Otto Schmidt Verlag

Heft 5 / 2018

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 5 (Erscheinungstermin: 15. Mai 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

Schmid-Petersen, Frauke, LG Berlin untersagt Facebook-Voreinstellungen, IPRB 2018, 97

Schmid-Petersen, Frauke, BVerfG: Kein Gegendarstellungsanspruch bei offen formulierten Fragen, IPRB 2018, 97

Schmid-Petersen, Frauke, Vertrieb von Luxuskosmetika bei Real untersagt, IPRB 2018, 98

Herrmann, Volker, BGH lehnt Revision in Sachen Kachelmann ab, IPRB 2018, 98

Herrmann, Volker, Google haftet nur subsidiär, IPRB 2018, 98

Herrmann, Volker, Irreführendes Gütesiegel ohne objektive Prüfung, IPRB 2018, 98-99

Rechtsprechung

BVerfG v. 7.2.2018 - 1 BvR 442/15 / Irle, Ben M., Die Gegendarstellungsfähigkeit von Fragen (Aufmacherfragen), IPRB 2018, 99-101

Schlussanträge des Generalanwalts Michal Bobek v. 13.7.2017 - Rs. C-194/16 / Störmer, Donata, Zuständigkeit nationaler Gerichte für Klagen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte juristischer Personen im Internet, IPRB 2018, 101-102

EuGH v. 19.10.2017 - Rs. C-231/16 / Brandi-Dohrn, Anselm, Klagen aus paralleler deutscher und Unionsmarke: Steht Rechtshängigkeit entgegen?, IPRB 2018, 102-103

OLG Celle v. 21.8.2017 - 13 W 45/17 / Schuhmacher, Elmar, Titulierte Unterlassungsverpflichtung erschöpft sich nicht in bloßem Nichtstun, IPRB 2018, 103-104

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Sadrak, Katarzyna, Huawei-Lizenzverhandlungsrahmen in der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in der Sache Sisvel v. Haier, IPRB 2018, 105-109

Abstract Hidden: Die Huawei-Entscheidung des EuGH macht die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen durch den Inhaber eines standardessentiellen Patents abhängig von der Befolgung des etablierten Verhandlungsrahmens von dem SEP-Inhaber und dem SEP-Benutzer (EuGH, Urt. v. 16.7.2015 – Rs. C-170/13 – Huawei Technologies./.ZTE). Der EuGH lässt aber viele Fragen unbeantwortet. Es ist ungewiss, was SEP-Inhaber und SEP-Benutzer konkret machen müssen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ob den gesetzten Verpflichtungen in aufeinanderfolgender Reihenfolge oder nach Belieben nachgekommen werden kann, oder welche Folgen Verhandlungsmängel haben. Vor diesem Hintergrund sind die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 13.1.2016, 17.11.2016 und 30.3.2017 von großem Interesse. Bemerkenswerterweise legt das OLG Düsseldorf den Huawei-Verhandlungsrahmen so aus, dass die einzelnen Verpflichtungen konsekutiv zu erfüllen sind und es möglich ist, Versäumnisse im Lizenzverhandlungsverfahren nachzuholen. Was die Frage der Reihenfolge angeht, ist dem OLG Düsseldorf zuzustimmen. Die Ansicht des OLG Düsseldorf zur Nachholung erscheint allerdings zu liberal.

Urheberrecht

Höcker, Ralf / Wilkat, Anja, Medienrechtliche Begleitung von Strafverfahren: “Schuldig im Sinne der öffentlichen Meinung“ – Was tun gegen öffentliche Vorverurteilung?, IPRB 2018, 109-112

In der heutigen Informationsgesellschaft wird der Stab über Menschen häufig schon gebrochen, lange bevor Vorwürfe in objektiven Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geklärt werden konnten. Der Beitrag untersucht, welche Schutzinstrumente gegen öffentliche Vorverurteilungen aktuell bestehen und wie diese im Sinne des Betroffenen möglichst effektiv nutzbar gemacht werden können. Im dritten Teil der Beitragsreihe (Höcker/Wilkat, IPRB 2018, 88) wurden die Vorkehrungen gegen das Entstehen öffentlicher Vorverurteilungen dargestellt. Im vierten Teil der Beitragsreihe schließen sich nun die Vorkehrungen gegen das Übergreifen öffentlicher Vorverurteilungen auf Entscheidungsträger und die denkbaren Konsequenzen aus dem Einfluss öffentlicher Vorverurteilungen auf Entscheidungsträger an.

Flisek, Christan / Thiess, Lars, Auswirkungen der DSGVO auf das deutsche Medien-/Presserecht, IPRB 2018, 112-117

Ab dem 25.5.2018 findet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Anwendung. Ziel des europäischen Verordnungsgebers war die Harmonisierung des Datenschutzrechtes in Europa. Obwohl den Mitgliedstaaten eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt wurde, ist es dem Bundesgesetzgeber und den Landesgesetzgebern bisher immer noch nicht gelungen, das nationale Recht in vielen Punkten an die Anforderungen der Grundverordnung anzupassen. Ein Beispiel dafür ist das Medien- und Presserecht. Es verfolgt als fundamentaler Bestandteil der Meinungs(äußerungs)- und Informationsfreiheit im Verhältnis zum Datenschutz geradezu ein diametrales Interesse. Während im Datenschutzrecht eine Verarbeitung grundsätzlich verboten ist, wenn nicht ausnahmsweise ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Erlaubnistatbestand vorliegt, kann die Meinungs- und Pressefreiheit nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Dies sorgte schon in der Vergangenheit für zahlreiche Konflikte, die mit Sicherheit nicht abnehmen werden, da die bisher angepassten nationalen Vorschriften eine klare Linie vermissen lassen.

Grosskopf, Lambert, Übernachtungskosten sind kein “Eintrittsgeld“, IPRB 2018, 117-120

Der EuGH hat in einem Rechtsstreit zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft Rundfunk (im Folgenden: VGR) und einem Hotel im Skiort Großarl entschieden, dass für die Berechnung einer Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Rundfunkprogrammen in Hotelzimmern, Pensionen und Ferienwohnungen keine intrakommunitäre Grundlage besteht. Die Wirkung diese Entscheidung für Deutschland ist streitig, insbesondere ist die VG Media der Auffassung, die deutschen Hoteliers/Vermieter müssten weiterhin eine Abgabe entrichten. Diese Ansicht wird kritisch hinterfragt.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom