Otto Schmidt Verlag

Heft 6 / 2019

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 6 (Erscheinungstermin: 15. Juni 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Brost, Lucas, EuGH entscheidet über Auskunftspflichten von YouTube, IPRB 2019, 121

Schmid-Petersen, Frauke, Umfassendes Ausstellungsverbot eines Portraitgemäldes verletzt die Kunstfreiheit, IPRB 2019, 121-122

Schmid-Petersen, Frauke, BVerwG: Keine Verbandsklagebefugnis bei Verbraucherberatung im wirtschaftliche Interesse Dritter, IPRB 2019, 122

Schmid-Petersen, Frauke, Auch im Urheberrecht: Umsatzsteuerpflicht für Abmahnleistungen, IPRB 2019, 122-123

Rechtsprechung

EuG v. 13.12.2018 - T-830/16 / Alber, Michael, Eintragungsfähigkeit der Wortmarke “Plombir“ für diverse Lebensmittel in den Nizzaer Klassen 29 und 30, IPRB 2019, 123-124

LG Düsseldorf v. 9.11.2018 - 4a O 15/17 / Weber, Christopher, Gegenangebot der alleinverklagten Tochter nicht FRAND-gemäß, IPRB 2019, 124-125

BGH v. 4.9.2018 - X ZR 14/17 / Fock, Soenke, Übertragung des Prioritätsrechts vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber, IPRB 2019, 125-126

BPatG v. 19.9.2018 - 27 W (pat) 95/16 / Oelschlägel, Kay, Werktitel vs. Marke, IPRB 2019, 126-127

BGH v. 7.8.2018 - X ZR 110/16 / Fock, Soenke, Keine erfinderische Tätigkeit bei Stoff, der sich bei Durchführung eines nahegelegten Verfahrens zwangsläufig ergibt, IPRB 2019, 128

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Alber, Michael, Gewerbliche Immobiliennutzung im Widerspruch zu bau- und ordnungsrechtlichen Vorschriften als Wettbewerbsverstoß i.S.d. UWG, IPRB 2019, 129-133

Nach jahrzehntelangem Wegzug vornehmlich in die Randbereiche der großen Ballungsgebiete zieht es die Menschen auch angesichts der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt seit einigen Jahren wieder vermehrt zurück in die Großstädte. Insbesondere Berlin hat so zuletzt einen regelrechten Einwohnerboom erlebt. Bedingt durch diese Entwicklung hat sich dort allerdings auch der verfügbare Wohnraum erheblich verringert, was zu teils rasant steigenden Wohnraummieten geführt hat. Zusätzlich noch verschärft hat sich diese ohnehin schon angespannte Situation gerade in Berlin aufgrund der zeitgleich ebenfalls stark steigenden Übernachtungen von Berlin-Besuchern von etwa 16 Mio. im Jahr 2006 auf knapp 33 Mio. im Jahr 2018 und der damit einhergehenden zunehmenden Nutzung von Wohnraum zur temporären Unterbringung von Gästen. Als Reaktion auf diese Entwicklung haben zahlreiche Bundesländer Jahre zuvor außer Kraft gesetzte Zweckentfremdungsverbote – die insbesondere auch eine Nutzung von Wohnraum zur zeitweisen Überlassung an Urlaubsgäste einschränken bzw. untersagen – zurück ins Leben gerufen. Die flächendeckende Durchsetzung dieser Zweckentfremdungsverbote hat sich in der Praxis jedoch bis zuletzt als schwierig erwiesen. Angesichts der sehr eingeschränkten Kooperationsbereitschaft vieler Betreiber von Ferienimmobilienplattformen sind die zuständigen Behörden zum Auffinden von rechtswidrigen Ferienimmobilien in vielen Fällen auf die Durchführung eigener umfassender Internetrecherchen auf den jeweiligen Plattformen angewiesen. Derartige Recherchen können aber angesichts notorischer Personalknappheit vieler Behörden oftmals nicht bzw. nicht in hinreichendem Umfang erfolgen. Die positiven Auswirkungen von Zweckentfremdungsverboten auf den Wohnungsmarkt dürften daher vielerorts noch nicht das gewünschte Ausmaß erreicht haben. Hier könnte mit Hilfe des Wettbewerbsrechts aber durchaus Abhilfe geschaffen werden.

