Aktuelle Kurzinformationen
Brost, Lucas, EuGH entscheidet über Auskunftspflichten von YouTube, IPRB 2019, 121
Schmid-Petersen, Frauke, Umfassendes Ausstellungsverbot eines Portraitgemäldes verletzt die Kunstfreiheit, IPRB 2019, 121-122
Schmid-Petersen, Frauke, BVerwG: Keine Verbandsklagebefugnis bei Verbraucherberatung im wirtschaftliche Interesse
Dritter, IPRB 2019, 122
Schmid-Petersen, Frauke, Auch im Urheberrecht: Umsatzsteuerpflicht für Abmahnleistungen, IPRB 2019, 122-123
Rechtsprechung
EuG v. 13.12.2018 - T-830/16 / Alber, Michael, Eintragungsfähigkeit der Wortmarke “Plombir“ für diverse Lebensmittel in den Nizzaer
Klassen 29 und 30, IPRB 2019, 123-124
LG Düsseldorf v. 9.11.2018 - 4a O 15/17 / Weber, Christopher, Gegenangebot der alleinverklagten Tochter nicht FRAND-gemäß, IPRB 2019, 124-125
BGH v. 4.9.2018 - X ZR 14/17 / Fock, Soenke, Übertragung des Prioritätsrechts vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber, IPRB 2019, 125-126
BPatG v. 19.9.2018 - 27 W (pat) 95/16 / Oelschlägel, Kay, Werktitel vs. Marke, IPRB 2019, 126-127
BGH v. 7.8.2018 - X ZR 110/16 / Fock, Soenke, Keine erfinderische Tätigkeit bei Stoff, der sich bei Durchführung eines nahegelegten
Verfahrens zwangsläufig ergibt, IPRB 2019, 128
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
Alber, Michael, Gewerbliche Immobiliennutzung im Widerspruch zu bau- und ordnungsrechtlichen Vorschriften
als Wettbewerbsverstoß i.S.d. UWG, IPRB 2019, 129-133
Nach jahrzehntelangem Wegzug vornehmlich in die Randbereiche der großen Ballungsgebiete
zieht es die Menschen auch angesichts der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt
seit einigen Jahren wieder vermehrt zurück in die Großstädte. Insbesondere Berlin
hat so zuletzt einen regelrechten Einwohnerboom erlebt. Bedingt durch diese Entwicklung
hat sich dort allerdings auch der verfügbare Wohnraum erheblich verringert, was zu
teils rasant steigenden Wohnraummieten geführt hat. Zusätzlich noch verschärft hat
sich diese ohnehin schon angespannte Situation gerade in Berlin aufgrund der zeitgleich
ebenfalls stark steigenden Übernachtungen von Berlin-Besuchern von etwa 16 Mio. im
Jahr 2006 auf knapp 33 Mio. im Jahr 2018 und der damit einhergehenden zunehmenden
Nutzung von Wohnraum zur temporären Unterbringung von Gästen. Als Reaktion auf diese
Entwicklung haben zahlreiche Bundesländer Jahre zuvor außer Kraft gesetzte Zweckentfremdungsverbote
– die insbesondere auch eine Nutzung von Wohnraum zur zeitweisen Überlassung an Urlaubsgäste
einschränken bzw. untersagen – zurück ins Leben gerufen. Die flächendeckende Durchsetzung
dieser Zweckentfremdungsverbote hat sich in der Praxis jedoch bis zuletzt als schwierig
erwiesen. Angesichts der sehr eingeschränkten Kooperationsbereitschaft vieler Betreiber
von Ferienimmobilienplattformen sind die zuständigen Behörden zum Auffinden von rechtswidrigen
Ferienimmobilien in vielen Fällen auf die Durchführung eigener umfassender Internetrecherchen
auf den jeweiligen Plattformen angewiesen. Derartige Recherchen können aber angesichts
notorischer Personalknappheit vieler Behörden oftmals nicht bzw. nicht in hinreichendem
Umfang erfolgen. Die positiven Auswirkungen von Zweckentfremdungsverboten auf den
Wohnungsmarkt dürften daher vielerorts noch nicht das gewünschte Ausmaß erreicht haben.
