Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 2, Erscheinungstermin: 15. Februar 2015) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

  • Herrmann, Volker, EuGH: BGH legt Frage zum Personenbezug von IP-Adressen vor, IPRB 2015, 25
  • Herrmann, Volker, BGH: Technische Schutzmaßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Videospiele, IPRB 2015, 25
  • Herrmann, Volker, LG Köln: Militärische Lageberichte können urheberrechtlichen Schutz genießen, IPRB 2015, 26
  • Herrmann, Volker, EuGH: Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, IPRB 2015, 26
  • Schmid-Petersen, Frauke, Darf der Slogan “Je suis Charlie“ als Wortmarke angemeldet werden?, IPRB 2015, 26-27
  • Schmid-Petersen, Frauke, Gewerblicher Rechtsschutz zum Hören, IPRB 2015, 27
  • BVerfG v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 / Schuhmacher, Elmar, Eilrechtsschutz bei presserechtlichem Auskunftsanspruch, IPRB 2015, 27-28
  • BGH v. 23.9.2014 - VI ZR 358/13 / Schuhmacher, Elmar, Kein Anspruch auf Löschung von Daten aus einem Ärztebewertungsportal, IPRB 2015, 28-29
  • BGH v. 27.5.2014 - VI ZR 153/13 / Schuhmacher, Elmar, Erforderlichkeit der kontextbezogenen Beurteilung von Äußerungen in Presseveröffentlichungen, IPRB 2015, 29-30
  • BGH v. 2.12.2014 - X ZB 1/13 / Harmsen, Christian, Zum Umfang der Begründungspflicht bei Auseinandersetzung mit abweichenden Entscheidungen, IPRB 2015, 31
  • BGH v. 18.9.2014 - I ZR 201/12 / Oelschlägel, Kay, Vorabentscheidungsersuchen: Zur Pflichtangabe obligatorischer Überführungskosten bei der Bewerbung von Kraftfahrzeugen, IPRB 2015, 31-33
  • BPatG v. 28.5.2014 - 29 W (pat) 111/12 / Bott, Kristofer, Einschränkungen des Widerspruchs (§ 42 MarkenG) auf bestimmte Waren, IPRB 2015, 33-34
  • OLG Hamm v. 7.10.2014 - 4 U 138/13 / Brandi-Dohrn, Anselm, OLG Hamm: Abgrenzung zu BGH “Original Bach-Blüten“, IPRB 2015, 34-35

Gewerbliche Schutzrechte

  • Claessen, Rolf, Unruhe im Europäischen Patentamt, Mitarbeiter gegen Präsident, IPRB 2015, 35-37
    Seit etwa März 2014 kommt das Europäische Patentamt nicht mehr aus den Schlagzeilen heraus. Unter der Decke scheint es zu brodeln. In der zweiten Jahreshälfte 2014 folgten Streiks Schlag auf Schlag, bei denen zwischen 3 und 37 % der Mitarbeiter streikten. Der Artikel versucht, die Hintergründe zu beleuchten.
  • Dönch, Julia, Wiedergabe und Beschreibung bei unkonventionellen Marken, Wie können Fallstricke vermieden werden?, IPRB 2015, 37-40
    Bei Wort- und Bildmarken stellt sich regelmäßig nicht die Frage, ob die in der Markenanmeldung enthaltenen Angaben ausreichend sind, um den Gegenstand der Markenanmeldung klar und eindeutig zu bestimmen. Bei unkonventionelleren Markenformen wie Form-, Farb- oder Positionsmarke können sich jedoch aus Wiedergabe und Beschreibung der Marke Fallstricke ergeben. Zwei jüngere Entscheidungen der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (im Folgenden: HABM) geben Anlass für eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik.
  • Hoche, Angelika, Haftung der Organe von Unternehmen für Rechtsverstöße im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, IPRB 2015, 40-44
    Mit Urteil vom 18.6.2014 hat der BGH die Voraussetzungen, unter denen der Geschäftsführer einer GmbH für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft auch persönlich in Anspruch genommen werden kann, verschärft (BGH, Urt. v. 18.6.2014 – I ZR 242/12, IPRB 2014, 197 – Geschäftsführerhaftung – GRUR 2014, 883). Dies soll zum Anlass genommen werden, einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung zur persönlichen Haftung der Organe von Unternehmen für Wettbewerbsverstöße und Immaterialgüterrechtsverletzungen zu geben.
  • Brennecke, Carsten / Wilkat, Anja, Mit schlechten Noten muss man leben... Muss man nicht!, Zur Abkehr des OLG München von der Spickmich-Entscheidung des BGH, IPRB 2015, 45-47
    Der Aufsatz beschäftigt sich mit der aktuellen Rechtsprechung zu Personenbewertungsportalen im Internet. Im Mittelpunkt steht dabei eine kürzlich ergangene, von den Autoren erwirkte Entscheidung des OLG München (OLG München, Beschl. v. 17.10.2014 – 18 W 1933/14), durch die dem bisherigen Credo von der pauschalen Zulässigkeit schlechter Benotungen eine deutliche Absage erteilt wurde.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.09.2015 14:08