Otto Schmidt Verlag

Heft 1 / 2019

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 1 (Erscheinungstermin: 15. Januar 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

01

Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, OLG Frankfurt zu Markennutzung als Domain beim Franchisevertrag, IPRB 2019, 1

Herrmann, Volker, BGH zur Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum, IPRB 2019, 1

Herrmann, Volker, OLG Celle zu der wettbewerbswidrigen Verwendung des Slogans “das Original“, IPRB 2019, 1-2

Herrmann, Volker, EuGH-Generalanwalt: militärische Lageberichte unterfallen nicht dem Schutz des Urheberrechts, IPRB 2019, 2

Schmid-Petersen, Frauke, “E-evidence“: EU-Justizminister einigen sich auf erleichterten Zugriff auf Mails für Polizei- und Justizbehörden, IPRB 2019, 2-3

Schmid-Petersen, Frauke, EuGH: Austrittserklärung aus der EU kann einseitig widerrufen werden, IPRB 2019, 3

Schmid-Petersen, Frauke, BGH zur Erschöpfung von Markenrechten, IPRB 2019, 3-4

Rechtsprechung

BGH v. 22.3.2018 - I ZR 118/16 / Brandi-Dohrn, Anselm, Schutz für Betriebsgeheimnisse ausgeweitet, IPRB 2019, 4-5

BGH v. 12.6.2018 - VI ZR 284/17 / Störmer, Donata, Entfallen des Schutzes der Privatsphäre bei Selbstöffnung, IPRB 2019, 5-7

BGH v. 21.6.2018 - I ZR 157/16 / Alber, Michael, Irreführung über Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie, IPRB 2019, 7-8

OLG Köln v. 27.9.2018 - 7 U 85/18 / Luckhaus, Ulrich, Namensrecht politischer Parteien in Domainnamen, IPRB 2019, 8-9

OLG Schleswig v. 26.4.2018 - 6 U 41/17 / Czernik, Ilja, Schadensersatz bei Filesharing, IPRB 2019, 9-10

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Claessen, Rolf, Patente, Marken und Designs nach dem BREXIT, IPRB 2019, 11-13

Ab dem 29.3.2019 um 23 Uhr MEZ ist Großbritannien höchstwahrscheinlich nicht mehr Teil der EU. Ob es einen Vertrag mit der EU gibt oder nicht, ist nicht klar. Was bedeutet das für Inhaber von Patenten, Marken und Designs? Was für konkrete Maßnahmen müssen wann getroffen werden? Dieser Artikel gibt Inhabern von Schutzrechten konkrete Hinweise für die Praxis.

Gennen, Klaus, Zu Laufzeit und Beendigung von Patentlizenz- und Know-how-Verträgen, IPRB 2019, 14-16

Patentlizenz- und Know-how-Verträge, gleich ob beide Typen von Vertragsgegenständen einzeln oder gemischt lizenziert werden, sind Dauerschuldverhältnisse. Da sie nach übereinstimmender Auffassung mangels abweichender Vereinbarung als auf die gesetzliche Laufzeit der Schutzdauer abgeschlossen gelten, stellen sich Fragen mit Blick auf Laufzeitvereinbarungen, insbesondere aber auf eine etwaige vorzeitige Beendigung solcher Verträge. Die Frage der Beendigung durch einseitige Erklärung einer Partei ist umso bedeutsamer, als viele dieser Verträge dynamisch in dem Sinne angelegt sind, als sie einen sich erneuernden oder stetig neu speisenden Vertragsgegenstand haben, insbesondere, wenn die Parteien sich verpflichten, einander Verbesserungserfindungen oder weiteres Know-how (wechselseitig) zu lizenzieren. Teil I des Beitrags ist in IPRB Heft 12/2018, S. 279 ff. erschienen und befasste sich mit den Grundsätzen, Laufzeiten bei Längslaufklauseln, Zeitlizenzen, sowie der ordentlichen Beendigung von Lizenzverträgen. Im Folgenden werden ausgewählte Aspekte der Beendigung von Lizenz- und Know-how-Verträgen, sowie Folgen der Beendigung dargestellt.

Newerla, Danjel-Philippe, Wettbewerbsrechtliches Verfahren – Procedere und Fallstricke, IPRB 2019, 16-20

Der Beitrag befasst sich mit der Betreuung von Mandanten im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Der Verfasser möchte zum einen Anregungen für eine ganzheitliche anwaltliche Betreuung von wettbewerbsrechtlichen Mandaten geben und den Verfahrensgang in den Grundzügen darstellen. Zudem werden aus seiner eigenen Beratungspraxis Hinweise zur Vermeidung häufig auftretender Fallstricke und Haftungsfallen gegeben. Eine abschließende Aufzählung aller Besonderheiten und Fallstricke ist an dieser Stelle leider nicht möglich. Vielmehr soll dieser Beitrag einige bekannte Fallstricke aufzeigen und dazu anregen, die materiell-rechtlichen sowie insbesondere prozessualen Besonderheiten in Eigenregie zu erarbeiten.

Bühling, Jochen, Die Geoblocking-VO – Neues Spiel ohne Grenzen?, IPRB 2019, 21-23

Während der BREXIT seinen immer länger werdenden Schatten wirft, scheint Europa andererseits doch wieder näher zusammenzurücken. Von weiten Kreisen unbeachtet gilt seit dem 3.12.2018 die Verordnung (EU) 2018/302 vom 28.2.2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarktes (kurz: Geoblocking-VO). Durch diese unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geltenden Vorschriften versucht der europäische Gesetzgeber, den E-Commerce im Binnenmarkt weiter zu fördern. Mit einem Paket unterschiedlicher Maßnahmen soll der Zugang für Kunden zu Online-Benutzeroberflächen sowie zu Waren und Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt erleichtert werden. Das hat unweigerlich auch Auswirkungen auf die im Online-Handel tätigen Unternehmer. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen der Geoblocking-VO vor und bietet Anleitungen für die praktische Umsetzung, damit Fallstricke vermieden werden können.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom