Otto Schmidt Verlag

Heft 3 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 3, Erscheinungstermin: 15. März 2012) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Herrmann, Volker, EuGH: Keine Verpflichtung sozialer Netzwerke zu Filtersystemen gegen Urheberrechtsverletzungen, IPRB 2012, 49
  • Herrmann, Volker, Verlage mit Erfolg im Kampf gegen die Urheberrechtspiraterie bei E-Books, IPRB 2012, 49
  • Schmid-Petersen, Frauke, Schadensersatz für Verlust der Originalvorlage für ein Kunstwerk (“Pommes d'Or”), IPRB 2012, 49
  • Schmid-Petersen, Frauke, Kein vorläufiges Verkaufsverbot für das Samsung “Galaxy” in veränderter Form, IPRB 2012, 49-50

Rechtsprechung

  • BGH v. 22.11.2011 - X ZR 58/10, Die erfinderische Tätigkeit im Bereich von technischen Standards, IPRB 2012, 50-51
  • BGH v. 18.10.2011 - VI ZR 5/10, Kontextbezogene Fotos Prominenter beim Besuch einer Vernissage, IPRB 2012, 51-52
  • OLG Düsseldorf v. 30.12.2011 - I-20 U 171/10, Umgestaltung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, IPRB 2012, 52
  • OLG Frankfurt v. 1.11.2011 - 11 U 57/10, Stahlrohrstuhl: Wie weit reicht der “weite Schutzbereich”?, IPRB 2012, 52-53
  • LG München I v. 23.11.2011 - 21 O 25511/10, Ausschluss von Nachvergütungsansprüchen in einem Buy-out-Agreement, IPRB 2012, 53-54

Gewerbliche Schutzrechte

  • Schuhmacher, Elmar / Reske, Astrid, Der Präsident und die Medien, IPRB 2012, 55-59
    Im Dezember 2011 wurde bekannt, dass der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff den Kauf seines Wohnhauses über einen Privatkredit finanziert hatte, den er von der Ehefrau des befreundeten Unternehmers Geerkens erhalten hatte. Einen Tag bevor diese Information erstmals durch die BILD-Zeitung veröffentlicht wurde, hatte Wulff deren Chefredakteur angerufen und ihm eine Nachricht auf seine Mailbox gesprochen. Nach Medienberichten soll er in dieser Nachricht im Hinblick auf die geplante Veröffentlichung u.a. mit strafrechtlichen Schritten gedroht, von einem “endgültigen Bruch” mit dem Verlag und von “Krieg” gesprochen haben. Seit dem verging bis zu seinem Rücktritt nahezu kein Tag, an dem nicht diese und neue Vorwürfe gegen den Bundespräsidenten öffentlich intensiv debattiert wurden. Der folgende Artikel behandelt einige der Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der sog. Kredit- bzw. Medienaffäre insbesondere aus presserechtlicher Sicht stellen.
  • Hasselblatt, Gordian N. / George, Inga, Die Macht der Bilder – Urteil des BGH v. 14.4.2011 “GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE – VW”, IPRB 2012, 59-63
    Die Verwendung von Drittmarken in der Werbung ist von höchster praktischer Relevanz, nicht nur beim Weiterverkauf von Markenprodukten und im Rahmen von vergleichender Werbung, sondern insbesondere auch als Bestimmungs- und Verwendungshinweis für eigene Waren und Dienstleistungen des Werbenden. Dem berechtigten Interesse des Werbenden an letztgenannter Form der Verwendung von Drittmarken trägt die Schrankenbestimmung des § 23 Nr. 3 MarkenG Rechnung. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie weit der werbende Dritte bei der Gestaltung seiner Werbung gehen darf, ohne dabei seinerseits die berechtigten Interessen des Markeninhabers zu verletzen. Hierzu sind durch das Urteil des BGH v. 14.4.2011 – I ZR 33/10 – GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE neue Maßstäbe gesetzt worden, insbesondere was die Verwendung bekannter Wort-/Bildmarken betrifft. Der BGH betont dabei – im Einklang mit der jüngeren EuGH-Rechtsprechung – die Werbefunktion von Marken und sieht in der Verwendung der ähnlich bekannten Wortmarke das regelmäßig mildere Mittel gegenüber der Verwendung der Wort-/Bildmarke.
  • Jung, , Wettbewerbs- und markenrechtlicher Schutz von Verpackungen und Produkten im Lebensmittelbereich, IPRB 2012, 63-68
    Unternehmen investieren heutzutage viel Geld und Energie in ansprechende Gestaltungen ihrer Produkte und deren Verpackungen. Das Design soll zum einen die Verbraucher ansprechen und besonders zum Kauf animieren, zum anderen dient es der Abhebung von der breiten Masse ähnlicher Produkte. Der Verbraucher soll das spezielle Design des Produkts oder der Verpackung mit einem bestimmten Hersteller verbinden. Es ist nachvollziehbar, dass die Unternehmen ein Interesse daran haben, gerade im Lebensmittelbereich spezielle Designs vor der Nachahmung durch Konkurrenten zu schützen. Dies zeigt nicht zuletzt das Vorgehen seitens Ferrero zum Schutz der bekannten “ROCHER”-Produktgestaltung und ein in diesem Zusammenhang jüngst ergangenes Urteil des OLG Köln. Wie weit dieser Schutz aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht im Einzelnen tatsächlich reicht, wird anhand der Betrachtung leitender, überwiegend höchstrichterlicher Entscheidungen der letzten Jahre deutlich.

Hinweise zum Verfahren

  • Hoche, Angelika, Besonderheiten bei der Antragsfassung und der Abmahnung: Wettbewerbsrecht, IPRB 2012, 68-71
    Der dritte Beitrag der Serie beleuchtet die wichtigsten Fragen zur Antragsformulierung im Lichte der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung. Im Hinblick auf ihre praktische Bedeutung stehen dabei die Unterlassungsansprüche im Vordergrund.

Literaturempfehlung

  • Ivanyi, Elisabeth, Ausgewählte Neuerscheinungen, IPRB 2012, 71-72

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.11.2012 14:00