Urheberrecht

Heuchemer, Anna Sophie / Brost, Lucas, Reihe Automobilbranche: Personalisierte Berichterstattung über die sog. Dieselabgasaffäre, IPRB 2019, 133-136

Keine Woche vergeht, in der deutsche Automobilkonzerne keine Schlagzeilen machen. Zuletzt etwa wurde darüber spekuliert, wie umfangreich Daimler Diesel-Motoren mit Abschalteinrichtungen genutzt hat (“Wie tief steckt Daimler in der Abgasaffäre“, Die ZEIT vom 15.4.2019, https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-04/software-manipulation-dieselskandal-daimler-betrugsverdacht). Die Stuttgarter hatten in den Anfangstagen der sog. “Dieselabgasaffäre“ zunächst mit dem Finger auf andere gezeigt. Nachdem Volkswagen in das Visier der Ermittler geraten war, weitete sich die Affäre auch auf weitere große deutsche Automobilhersteller aus. Dabei geraten nicht nur die Konzerne in den medialen Fokus. Immer wieder sind auch die Konzernspitzen und sonstige “Gesichter“ der Unternehmen beliebtes Berichterstattungssubjekt der Journalisten. Im Folgenden werden die rechtlichen Voraussetzungen der allgemeinen Verdachtsberichterstattung und identifizierenden Verdachtsberichterstattung dargestellt.

Czernik, Ilja, E-Sport Veranstaltungen ein Überblick über die Rechte von Publishern, Veranstaltern und Gamern, IPRB 2019, 136-139

Die zwanzigjährige Debatte um das Thema E-Sport gewinnt rasant an (politischer) Bedeutung. Am 21.11.2018 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mitgeteilt, dass er sich für die Anerkennung des E-Sports als eigene Sportart einsetzen werde (https://www.bundestag.de/petition#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81Nzk2OTg=&mod=mod532028). Ihre Auffassung begründen die Petenten damit, dass es sich hierbei um einen virtuellen Wettkampf handele, der zum einen über das Internet auf offiziellen professionellen Turnieren, zunehmend aber auch in großen Hallen vor Publikum stattfinde (https://www.bundestag.de/petition#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81Nzk2OTg=&mod=mod532028), was Unternehmen zu Vermarktungszwecken nutzen. Die Veranstaltungen sind also ein Grund, warum E-Sport also in Zukunft als Sportart anerkannt werden könnte. Anlass und Zeit, sich folglich einmal mit E-Sport-Veranstaltungen und mit damit zusammenhängenden ausgewählten Schutzrechten zu beschäftigen.

Braches, Fabian, Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows, IPRB 2019, 139-144

Die redaktionelle Einbindung bereits auf dem Markt existierender Gesellschaftsspiele in TV-Spielshows wirft regelmäßig die Frage auf, inwieweit dadurch in Rechte Dritter (vor allem Spieleverlage und -autoren) eingegriffen wird. Die folgende Darstellung bezieht sich auf die Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Shows und die dabei zu berücksichtigenden urheberrechtlichen Fragestellungen. Andere ebenfalls zu berücksichtigende Rechtsbereiche, wie insbesondere gewerbliche Schutzrechte werden nur kursorisch behandelt. Gerade im Hinblick auf die seit Jahrzehnten “heiß“ geführte Debatte über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Spielen bietet der nachfolgende Beitrag naturgemäß nur einen groben, nicht vollständigen Überblick über die vor allem aus Sicht von TV-Sendeunternehmen und -Produzenten zu beachtenden urheberrechtlichen Fragestellungen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom