Otto Schmidt Verlag

Heft 4 / 2020

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 4 (Erscheinungstermin: 15. April 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Schmid-Petersen, Frauke, LG München I: Änderung des Ausstrahlungsrechts nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, IPRB 2020, 77

Herrmann, Volker, BGH: Prüfung der Unterscheidungskraft einer Marke muss alle Verwendungsarten umfassen, IPRB 2020, 77

Herrmann, Volker, OLG Hamm: Werbung mit “Architektur“ irreführend, wenn kein Architekt angestellt, IPRB 2020, 78

Herrmann, Volker, Renate Künast wehrt sich in zwei Gerichtsverfahren erfolgreich gegen Hass im Netz, IPRB 2020, 78

Rechtsprechung

OLG Hamm v. 7.3.2019 - 4 U 77/18 / Brandi-Dohrn, Anselm, Berufung auf Unclean-Hands Einwand im Markengesetz, IPRB 2020, 78-79

BGH v. 19.9.2019 - I ZR 116/18 / Czernik, Ilja, Mitverschuldenseinwand bei unberechtigter Abmahnung, IPRB 2020, 79-81

BGH v. 14.1.2020 - X ZR 33/19 / Fock, Soenke, Zum Umfang des Akteneinsichtsrechts bei geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen, IPRB 2020, 81-82

EuGH v. 27.2.2020 - C-240/18 P / Seelig, Geert Johann, Unionsmarke “Fack Ju Göhte“ als Verstoß gegen die guten Sitten?, IPRB 2020, 82-83

LG Frankenthal v. 1.10.2019 - 6 O 46/19 / Newerla, Danjel-Philippe, Urheberrechtsverletzung durch Übertragung einer Fußballsendung in Gaststätte, IPRB 2020, 84

OLG Rostock v. 25.9.2019 - 2 U 22/18 / Newerla, Danjel-Philippe, Irreführende Bewerbung eines Nektars als Saft, IPRB 2020, 84-85

Beiträge für die Beratungspraxis

Braches, Fabian, Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows, IPRB 2020, 85-90

Die redaktionelle Einbindung bereits auf dem Markt existierender Gesellschaftsspiele in TV-Spielshows wirft regelmäßig die Frage auf, inwieweit dadurch in Rechte Dritter (vor allem Spieleverlage und -autoren) eingegriffen wird. Die folgende Darstellung bezieht sich auf die Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Shows und die dabei zu berücksichtigenden markenrechtlichen Aspekte. Andere ebenfalls zu berücksichtigende Rechtsbereiche, wie insbesondere urheberrechtliche Fragestellungen und andere Aspekte des Gewerblichen Rechtschutzes (Schutz aus geschäftlichen Bezeichnungen, Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz, Patent- und Gebrauchsmusterschutz sowie Schutz nach dem UWG) sind nicht Gegenstand dieses Beitrages.

Wolsing, Daniel, Die Farbe als Label – Die Eintragungsfähigkeit von abstrakten Farbmarken, IPRB 2020, 90-94

Wettbewerb belebt den Markt. Er fördert Innovation. Er fördert Qualität. Davon profitiert am Ende der Verbraucher. Doch je größer der Wettbewerb, umso größer die Herausforderung für Unternehmen, den Kunden zu erreichen. Dies gilt umso mehr in Anbetracht des Umstands, dass sich das Spielfeld der Wettbewerber stetig vergrößert. Um als Unternehmer die entscheidenden Treffer zu erzielen, ist es nicht mehr ausreichend, sich darauf zu verlassen, dass Verbraucher alleine aufgrund der Produkteigenschaften die gewünschte Entscheidung treffen. Um nachhaltig seinen Platz auf dem Treppchen zu sichern und den Absatz nicht vom Zufall abhängig zu machen, gilt es, Vertrauen in das dahinter stehene Unternehmen zu schaffen, damit die Vorzüge, für die es steht, unmittelbar auf die Produkte übertragen werden. Marken bilden die entscheidende Brücke zwischen Produkt und Unternehmen. Je kürzer der gedankliche Weg zum Unternehmen ist, umso größer der Vorsprung bei de Kundenentscheidung. Je abstrakter das Zeichen, umso stärker der Trumpf. Nachfolgend wird aufgezeigt, was bei der Eintragung von abstrakten Farben zu beachten ist und worin die Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit bestehen.

Jung, Ingo, Yelp, Jameda & Co – Bewertungsplattformen im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Transparenz und kommerziellen Interessen, IPRB 2020, 94-96

Einer Studie des Branchenverbandes Bitkom zufolge sind Online-Bewertungen für über 50 % aller Internetnutzer eine wichtige Entscheidungshilfe. Bewertungsportale wie Jameda, kununu, Yelp, Tripadvisor oder Holidaycheck gehen auf dieses Bedürfnis ein und helfen bei Konsum- und Auswahlentscheidungen des täglichen Lebens. Zugleich haben sie direkten Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.Aufgrund dieser Verflechtungen sind Bewertungsplattformen immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten und gerichtlichen Entscheidungen. Dies bietet Anlass, sich die Geschäftsmodelle der Betreiber einmal genauer anzusehen und das System der Bewertungsportale rechtlich zu durchleuchten.

Matzner, Martin, Digitale Erschöpfung: Nicht bei E?Books, aber bei Computerspielen?, IPRB 2020, 96-100

Unter dem Stichwort “digitale Erschöpfung“ wird seit langem darum gerungen, ob der Weiterverkauf erworbener Kopien auch bei digitalen Gütern zulässig ist. Während der EuGH in der UsedSoft-Entscheidung 2012 erkannte, dass das zu körperlichen Werkstücken entwickelte Prinzip der Erschöpfung bei Software auch für digitale Werkstücke gilt, war die Übertragbarkeit der Entscheidung auf andere Werkarten sehr umstritten (EuGH, Urt. v. 3.7.2012 – C- 128/11 – Used Soft). Denn in der UsedSoft-Entscheidung stützte sich der EuGH auf die Auslegung der RL 2009/24/EG (im Folgenden: Computerprogramm-RL), während für andere Werkarten nur die RL Richtlinie 2001/29/EG (im Folgenden: InfoSoc-RL) anwendbar ist. Für E?Books hat der EuGH nun in der Entscheidung “Tom Kabinet“ klargestellt, dass bei per Download übertragenen E?Books keine Erschöpfung eintritt (EuGH, Urt. v. 19.12.2019 – C-263/18 – Tom Kabinet, ZUM 2020, 129). Die Grundsätze der Verbreitung körperlicher Werkstücke sind demnach nicht auf den digitalen Vertrieb übertragbar. In eine andere Richtung ging der EuGH noch in der Entscheidung “VOB“, wonach der Verleih von physischen und digitalen Kopien gleichzustellen sei (EuGH, Urt. v. 10.11.2016 – C-174/15 – VOB).

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