Otto Schmidt Verlag

Heft 8 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 8, Erscheinungstermin: 1. August 2014) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Sandor, René, BGH lehnt Auskunftsanspruch gegen Betreiberin eines Arztbewertungsportals ab, IPRB 2014, 169
  • Sandor, René, EuGH zu Markenrechtsschutz der -Stores, IPRB 2014, 169
  • Laoutoumai, Sebastian, Bundesregierung will Störerhaftung für öffentliche WLANs lockern, IPRB 2014, 169-170
  • Schmid-Petersen, Frauke, OLG Hamm: Einschränkung von Nutzungsrechten an Hörbüchern, IPRB 2014, 170
  • Laoutoumai, Sebastian, OLG Köln: Jörg Kachelmann obsiegt erneut im Streit um Artikelausschnitt in der Zeitschrift “Emma“, IPRB 2014, 170
  • Herrmann, Volker, EuGH: Bloßes Lesen von Online-Inhalten verletzt keine Urheberrechte, IPRB 2014, 170
  • Laoutoumai, Sebastian, Bundesregierung will Störerhaftung für öffentliche WLANs lockern, IPRB 2014, 170-171

Rechtsprechung

  • EuGH v. 13.5.2014 - Rs. C-131/12 / Schuhmacher, Elmar, Löschungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber – “Recht auf Vergessen“, IPRB 2014, 171-172
  • BGH v. 6.11.2013 - I ZR 147/12 / Vohwinkel, Moritz, “Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater“ – Briefkopf einer Kooperation auf dem Prüfstand, IPRB 2014, 173
  • BGH v. 6.5.2014 - X ZB 11/13 / Harmsen, Christian, Kein Anspruch auf Rückzahlung bereits bezahlter Prüfungsgebühr, IPRB 2014, 173-174
  • BGH v. 13.5.2014 - X ZR 25/13 / Mulch, Joachim, Keine Rücknahme der Klagerücknahme, IPRB 2014, 174-175
  • OLG Hamm v. 14.11.2013 - 4 U 88/13 / Hort-Boutouil, Jennifer, Werbeaussage im Grenzbereich zwischen Meinungsäußerung und Wettbewerbsverletzung, IPRB 2014, 175-176
  • OLG Frankfurt v. 13.5.2014 - 11 U 62/13 / Reske, Astrid, Die Urheberschaft an einem von Jesus diktierten Text ist dem Verfasser zuzurechnen, IPRB 2014, 176-177
  • BGH v. 3.4.2014 - I ZB 42/11 / Böhm, Claudia, Reichweite des Unterlassungsgebotes bei Schutzrechtsverletzungen, IPRB 2014, 177-178
  • OLG Köln v. 31.1.2014 - 6 U 145/13 / Schuhmacher, Elmar, Gemeinsame Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen, IPRB 2014, 179
  • OLG Köln v. 26.2.2014 - 6 U 71/13 / Bott, Kristofer, Wettbewerb und wettbewerbliche Eigenart beim Warenabsatz durch OEM, IPRB 2014, 179-181
  • OLG Nürnberg v. 26.2.2014 - 12 U 336/13 / Reske, Astrid, Auslegung von Willenserklärungen bei eBay-Auktionen, IPRB 2014, 181-182

Gewerbliche Schutzrechte

  • Ahrens, Sönke, Markenschutz für Apple-Stores, Neue Markenform? – Ausweitung des Markenschutzes?, IPRB 2014, 182-184
    Mit Urteil vom 10.7.2014 hat der EuGH entschieden, dass die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren allein in der Form einer Bezeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben als Marke für Dienstleistungen eingetragen werden kann, die in Leistungen bestehen, welche sich auf diese Waren beziehen, aber keinen integralen Bestandteil des Verkaufs dieser Waren selbst bilden (EuGH, Urt. v. 10.7.2014 – Rs. C-421/13). Dies hat zu teilweise überraschten und ablehnenden Reaktionen geführt. Es stellt sich deshalb die Frage, inwieweit dieses Urteil tatsächlich Neuland betritt und inwieweit tatsächlich der Markenschutz ausgedehnt wird.
  • Härting, Niko / Bielajew, Andrzej, Urteilsveröffentlichung: Wann muss ich schwärzen?, IPRB 2014, 184-187
    Darf ein Urteil veröffentlicht werden? Welche Anforderungen ergeben sich im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz? Müssen Namen, Adressen und Geburtsdaten geschwärzt werden Diese und ähnliche Fragen stellen sich täglich Pressestellen, Verlage und Online-Redaktionen.Der Beitrag bemüht sich um Antworten. Dabei wird nicht nur auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen, sondern auch neuere Entwicklungen der Rechtsprechung geschildert.
  • Hoene,, Verena, Preisbindung bei Zeitschriften – ein Auslaufmodell?, Das OLG Düsseldorf entscheidet gegen das Presse-Grosso, IPRB 2014, 187-190
    Die Urlaubssaison hat begonnen und wer sich an seinem Sommerziel schon einmal über den der Saison entsprechend angepassten Preis seines Milchkaffees ärgert, hat zumindest in einem Gewissheit – die Zeitung oder Zeitschrift die man dazu erwerben kann ist auf Sylt genauso teuer, wie in einem abgelegenen bayerischen Bergbauerndorf oder im Supermarkt einer deutschen Großstadt. Diese “Selbstverständlichkeit“ ist an sich keine, sondern beruht auf einer Vorschrift im GWB, die Verlagen eine “Preisbindung der zweiten Hand“ ermöglicht: Die verbindliche Festlegung des Abgabepreises an einen Endverbraucher. Wie der Buchpreisbindung, die vergleichbar geregelt ist, liegt dem eine rechtspolitische Erwägung zugrunde. Die Möglichkeit der Festsetzung verbindlicher Preise soll die “Überall-Erhältlichkeit“ sichern. In dieses Gefüge ist in den letzten Jahren jedoch Bewegung geraten.
  • Aßhoff, Guido, Namensrecht im Internet – Schutz für Domainnamen nach § 12 BGB, IPRB 2014, 190-192
    Neben den kennzeichenrechtlichen Ansprüchen aus dem MarkenG spielt das Namensrecht i.S.d. § 12 BGB eine besondere praktische Rolle in Domainstreitigkeiten. Außer über § 12 BGB fließen namensrechtliche Bezüge aber häufig auch über § 23 MarkenG in kennzeichenrechtliche Streitigkeiten ein,da ein Inhaber einer Marke Dritten nicht untersagen kann, ihren Namen oder Anschrift zu benutzen. Die Bedeutung des Namensrechts in Domainsachen ist deswegen so groß, weil oft eine Identität zwischen Domainnamen und Firmennamen/Unternehmenskennzeichen besteht. Aus diesem Grund soll dieser Beitrag das Verhältnis von Kennzeichenrechten und Namensrechten betrachten und die neueren Tendenzen der Rechtsprechung des BGH aufzeigen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.08.2014 13:26