Otto Schmidt Verlag

Einheitliches Patentgericht nimmt Arbeit auf

Zum 1.6.2023 wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufnehmen und künftig mit unmittelbarer Wirkung für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten in einem einheitlichen Verfahren über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden. Das neue EU-Einheitspatent ist ebenfalls ab dem 1.6.2023 verfügbar.

Das EU-Einheitspatent bietet Schutz in allen teilnehmenden Staaten für weniger als 5000 € für die ersten zehn Jahre Laufzeit. Und auch die Rechtsdurchsetzung soll einfacher und kostengünstiger werden, denn zukünftig kann in einem einheitlichen Verfahren die Verletzung eines Patents in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten unterbunden werden. In gleicher Weise kann auch die Wirksamkeit des Schutzrechts mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten überprüft werden, damit Unternehmen im gemeinsamen Markt ihre wirtschaftlichen Entscheidungen zügig auf rechtssicherer Basis treffen können.

An dem neuen System beteiligen sich 17 EU-Mitgliedstaaten und unterwerfen sich der Rechtsprechung des EPG (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien), weitere EU-Mitgliedstaaten können sich anschließen. In den teilnehmenden Mitgliedstaaten werden erstinstanzliche Kammern eingerichtet. In Deutschland wird dies an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München der Fall sein. Das Berufungsgericht und das EPG als Organisation haben ihren Sitz in Luxemburg.

Das EPG tritt als weitere Option neben die nationalen Gerichtsbarkeiten, so dass nationale und europäische Rechtsprechung einander ergänzen werden. Die nationalen Gerichte in Deutschland bleiben weiterhin zuständig für Streitigkeiten über deutsche Patente, die vom Deutschen Patent- und Markenamt nach dem Patentgesetz erteilt werden. In einer Übergangsfrist können auch Klagen aus Europäischen Bündelpatenten weiterhin vor den nationalen Gerichten geführt werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.05.2023 14:30
Quelle: BMJ PM vom 30.5.2023

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