Otto Schmidt Verlag

Heft 3 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 3, Erscheinungstermin: 15. März 2015) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Herrmann, Volker, Facebook: Neue Nutzungsbedingungen seit dem 30.1.2015, IPRB 2015, 49
  • Herrmann, Volker, FIFA verzichtet auf die Marke “Fan Fest“, IPRB 2015, 49
  • Herrmann, Volker, Recht auf Vergessen: Google-Beirat legt erste Vorschläge vor, IPRB 2015, 49
  • Schmid-Petersen, Frauke, Einigung zwischen Google und Bettina Wulff, IPRB 2015, 49-50

Rechtsprechung

  • EuG v. 25.11.2014 - Rs. T-450/09 / Vohwinkel, Moritz, Der “Zauberwürfel“ – eine echte Warenformmarke, IPRB 2015, 50-51
  • BGH v. 18.6.2014 - I ZR 215/12 / Schuhmacher, Elmar, Gestaltung von Vergütungsverträgen bei Verwertungsgesellschaften, IPRB 2015, 51-52
  • BGH v. 24.7.2014 - V ZR 27/13 / Schuhmacher, Elmar, Umfang der Rechtskraft bei Verurteilung zur Herausgabe von Gewinnen aus der Veröffentlichung einer Zeitschrift, IPRB 2015, 52-53
  • BGH v. 17.11.2014 - I ZR 97/13 / Brandi-Dohrn, Anselm, Kein Verzug oder Vertragsstrafe, solange Vertrag schwebend unwirksam, IPRB 2015, 53-54
  • BGH v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14 / Kleinke, Yvonne, Keine Richtigstellung ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung nach Ausräumung des Verdachts, IPRB 2015, 54-55
  • BGH v. 3.7.2014 - I ZB 77/13 / Oelschlägel, Kay, Absolute Unähnlichkeit zwischen den Waren Kopierpapier und gedruckten Presseerzeugnissen, IPRB 2015, 55-56
  • BPatG v. 8.10.2014 - 27 W (pat) 510/14 / Oelschlägel, Kay, Kein Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft bezüglich abstrahierter Schuhdarstellung, IPRB 2015, 56

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

  • Udén, Mats / Humphreys, Edward, IP-Strategie, Management & Governance, IPRB 2015, 57-60
    Unter “IP-Strategie“ versteht man einen Strategieplan, in dem festgelegt wird, warum und wie ein Unternehmen in immaterielle Vermögenswerte und IP investieren und damit umgehen sollte. Das IP-Management betrifft die Art und Weise, mit der ein Unternehmen viele verschiedene parallele Aufgaben und Aktivitäten im Rahmen des IP handhabt, die oft miteinander verknüpft und oft auch voneinander abhängig sind. IP-Governance bezieht sich auf die Strukturen, Prinzipien und Verfahren, durch die ein IP-Management kontrolliert und gesteuert wird, um seine Ziele und Zielsetzungen für die Stakeholder des Unternehmens und im Einklang mit der IP-Strategie zu erfüllen.
  • von Fuchs, Markus / Czernik, Ilja, Die Werbung mit Wirkungsangaben bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, IPRB 2015, 60-65
    In der Werbung mit Wirkungsangaben kann ein Verstoß gegen § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG liegen. Während im Bereich der Arzneimittelwerbung viele Fragen in diesem Zusammenhang bereits durch den BGH geklärt zu sein scheinen, ist der Bereich der Werbung für Medizinprodukte höchstrichterlich noch weitestgehend unbeachtet geblieben. Dabei stellen sich insbesondere bei Medizinprodukten, die etwa als Granulat für die Einnahme bestimmt sind, mit Blick auf Arzneimittel durchaus vergleichbare Fragen, die jedoch nicht unbedingt eine gleiche Antwort erfordern. Der nachfolgende Beitrag soll die wichtigsten Fragen aufgreifen und Antworten geben.

Urheberrecht

  • Kelp, Ulla, Die Künstlersozialabgabe verlässt ihr Schattendasein, IPRB 2015, 66-68
    Die Beitragsabführung der Unternehmen an die Künstlersozialkasse (KSK) unterliegt ab 2015 massiv verschärften Kontrollen.
  • Fusbahn, Jens Klaus, Framing – Ist das Einbetten geschützter Werke in die eigene Webseite zustimmungsfrei möglich?, IPRB 2015, 68-72
    Die Wichtigkeit von Links für die Nutzung des Internet hat der BGH schon in seiner Paperboy-Entscheidung hervorgehoben. Nun hatte sich der EuGH in aktuellen Vorabentscheidungsverfahren, davon einem deutschen Ersuchen, mit der urheberrechtlichen Einordnung und Zulässigkeit von Hyperlinks und dem sog. Framing zu befassen. Für den EuGH kommt es bei der Prüfung der Zulässigkeit von Hyperlinks allein darauf an, ob das Setzen eines Links und die Einbettung von Content in die eigene Webseite eine öffentliche Wiedergabe i.S.d. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG darstellen. Dieser Beitrag fasst die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe und zu Hyperlinks zusammen und zeigt die Konsequenzen dieser engen Prüfungskriterien des EuGH auf.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.09.2015 14:08