Hier könnte mit Hilfe des Wettbewerbsrechts aber durchaus Abhilfe geschaffen werden.
Urheberrecht
Heuchemer, Anna Sophie / Brost, Lucas, Reihe Automobilbranche: Personalisierte Berichterstattung über die sog. Dieselabgasaffäre, IPRB 2019, 133-136
Keine Woche vergeht, in der deutsche Automobilkonzerne keine Schlagzeilen machen.
Zuletzt etwa wurde darüber spekuliert, wie umfangreich Daimler Diesel-Motoren mit
Abschalteinrichtungen genutzt hat (“Wie tief steckt Daimler in der Abgasaffäre“, Die
ZEIT vom 15.4.2019, https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-04/software-manipulation-dieselskandal-daimler-betrugsverdacht).
Die Stuttgarter hatten in den Anfangstagen der sog. “Dieselabgasaffäre“ zunächst mit
dem Finger auf andere gezeigt. Nachdem Volkswagen in das Visier der Ermittler geraten
war, weitete sich die Affäre auch auf weitere große deutsche Automobilhersteller aus.
Dabei geraten nicht nur die Konzerne in den medialen Fokus. Immer wieder sind auch
die Konzernspitzen und sonstige “Gesichter“ der Unternehmen beliebtes Berichterstattungssubjekt
der Journalisten. Im Folgenden werden die rechtlichen Voraussetzungen der allgemeinen
Verdachtsberichterstattung und identifizierenden Verdachtsberichterstattung dargestellt.
Czernik, Ilja, E-Sport Veranstaltungen ein Überblick über die Rechte von Publishern, Veranstaltern
und Gamern, IPRB 2019, 136-139
Die zwanzigjährige Debatte um das Thema E-Sport gewinnt rasant an (politischer) Bedeutung.
Am 21.11.2018 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mitgeteilt, dass
er sich für die Anerkennung des E-Sports als eigene Sportart einsetzen werde (https://www.bundestag.de/petition#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81Nzk2OTg=&mod=mod532028).
Ihre Auffassung begründen die Petenten damit, dass es sich hierbei um einen virtuellen
Wettkampf handele, der zum einen über das Internet auf offiziellen professionellen
Turnieren, zunehmend aber auch in großen Hallen vor Publikum stattfinde (https://www.bundestag.de/petition#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81Nzk2OTg=&mod=mod532028),
was Unternehmen zu Vermarktungszwecken nutzen. Die Veranstaltungen sind also ein Grund,
warum E-Sport also in Zukunft als Sportart anerkannt werden könnte. Anlass und Zeit,
sich folglich einmal mit E-Sport-Veranstaltungen und mit damit zusammenhängenden ausgewählten
Schutzrechten zu beschäftigen.
Braches, Fabian, Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen
Spielen in TV-Spielshows, IPRB 2019, 139-144
Die redaktionelle Einbindung bereits auf dem Markt existierender Gesellschaftsspiele
in TV-Spielshows wirft regelmäßig die Frage auf, inwieweit dadurch in Rechte Dritter
(vor allem Spieleverlage und -autoren) eingegriffen wird. Die folgende Darstellung
bezieht sich auf die Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Shows und die
dabei zu berücksichtigenden urheberrechtlichen Fragestellungen. Andere ebenfalls zu
berücksichtigende Rechtsbereiche, wie insbesondere gewerbliche Schutzrechte werden
nur kursorisch behandelt. Gerade im Hinblick auf die seit Jahrzehnten “heiß“ geführte
Debatte über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Spielen bietet der nachfolgende
Beitrag naturgemäß nur einen groben, nicht vollständigen Überblick über die vor allem
aus Sicht von TV-Sendeunternehmen und -Produzenten zu beachtenden urheberrechtlichen
Fragestellungen.