Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2018

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 9 (Erscheinungstermin: 15. September 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Schmid-Petersen, Frauke, EuGH entscheidet über Verwendung von frei zugänglichen Bildern im Internet, IPRB 2018, 193

Schmid-Petersen, Frauke, BGH entscheidet über Haftung bei ungesicherten WLAN-Anschlüssen, IPRB 2018, 193

Schmid-Petersen, Frauke, KG BerlinVG Bild-Kunst darf Lizenzierung nicht von Schutz gegen Framing abhängig machen, IPRB 2018, 194

Herrmann, Volker, OLG Frankfurt zur Kerngleichheit, IPRB 2018, 194

Herrmann, Volker, Anwendbarkeit deutschen Rechts bei englischsprachigen Inhalten, IPRB 2018, 194

Herrmann, Volker, OLG Köln: Deutscher Wetterdienst gegen Wetteronline GmbH, IPRB 2018, 195

Rechtsprechung

OLG Düsseldorf v. 14.7.2017 - 6 U 199/16 / Fock, Soenke, Vorliegen einer Patentstreitsache und Zulässigkeit eines Verweisungsantrages noch in der Berufungsinstanz, IPRB 2018, 195-196

OLG Brandenburg v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 / Pustovalov, Evgeny, “Fliegender Gerichtsstand“ beim Fehlen eines lokalen bzw. regionalen Bezugs einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichung im Internet, IPRB 2018, 196-197

LG Köln v. 21.2.2018 - 28 O 229/17 / Strieder, Christoph, Unterlassungsanspruch bei falschen Tatsachenangaben in wissenschaftlichem Artikel, IPRB 2018, 198-199

BPatG v. 26.4.2017 - 25 W (pat) 502/15 / Newerla, Danjel-Philippe, Die Wortfolge “Kreissparkasse Augsburg – Verantwortung für Menschen“ besitzt Unterscheidungskraft i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, IPRB 2018, 200

OLG Frankfurt v. 3.5.2018 - 19 U 188/15 / Czernik, Ilja, Kunsthandel: Herkunftszuordnung in Katalogbeschreibung widerspricht mündlichen Angaben, IPRB 2018, 200-202

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

McGuire, Mary-Rose, Geheimnisschutz: In vier Schritten zur angemessenen Maßnahme, IPRB 2018, 202-206

Bereits im Juni 2016 hat die EU die RL (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung und Offenbarung erlassen, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Geheimnisschutz zu stärken und effizienter zu gestalten. Sie schützt sowohl Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nach der Terminologie der RL als ‚technisches Know-how‘ bzw.,kaufmännische Geschäftsinformationen‘ bezeichnet und unter dem Oberbegriff Geschäftsgeheimnis zusammengefasst werden. Wie die Beispiele in Erwägungsgrund 14 (im Folgenden: EG 14) klarstellen, ist damit aber keine inhaltliche Änderung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage in Deutschland verbunden. Davon abgesehen ist jedoch mit einer erheblichen Änderung der nationalen Rechtslage zu rechnen. Dieser Beitrag beschäftigt sich im Folgenden mit den wesentlichen Unterschieden zwischen geltendem und künftigem Recht sowie den aus der Sicht eines Unternehmens erforderlichen Vorbereitungen auf die neue Rechtslage. Zentrale Aufgabe ist hier, angemessene Schutzmaßnahmen zu etablieren.

Helwig, Hans-Martin, Die Anwendung des Art. 123 (2) EPÜ bei Zwischenverallgemeinerungen, IPRB 2018, 206-208

Derzeit scheint die Prüfungspraxis des Europäischen Patentamtes (im Folgenden: EPA) zunehmend strenge Anforderungen an die Offenbarung von Merkmalen zu stellen. Die Folge ist, dass es in der gefühlten Praxis vor allem im Anmeldeverfahren zunehmend zu Beanstandungen nach Art. 123 (2) EPÜ kommt. Eine hierbei häufig vorkommende Fallkonstellation ist die der sog. “Zwischenverallgemeinerung“, deren Beanstandung oft zu empfindlichen Schutzbereichsbeschränkungen führt. Doch muss diese immer hingenommen werden?

Urheberrecht

Hillebrandt, Marleen, Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Der europäische Reformversuch, IPRB 2018, 208-212

Die Anpassung des Urheberrechts an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters ist bereits seit Jahren ein dringendes Reformanliegen. Am 14.9.2016 hat die EU-Kommission im Rahmen ihrer Digital Single Market Strategy einen Richtlinienvorschlag (EU COM (2016) 593, im Folgenden: Richtlinienvorschlag) zur Anhebung des Harmonisierungsniveaus im Urheberrecht veröffentlicht. Insbesondere die Einführung von Monitoring-Pflichten für bestimmte Plattform-Betreiber stößt dabei auf Gegenwind. Während sich die Dienstanbieter weiterhin auf die Privilegien der E-Commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG) berufen, fürchten Nutzer um ihre Informations- und Meinungsfreiheit. Aber auch die Begrenzung der Schrankenbestimmung für Text- und Data-Mining (im Folgenden: TDM) auf nicht kommerzielle Forschungseinrichtungen steht mit Blick auf den internationalen Vergleich in der Kritik. Im Folgenden soll der aktuelle Stand insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die TDM-Schrankenbestimmung und Monitoring-Pflichten skizziert werden.

Steinhöfel, Joachim Nikolaus, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Praxis – Erste Erfahrungen und mögliche Gegenmaßnahmen, IPRB 2018, 212-215

“Natürlich hat jeder das Recht, anders zu denken als die Mehrheit und begründete Kritik zu üben. Aber wenn er die Hand gegen uns erhebt, dann muss er auch mit der entsprechenden Antwort rechnen.“ Erich Mielke, Vortrag vor Funktionären der Freien Deutschen Jugend, am 96.1977 an der Jugendhochschule “Wilhelm Pieck“, BStU, MfS, SdM 1298, Bl. 373.

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