Aktuelle Kurzinformationen
Herrmann, Volker, OLG Frankfurt: Auch bei Veränderung des Bildausschnitts bleibt ein Verstoß gegen die
Bildberichterstattung bestehen, IPRB 2019, 145
Herrmann, Volker, OLG Brandenburg zu der Weiterleitung einer herabwürdigenden E‐Mail an Kunden des ehemaligen
Geschäftspartners, IPRB 2019, 145-146
Herrmann, Volker, Rechtliche Auseinandersetzung mit dem Strache-Video: Durfte das Video veröffentlicht
werden?, IPRB 2019, 146
Herrmann, Volker, EuG äußert sich zu Geschmacksmustern von Porsche und VW, IPRB 2019, 146-147
Schmid-Petersen, Frauke, Nährwertangaben auf Müsliverpackungen, IPRB 2019, 147
Schmid-Petersen, Frauke, Unzulässige Verdachtsberichterstattung: Bericht über Krebsmittelskandal, IPRB 2019, 147
Rechtsprechung
OLG Stuttgart v. 10.1.2019 - 2 U 85/18 / Alber, Michael, Keine markenmäßige Verwendung des Zeichens “Pыжик“ für den Vertrieb von Tortenböden, IPRB 2019, 148-149
OLG Düsseldorf v. 20.12.2017 - 2 U 39/16 / Fock, Soenke, Bedeutung von Erklärungen des Patentinhabers im Bestandsverfahren, IPRB 2019, 149-150
OLG Nürnberg v. 15.7.2018 - 3 U 724/18 / Boden, Martin, Zur Anzeige von Werbung in einem E‐Mail Postfach, IPRB 2019, 150-152
OLG Düsseldorf v. 15.5.2018 - I-20 W 54/18 / Rachow, Bolko, Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einer im Beschlussverfahren
ergangenen einstweiligen Verfügung, IPRB 2019, 152
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
Ahrens, Sönke, Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, IPRB 2019, 153-156
Die Bundesregierung hat im Mai einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen
Wettbewerbs vorgelegt. Was bedeutet das für das Lauterkeitsrecht?
Höfener, Inga, Das neue Markenrecht in der Praxis, IPRB 2019, 156-160
Seit dem 14.1.2019 ist das Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Damit hat die
Bundesregierung fristgemäß die Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16.12.2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die (Markenrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung der Markenrichtlinie
auf EU-Ebene erfolgte bereits im März 2016 mit der Novellierung der Gemeinschaftsmarkenverordnung,
jetzt Unionsmarkenverordnung. Die Wiederherstellung der weitgehenden Harmonisierung
zwischen Unionsmarkenverordnung und nationalem Markenrecht machte diverse kleinere
und größere Veränderungen des deutschen Markenrechts erforderlich, um ein ausgewogenes
Miteinander zwischen nationalen Marken und Unionsmarken voranzutreiben, so dass eine
Koexistenz und damit ein funktionierender Binnenmarkt gewährleistet werden kann. Zwar
hat die Novellierung laut der Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, keine
grundsätzlichen Neuregelungen gebracht (GRUR Newsletter 02/2018, S. 1), dennoch wurden
einige Veränderungen eingefügt, die für die Praxis bei Markenanmeldungen und der Markenverwaltung
von Bedeutung sind. Die wichtigsten Änderungen für die anwaltliche Praxis sollen im
Folgenden dargestellt werden.
Gräbig, Johannes, Reihe: Presserecht – Politikberatung, IPRB 2019, 160-164
In diesem Teil der Aufsatzreihe wird gezeigt, wie sich politische Parteien gegen eine
rechtswidrige Verwendung ihres Namens wehren können. Parteien sehen sich zunehmend
damit konfrontiert, dass ihr Name bzw. ihre Kurzbezeichnung aus unterschiedlichen
Gründen von Dritten benutzt werden: Mal verwendet eine andere Partei einen ähnlichen
Namen, mal werden Domains oder Social Media-Accounts mit dem Namen einer Partei registriert,
um sie in ihrem politischen Fortkommen zu behindern, mal werden Wahlplakate und andere
Werbematerialien hergestellt, in denen der Name einer Partei zur Propaganda gegen
sie verwendet wird und schließlich werden aus wirtschaftlichen Gründen Merchandising-Artikel
vertrieben, auf denen der Namen einer Partei enthalten ist.
Hoche, Angelika, Influencer Marketing – Update, IPRB 2019, 165-168
Influencer Marketing erlangt eine immer größere wirtschaftliche Bedeutung. Die wichtigsten
damit verbundenen Rechtsfragen, wann Produktnennungen in Posts von Privatpersonen
und mehr oder weniger Prominenten in sozialen Medien kennzeichnungspflichtig sind,
also überhaupt ein “Marketing“ vorliegt, und wie diese Kennzeichnung gegebenenfalls
zu gestalten ist, sind nach wie vor ungeklärt. Bisher vorliegende Entscheidungen der
Instanzgerichte widersprechen sich zum Teil diametral. Zeit für ein Update!