Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 9, Erscheinungstermin: 15. September 2015) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

Schmid-Petersen, Frauke, Sollen Journalisten aus den §§ 93 ff. StGB ausgenommen werden?, IPRB 2015, 197

Schmid-Petersen, Frauke, OLG Hamburg zur Störerhaftung von YouTube, IPRB 2015, 197

Schmid-Petersen, Frauke, BGH zur Buchpreisbindung bei Amazon, IPRB 2015, 197-198

Herrmann, Volker, BGH: Fernabsatzrecht gilt auch beim Heizölkauf, IPRB 2015, 198

Herrmann, Volker, Novelle des Kulturgutschutzgesetzes steht an, IPRB 2015, 198

Herrmann, Volker, Recht auf Vergessen: unklare Umsetzung durch Google wirft Fragen auf, IPRB 2015, 198-199

Rechtsprechung

  • BGH v. 15.1.2015 - I ZR 148/13 / Grosskopf, Lambert, (Rest)Schadensersatzansprüche wegen unbefugten öffentlichen Zugänglichmachens von Fotografien im Internet, IPRB 2015, 199-201
  • BGH v. 7.7.2015 - X ZB 4/14 / Mulch, Joachim, Keine Beteiligung von Dritten am patentamtlichen Verfahren außerhalb des Einspruchs, IPRB 2015, 201-202
  • BGH v. 30.6.2015 - X ZB 1/15 / Harmsen, Christian, Zur Technizität mathematischer Methoden, IPRB 2015, 202-203
  • BGH v. 22.1.2015 - I ZR 59/14 / Köster, Nils, Kosten für Abschlussschreiben II, IPRB 2015, 203
  • BGH v. 8.1.2015 - I ZR 141/11 / Oelschlägel, Kay, Mundspüllösung II: Zum Begriff des “Funktionsarzneimittel“, IPRB 2015, 203-204
  • OLG Köln v. 12.12.2014 - 6 U 28/14 / Vohwinkel, Moritz, Der Zwilling der “Almased-Frau“ – unlautere Herkunftstäuschung trotz anderer Produktbezeichnung, IPRB 2015, 205-206
  • OLG Hamm v. 12.5.2015 - 4 U 53/15 / Böhm, Claudia, Rezeptsammelstelle, IPRB 2015, 206-207

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Runkel, Kai, Unlautere Behinderung im Zusammenhang mit allgemeiner AdWords-Markenbeschwerde, IPRB 2015, 207-211

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH sind allgemeine AdWords-Markenbeschwerden wettbewerbsrechtlich zulässig; der Markeninhaber müsse jedoch auf Anfrage eines Mitbewerbers seine Zustimmung zu nicht markenverletzenden Werbeanzeigen Dritter erteilen. Das ist im Ergebnis interessengerecht, entspricht aber nicht der tatsächlichen Handhabung auf Basis der AdWords-Markenrichtlinie von Google. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Regelungen zum Umgang mit Markenbeschwerden und Freigaben durch den Markeninhaber es bei Google gibt und welche Konsequenzen sich aus der Rechtsprechung des BGH unter deren Berücksichtigung ergeben.

Fusbahn, Jens Klaus, Alternative Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz. Geht’s eigentlich auch ohne die Gerichte?, IPRB 2015, 211-215

Auf dem Deutschen Anwaltstag 2015 in Hamburg hat die AGEM Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV eine Fachveranstaltung zu Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz durchgeführt. Referenten und Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren Rechtsanwalt Dr. , Hamburg, , Genf, , Kleinmachnow, Rechtsanwältin , Berlin, , Genf, Rechtsanwalt Dr. , Hamburg, Rechtsanwältin Dr. , Hamburg und Rechtsanwalt , Düsseldorf. Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen und gibt einen Überblick über alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Ahrens, Sönke, Das elektronische Schutzschriftenregister, IPRB 2015, 215-217

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung über das elektronische Schutzschriftenregister (SRV) vorgelegt (http://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2015/098anlage.pdf). Damit soll der Aufwand für die Einreichung von Schutzschriften weiter reduziert werden.

Urheberrecht

Schwarz, Mathias, Zur Reichweite des negativen Verbietungsrechts der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, IPRB 2015, 217-219

Im Rahmen der im Zuge von Internet-Piraterieverfahren zu stellenden Anträge auf Erlass einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG, mit der es dem Access-Provider gestattet werden soll, unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über die Identität eines Nutzers zu erteilen, dem zu einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen wurde, geht es immer wieder um den Nachweis der erforderlichen Aktivlegitimation des Antragsstellers. Für Urheber, die auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes als Urheber bezeichnet sind, begründet hier § 10 Abs. 1 UrhG eine Vermutung der Urheberschaft. Nach §§ 85 Abs. 4 und 94 Abs. 4 UrhG gilt diese Vermutung auch für das Leistungsschutzrecht der Tonträger- und Filmhersteller. Nach § 10 Abs. 3 UrhG kann diese – widerlegliche – Vermutung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen auch von Inhabern ausschließlicher Nutzungsrechte geltend gemacht werden. Der nachfolgende Beitrag befasst sich unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Köln (OLG Köln, Urt. v. 17.4.2015 – 6 W 14/15 – Ausländischer Filmhersteller, nrkr., IPRB 2015, 129 []) mit der Reichweite des negativen Verbietungsrechts der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.09.2015 09:44