Otto Schmidt Verlag

Heft 11 / 2018

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 11 (Erscheinungstermin: 15. November 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Schmid-Petersen, Frauke, Widerrufsrecht bei Einkäufen auf Messen?, IPRB 2018, 241

Schmid-Petersen, Frauke, Keine Originalbilder auf Amazon bei selektivem Vertriebssystem, IPRB 2018, 241

Schmid-Petersen, Frauke, Gleichstellung des Verleihs von E‐Books mit physischen Büchern?, IPRB 2018, 241-242

Schmid-Petersen, Frauke, Lutschen statt Kauen? EuGH entscheidet über Vertriebsverbot für Tabakerzeugnis, IPRB 2018, 242

Herrmann, Volker, EuGH: Wann liegt eine Geschäftspraxis vor?, IPRB 2018, 242-243

Herrmann, Volker, Europaparlament gegen Upload-Filter, IPRB 2018, 243

Herrmann, Volker, LG Frankfurt/M.: DSGVO-Einwilligung muss Unternehmer nachweisen, IPRB 2018, 243-244

Herrmann, Volker, LG Köln: Fiktive Lizenzgebühr bei werblicher Vereinnahmung eines Prominenten, IPRB 2018, 244

Rechtsprechung

EuGH v. 5.7.2018 - Rs. C-217/17 P / Czernik, Ilja, EuGH: Voraussetzungen der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, IPRB 2018, 245-246

BGH v. 26.7.2018 - I ZR 64/17 / Czernik, Ilja, BGH zur Störerhaftung beim Filesharing, IPRB 2018, 246-247

BGH v. 21.3.2018 - X ZR 109/15 / Fock, Soenke, Gegenvorstellung, IPRB 2018, 248

OLG München v. 27.8.2017 - 18 W 1294/18 / Levenson, Lennart-Christian, Facebook darf den Kommentar einer Nutzerin nicht löschen und diese nicht sperren, IPRB 2018, 248-250

OLG Frankfurt v. 1.8.2018 - 6 W 53/18 / Newerla, Danjel-Philippe, Informationspflichten des Unterlassungsschuldners bei Werbeaussage-Verbot, IPRB 2018, 250

OLG Stuttgart v. 5.7.2018 - 2 U 167/17L / Röhl, Christian M., Firmenschilder auf Grabmalen sind verboten, IPRB 2018, 250-251

LG Frankfurt a.M. v. 17.8.2018 - 3-10 O 22/18 / Röhl, Christian M., Werbung für Arzneimittel auf Basis von reinen Laboruntersuchungen ist regelmäßig nicht zulässig, IPRB 2018, 251-252

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Härting, Niko / Dag, Seda, Ist ein DSGVO-Verstoß eigentlich wettbewerbswidrig?, IPRB 2018, 253-255

Die vielfach prognostizierte “Abmahnwelle“ wegen DSGVO-Verstößen ist bislang ausgeblieben. Dennoch gibt es an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutzrecht und dem Wettbewerbsrecht viel Rechtsunsicherheit. Diese Rechtsunsicherheit ist nicht neu. Auch nach altem Recht war streitig, ob und unter welchen Voraussetzungen Datenschutzverstöße wettbewerbswidrig sind. Zu einer höchstrichterlichen Klärung kam es bislang nicht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zum alten Recht und über den Streitstand zur DSGVO. Er schließt an die Beiträge von Härting/Strubel, IPRB 2011, 231, und Härting/Thiess, IPRB 2014, 275, an.

Hoene, Verena, Ärger um Winnetou, IPRB 2018, 255-258

Urheberrechte entstehen mit der Werkschöpfung. Für die Dauer des Urheberrechtschutzes, also bis zum Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers bestimmen dieser bzw. seine Rechtsnachfolger über das Werk. Dies schließt Entscheidungen über vermögensrechtliche Verwertungsbefugnisse ebenso ein, wie ein Vorgehen aus Urheberpersönlichkeitsrechten. 70 Jahre nach dem Versterben des Urhebers ist damit jedoch Schluss; anders als bspw. eine Marke kann man das Urheberrecht nicht durch wiederkehrende Zahlungen verlängern oder durch fortlaufende Nutzung wie ein Unternehmenskennzeichen aufrechterhalten. Das Werk wird “gemeinfrei“ und steht damit grundsätzlich jedem für eigene Verwendung zur Verfügung.

Lissner, Britta, Der Vernichtungsanspruch im Markenrecht, IPRB 2018, 258-261

Der markenrechtliche Vernichtungsanspruch stellt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Produktpiraterie dar, indem er sicherstellt, dass verletzende Gegenstände und die in diesem Zusammenhang genutzten Materialien und Geräte dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden. Die besonders einschneidende Rechtsfolge wird zwar unter einen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt gestellt, die Vernichtung soll jedoch die Regel und nicht lediglich die Ausnahme sein. Da der Wortlaut nicht zwischen Fällen der sog. Produktpiraterie und sonstigen Kennzeichenrechtsverletzungen differenziert, weist die Norm damit grundsätzlich einen sehr weiten Anwendungsbereich auf.

Kramarz, Christian, Hotelsterne – Rechtsfragen der Werbung für Hotelbetriebe, IPRB 2018, 261-264

Bei Hotels und Übernachtungsbetrieben sind die Sterne schon lange in der Werbung präsent. Die Hotelsterne sollen Übernachtungsgästen eine Orientierung bieten, welchen Standard die Gäste erwarten dürfen. Ob ein Hotel über 2, 3, 4 oder gar 5 Sterne verfügt, entscheidet darüber, wie teuer die Übernachtung in einem Hotel ist und was der Gast erwarten darf. Wie in vielen anderen Branchen gibt es auch für das Hotelfach verschiedene Anbieter, die die Sterneklassifizierung nutzen. So stufen verschiedene Buchungsportale die Hotels selbst in Sternekategorien ein und nutzen dabei eigene Kriterien oder die Bewertungen der Nutzer. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Werbung mit Sternen für Hotel- und Übernachtungsbetriebe zulässig ist.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom