmacksmustern von Porsche und VW, IPRB 2019, 146-147

Schmid-Petersen, Frauke, Nährwertangaben auf Müsliverpackungen, IPRB 2019, 147

Schmid-Petersen, Frauke, Unzulässige Verdachtsberichterstattung: Bericht über Krebsmittelskandal, IPRB 2019, 147

Rechtsprechung

OLG Stuttgart v. 10.1.2019 - 2 U 85/18 / Alber, Michael, Keine markenmäßige Verwendung des Zeichens “Pыжик“ für den Vertrieb von Tortenböden, IPRB 2019, 148-149

OLG Düsseldorf v. 20.12.2017 - 2 U 39/16 / Fock, Soenke, Bedeutung von Erklärungen des Patentinhabers im Bestandsverfahren, IPRB 2019, 149-150

OLG Nürnberg v. 15.7.2018 - 3 U 724/18 / Boden, Martin, Zur Anzeige von Werbung in einem E‐Mail Postfach, IPRB 2019, 150-152

OLG Düsseldorf v. 15.5.2018 - I-20 W 54/18 / Rachow, Bolko, Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einer im Beschlussverfahren ergangenen einstweiligen Verfügung, IPRB 2019, 152

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Ahrens, Sönke, Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, IPRB 2019, 153-156

Die Bundesregierung hat im Mai einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Was bedeutet das für das Lauterkeitsrecht?

Höfener, Inga, Das neue Markenrecht in der Praxis, IPRB 2019, 156-160

Seit dem 14.1.2019 ist das Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Damit hat die Bundesregierung fristgemäß die Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die (Markenrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung der Markenrichtlinie auf EU-Ebene erfolgte bereits im März 2016 mit der Novellierung der Gemeinschaftsmarkenverordnung, jetzt Unionsmarkenverordnung. Die Wiederherstellung der weitgehenden Harmonisierung zwischen Unionsmarkenverordnung und nationalem Markenrecht machte diverse kleinere und größere Veränderungen des deutschen Markenrechts erforderlich, um ein ausgewogenes Miteinander zwischen nationalen Marken und Unionsmarken voranzutreiben, so dass eine Koexistenz und damit ein funktionierender Binnenmarkt gewährleistet werden kann. Zwar hat die Novellierung laut der Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, keine grundsätzlichen Neuregelungen gebracht (GRUR Newsletter 02/2018, S. 1), dennoch wurden einige Veränderungen eingefügt, die für die Praxis bei Markenanmeldungen und der Markenverwaltung von Bedeutung sind. Die wichtigsten Änderungen für die anwaltliche Praxis sollen im Folgenden dargestellt werden.

Gräbig, Johannes, Reihe: Presserecht – Politikberatung, IPRB 2019, 160-164

In diesem Teil der Aufsatzreihe wird gezeigt, wie sich politische Parteien gegen eine rechtswidrige Verwendung ihres Namens wehren können. Parteien sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass ihr Name bzw. ihre Kurzbezeichnung aus unterschiedlichen Gründen von Dritten benutzt werden: Mal verwendet eine andere Partei einen ähnlichen Namen, mal werden Domains oder Social Media-Accounts mit dem Namen einer Partei registriert, um sie in ihrem politischen Fortkommen zu behindern, mal werden Wahlplakate und andere Werbematerialien hergestellt, in denen der Name einer Partei zur Propaganda gegen sie verwendet wird und schließlich werden aus wirtschaftlichen Gründen Merchandising-Artikel vertrieben, auf denen der Namen einer Partei enthalten ist.

Hoche, Angelika, Influencer Marketing – Update, IPRB 2019, 165-168

Influencer Marketing erlangt eine immer größere wirtschaftliche Bedeutung. Die wichtigsten damit verbundenen Rechtsfragen, wann Produktnennungen in Posts von Privatpersonen und mehr oder weniger Prominenten in sozialen Medien kennzeichnungspflichtig sind, also überhaupt ein “Marketing“ vorliegt, und wie diese Kennzeichnung gegebenenfalls zu gestalten ist, sind nach wie vor ungeklärt. Bisher vorliegende Entscheidungen der Instanzgerichte widersprechen sich zum Teil diametral. Zeit für ein Update!

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom