Aktuelle Kurzinformationen
Herrmann, Volker, OLG Frankfurt zu Markennutzung als Domain beim Franchisevertrag, IPRB 2019, 1
Herrmann, Volker, BGH zur Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum, IPRB 2019, 1
Herrmann, Volker, OLG Celle zu der wettbewerbswidrigen Verwendung des Slogans “das Original“, IPRB 2019, 1-2
Herrmann, Volker, EuGH-Generalanwalt: militärische Lageberichte unterfallen nicht dem Schutz des Urheberrechts, IPRB 2019, 2
Schmid-Petersen, Frauke, “E-evidence“: EU-Justizminister einigen sich auf erleichterten Zugriff auf Mails für
Polizei- und Justizbehörden, IPRB 2019, 2-3
Schmid-Petersen, Frauke, EuGH: Austrittserklärung aus der EU kann einseitig widerrufen werden, IPRB 2019, 3
Schmid-Petersen, Frauke, BGH zur Erschöpfung von Markenrechten, IPRB 2019, 3-4
Rechtsprechung
BGH v. 22.3.2018 - I ZR 118/16 / Brandi-Dohrn, Anselm, Schutz für Betriebsgeheimnisse ausgeweitet, IPRB 2019, 4-5
BGH v. 12.6.2018 - VI ZR 284/17 / Störmer, Donata, Entfallen des Schutzes der Privatsphäre bei Selbstöffnung, IPRB 2019, 5-7
BGH v. 21.6.2018 - I ZR 157/16 / Alber, Michael, Irreführung über Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie, IPRB 2019, 7-8
OLG Köln v. 27.9.2018 - 7 U 85/18 / Luckhaus, Ulrich, Namensrecht politischer Parteien in Domainnamen, IPRB 2019, 8-9
OLG Schleswig v. 26.4.2018 - 6 U 41/17 / Czernik, Ilja, Schadensersatz bei Filesharing, IPRB 2019, 9-10
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
Claessen, Rolf, Patente, Marken und Designs nach dem BREXIT, IPRB 2019, 11-13
Ab dem 29.3.2019 um 23 Uhr MEZ ist Großbritannien höchstwahrscheinlich nicht mehr
Teil der EU. Ob es einen Vertrag mit der EU gibt oder nicht, ist nicht klar. Was bedeutet
das für Inhaber von Patenten, Marken und Designs? Was für konkrete Maßnahmen müssen
wann getroffen werden? Dieser Artikel gibt Inhabern von Schutzrechten konkrete Hinweise
für die Praxis.
Gennen, Klaus, Zu Laufzeit und Beendigung von Patentlizenz- und Know-how-Verträgen, IPRB 2019, 14-16
Patentlizenz- und Know-how-Verträge, gleich ob beide Typen von Vertragsgegenständen
einzeln oder gemischt lizenziert werden, sind Dauerschuldverhältnisse. Da sie nach
übereinstimmender Auffassung mangels abweichender Vereinbarung als auf die gesetzliche
Laufzeit der Schutzdauer abgeschlossen gelten, stellen sich Fragen mit Blick auf Laufzeitvereinbarungen,
insbesondere aber auf eine etwaige vorzeitige Beendigung solcher Verträge. Die Frage
der Beendigung durch einseitige Erklärung einer Partei ist umso bedeutsamer, als viele
dieser Verträge dynamisch in dem Sinne angelegt sind, als sie einen sich erneuernden
oder stetig neu speisenden Vertragsgegenstand haben, insbesondere, wenn die Parteien
sich verpflichten, einander Verbesserungserfindungen oder weiteres Know-how (wechselseitig)
zu lizenzieren. Teil I des Beitrags ist in IPRB Heft 12/2018, S. 279 ff. erschienen
und befasste sich mit den Grundsätzen, Laufzeiten bei Längslaufklauseln, Zeitlizenzen,
sowie der ordentlichen Beendigung von Lizenzverträgen. Im Folgenden werden ausgewählte
Aspekte der Beendigung von Lizenz- und Know-how-Verträgen, sowie Folgen der Beendigung
dargestellt.
Newerla, Danjel-Philippe, Wettbewerbsrechtliches Verfahren – Procedere und Fallstricke, IPRB 2019, 16-20
Der Beitrag befasst sich mit der Betreuung von Mandanten im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen
Unterlassungsansprüchen. Der Verfasser möchte zum einen Anregungen für eine ganzheitliche
anwaltliche Betreuung von wettbewerbsrechtlichen Mandaten geben und den Verfahrensgang
in den Grundzügen darstellen. Zudem werden aus seiner eigenen Beratungspraxis Hinweise
zur Vermeidung häufig auftretender Fallstricke und Haftungsfallen gegeben. Eine abschließende
Aufzählung aller Besonderheiten und Fallstricke ist an dieser Stelle leider nicht
möglich. Vielmehr soll dieser Beitrag einige bekannte Fallstricke aufzeigen und dazu
anregen, die materiell-rechtlichen sowie insbesondere prozessualen Besonderheiten
in Eigenregie zu erarbeiten.
Bühling, Jochen, Die Geoblocking-VO – Neues Spiel ohne Grenzen?, IPRB 2019, 21-23
Während der BREXIT seinen immer länger werdenden Schatten wirft, scheint Europa andererseits
doch wieder näher zusammenzurücken. Von weiten Kreisen unbeachtet gilt seit dem 3.12.2018
die Verordnung (EU) 2018/302 vom 28.2.2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes
Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit,
des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarktes
(kurz: Geoblocking-VO). Durch diese unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union geltenden Vorschriften versucht der europäische Gesetzgeber, den E-Commerce
im Binnenmarkt weiter zu fördern. Mit einem Paket unterschiedlicher Maßnahmen soll
der Zugang für Kunden zu Online-Benutzeroberflächen sowie zu Waren und Dienstleistungen
im gesamten Binnenmarkt erleichtert werden. Das hat unweigerlich auch Auswirkungen
auf die im Online-Handel tätigen Unternehmer. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen
Regelungen der Geoblocking-VO vor und bietet Anleitungen für die praktische Umsetzung,
damit Fallstricke vermieden werden können.