Otto Schmidt Verlag

Heft 11 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 11, Erscheinungstermin: 1. November 2014) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

  • Herrmann, Volker, BGH: Reichweite des Schutzes einer Farbmarke, IPRB 2014, 241
  • Herrmann, Volker, BGH: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde bei Rüge einer Verletzung der Vorlagepflicht, IPRB 2014, 241
  • Sandor, René, EuGH: Bibliotheken dürfen Bücher für elektronische Leseplätze digitalisieren, IPRB 2014, 241-242
  • Schmid-Petersen, Frauke, BGH-Urteil zu Online-Bewertungen von Ärzten, IPRB 2014, 242
  • Schmid-Petersen, Frauke, Pressekodex gilt auch in sozialen Netzwerken, IPRB 2014, 242
  • EuGH v. 10.7.2014 - Rs. C-420/13 / Oelschlägel, Kay, Zusammenstellen von klar bestimmten Dienstleistungen kann als eigene Dienstleistung markenrechtlich geschützt werden, IPRB 2014, 243-244
  • EuG v. 9.7.2014 - Rs. T-184/12 / Oelschlägel, Kay, Relatives Eintragungshindernis für Gemeinschaftsmarkenanmeldung bei faktischer Treuepflicht eines Agenten oder Vertreters, IPRB 2014, 244-245
  • BVerfG v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 / Schuhmacher, Elmar, Veröffentlichung der Anklageschrift vor der Hauptverhandlung durch Betroffenen, IPRB 2014, 245-246
  • BGH v. 6.2.2014 - I ZR 2/11 / Schuhmacher, Elmar, “Sponsored by“ stellt bei einem bezahlten redaktionellen Beitrag keine ausreichende Kennzeichnung als “Anzeige“ dar, IPRB 2014, 246-247
  • BGH v. 26.8.2014 - X ZB 19/12 / Harmsen, Christian, Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterbliebener Einholung eines Sachverständigengutachtens, IPRB 2014, 247-248
  • OLG Düsseldorf v. 5.8.2014 - I-20 U 167/12 / von Raggamby, Béla, Vermeintliches Immendorff-Bild entgeht Vernichtung, IPRB 2014, 248-249
  • OLG Düsseldorf v. 6.5.2014 - I-20 U 174/12 / Elgert, Daniel, Urheberrechtlicher Schutz von Werbetexten, IPRB 2014, 249-250
  • OLG Köln v. 21.3.2014 - 6 U 181/13 / Oelschlägel, Kay, Keine beschreibende Funktion des Begriffes “Aztekenofen“ und sekundäre Darlegungslast eines Domaininhabers, IPRB 2014, 250-251
  • LG Frankfurt/M. v. 5.2.2014 - 2-06 O 319/13 / Bockslaff, Frederik / Spörl, Vincent, Filehoster können auf Schadensersatz haften, IPRB 2014, 251-252

Gewerbliche Schutzrechte

  • Weber, Christopher, Zwangsvollstreckung im Patentverletzungsprozess, Ausgewählte Probleme bei Unterlassungstiteln, IPRB 2014, 252-255
    Der Anspruch auf Unterlassung gilt als das schärfste Schwert im Patentrechtsstreit. Doch auch im Falle einer erst- oder zweitinstanzlichen Verurteilung, bieten sich für den Beklagten noch Möglichkeiten – und für den Kläger drohen Fallstricke.
  • Claessen, Rolf, Alice – die Patentkillerin, Drastische Veränderungen in den USA, IPRB 2014, 255-256
    Seit der Alice-Entscheidung des US Supreme Court aus Juni 2014 sind tausende erteilte Patente bedroht. Viele wurden bereits für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt. Im September wurden im Vergleich zum Vorjahr 40 % weniger Patentverletzungsklagen in den USA eingereicht. Die Rechtsprechung zu Software und Geschäftsmethoden nähert sich mit großen Schritten der Praxis in Europa an.
  • Ellerbrock, Tatjana, Titelschutz für Werke der elektronischen Medien: Eine Bestandsaufnahme, IPRB 2014, 257-260
    Werktitel sind besondere Bezeichnungen von Werken. Der kennzeichenrechtliche Werkbegriff verändert sich mit der Weiterentwicklung der elektronischen Medien und modernen Kommunikationsmittel. Dieser Beitrag zeichnet diese Entwicklung nach und erläutert den Stand der Rechtsprechung.

Urheberrecht

  • Kelp, Ulla, Urheberrecht und Parodie im Gemeinschaftsrecht, IPRB 2014, 260-264
    Mit Urteil vom 3.9.2014 hat der EuGH zur Parodie im Urheberrecht Stellung genommen (EuGH, Urt. v. 3.9.2014 – Rs. C-201/13 – Johan Deckmyn u.a. ./. Helena Vandersteen u.a). Der Gerichtshof hat festgehalten, dass der Begriff der Parodie gem. Art. 5 Abs. 3 lit. k der Info-Richtlinie (Richtlinie 2001/29 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. EG 2001 Nr. L 167, 10; im Folgenden: Info-Richtlinie 2001/29/EG) als eigenständiger Begriff des Unionsrechts autonom auszulegen ist. Außerdem hat der EuGH die wesentlichen Merkmale der Parodie bestimmt und das Erfordernis einer Interessenabwägung in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechte des Urhebers einerseits und des Rechts auf freie Meinungsäußerung andererseits statuiert. Nachdem seit der letzten richtungsweisenden Entscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 20.3.2003 – I ZR 117/00 – Gies/Adler, AfP 2003, 541 = NJW 2003, 3633) keine wesentlichen Neuerungen in der deutschen Rechtsprechung zur Parodie im Urheberrecht zu verzeichnen waren, soll die aktuelle Entscheidung des EuGH zum Anlass genommen werden, die mit der Parodie im Urheberrecht verbundenen Fragen zusammenzufassen und die deutsche Rechtsprechung in den Kontext der aktuellen Entscheidung des EuGH zu stellen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 11.11.2014 12:28