Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 12, Erscheinungstermin: 15. Dezember 2016) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Herrmann, Volker, Rubik’s cube als Unionsmarke, IPRB 2016, 265
  • Herrmann, Volker, EuGH: Keine Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, IPRB 2016, 265
  • Herrmann, Volker, BGH zur Verjährung im Urheberrecht, IPRB 2016, 266
  • Herrmann, Volker, Standardklingelton kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden, IPRB 2016, 266
  • Schmid-Petersen, Frauke, EuGH: Vervielfältigung vergriffener Bücher nur mit Zustimmung des Urhebers möglich, IPRB 2016, 266-267
  • Schmid-Petersen, Frauke, Kammergericht: Keine GEMA-Ausschüttungen mehr für Musikverlage, IPRB 2016, 267

Rechtsprechung

  • EuGH v. 8.9.2016 - Rs. C-160/15 / Schuhmacher, Elmar, Hyperlink-Setzung auf urheberrechtsverletzende Inhalte bei Handeln mit Gewinnerzielungsabsicht, IPRB 2016, 267-268
  • EuGH v. 19.3.2015 - Rs. C-125/14 / Oelschlägel, Kay, Zur Wechselbeziehung zwischen nationalen Marken und bekannten Gemeinschaftsmarken, IPRB 2016, 268-269
  • BGH v. 31.3.2016 - I ZR 31/15 / Boden, Martin, Irreführende Werbung mit überhöhtem Vergleichspreis, IPRB 2016, 269-270
  • BGH v. 19.4.2016 - X ZR 148/11 / Weber, Christopher, Abstract über noch nicht abgeschlossene Forschungsarbeiten als unschädliche Vorveröffentlichung, IPRB 2016, 270-271
  • OLG Frankfurt v. 10.3.2016 - 6 U 12/15 / Jochheim, Thomas / Vorländer, Julia, Originäre Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens “KI“, IPRB 2016, 271-272
  • BPatG v. 11.8.2016 - 11 W (pat) 28/13 / Brandi-Dohrn, Anselm, Nicht sicher identifizierbare Partei – wer trägt Beweislast und Kosten?, IPRB 2016, 272-273
  • LG Köln v. 9.8.2016 - 33 O 250/15 / Luckhaus, Ulrich, “FC“ verletzt Namensrecht des 1. FC Köln, IPRB 2016, 273-274

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

  • Weiden, Matthias, UPC Update, IPRB 2016, 274-277
    Am 23.6.2016 sprachen sich knapp 52 % der stimmabgebenden Briten für einen Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union aus (sog. “Brexit“). Zu diesem Zeitpunkt stand das Projekt eines europäischen Einheitspatents nebst zugehörigem Einheitlichem Patentgericht kurz vor seiner geplanten Einführung Anfang 2017. Die Zukunft dieses Einheitlichen Patentgerichts (“Unified Patent Court“, “UPC“) ist derzeit ungeklärt. Der Beitrag bietet nach einer kurzen Bestandsaufnahme und einem “Problemaufriss“ einen Überblick über die aktuell diskutierten Szenarien.

 

  • Seifert, Annekathrin / Wortmann, Jens, Der Tierschutz im Patentrecht, IPRB 2016, 277-281
    Moderne Massentierhaltung zielt auf die Befriedigung des Wunsches der Verbraucher nach Versorgung mit preiswertem Fleisch und anderen tierischen Produkten, wie Milch und Eiern. In regelmäßigen Abständen sorgen nach der sittlichen Anschauung der Bevölkerung als ethische Missstände empfundene Praktiken bei der Tierintensivhaltung für ein heftiges aber in der Regel kurzes Echo in den Medien. So erst kürzlich zwei Entscheidungen des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zur Praxis, männliche Küken mangels Verwertungsalternativen nach dem Schlüpfen zu töten, die unter dem Begriff “Kükenschreddern“ Einzug in die Medien gefunden hat. Gegenstand dieses Artikels ist eine Auseinandersetzung mit der Frage inwieweit das Patentrecht Möglichkeiten bietet, Erfindungen, die eine an Tieren vorgenommene und als unethisch empfundene Handlung umfassen, die Monopolisierung zu versagen und ob die entsprechenden Ausschlussgründe im Patentgesetz noch zeitgemäß sind.

 

  • Urheberrecht

  • Sökeland, Pia / Wegner, Konstantin, Konsequenzen des VG-Wort-Urteils für Verlage, IPRB 2016, 281-285
  • In Sachen Vogel ./. VG Wort hat der BGH im April dieses Jahres entschieden, dass die Ausschüttung von pauschalen Verlegeranteilen durch die VG Wort geltendem Recht widerspricht. Mittlerweile haben VG Wort und VG Bild-Kunst Millionen Euro von Verlagen zurückgefordert, die sie in den Jahren ab 2012 ausgeschüttet haben. Ob die angekündigte “kollektive Verrechnungslösung“ der VG Wort Ende November die notwendige Mehrheit ihrer Mitglieder finden wird, ist ungewiss. Ob und wann die bisherige Ausschüttungspraxis auf neuer gesetzlicher Grundlage wiederaufgenommen werden kann, ist bislang ebenso wenig absehbar. Der nachfolgende Beitrag fasst die bisherigen Entwicklungen und den aktuellen Stand zusammen und zeigt dabei auch die Möglichkeiten Verlage auf, mit den Rückforderungen umzugehen.

Brau, Magnus, Alles Gruber oder was? – Zum Schutz des Haus- und Hofnamens nach § 12 BGB, IPRB 2016, 285-288

Das Namensrecht hat als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen weiten Anwendungsbereich. Es erfasst nicht nur den bürgerlichen Namen einer Person, sondern auch Pseudonyme und Spitznamen. Als eine Art Pseudonym ist der sog. Haus- und Hofname geschützt, dem in ländlichen Gebieten auch heute noch eine hohe Bedeutung zukommt. Dies soll nachfolgend anhand eines Beispielfalles aus der Praxis vertieft werden, wobei auch auf die Bezüge zum Verwaltungsrecht eingegangen wird.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.12.2016 13:19