Otto Schmidt Verlag

Heft 11 / 2017

In der aktuellen Ausgabe IPRB Heft 11 (Erscheinungstermin: 15. November 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, Kuschelsocken und Arzneimittelpreisverordnung, IPRB 2017, 241

Herrmann, Volker, BGH zu Angaben über Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern, IPRB 2017, 241

Herrmann, Volker, Rabatte und Skonti bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken, IPRB 2017, 241-242

Schmid-Petersen, Frauke, Gegen Hate Speech & Co.: Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten, IPRB 2017, 242

Rechtsprechung

BGH v. 11.7.2017 - X ZB 2/17 / Fock, Soenke, Anspruch auf patentrechtliche Zwangslizenz bei Arzneimitteln, IPRB 2017, 242-244

BGH v. 16.3.2017 - I ZR 13/16 / Moser, Christian-Oliver, Auskunftsanspruch der Presse gegen Unternehmen der Daseinsvorsorge, IPRB 2017, 244-245

OLG Celle v. 1.6.2017 - 13 U 15/17 / Boden, Martin, Anforderungen an die Gestaltung des Bestell-Buttons und der Mitteilung der wesentlichen Vertragsinformationen gem. § 312j BGB, IPRB 2017, 246-247

OLG Köln v. 7.4.2017 - 6 U 135/16 / Rosenbaum, Birgit, Dringlichkeitsschädliche Wirkung eines unterlassenen Ordnungsmittelantrags, IPRB 2017, 247

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Keppeler, Lutz M., Das Verhältnis von DSGVO und ePrivacy-VO zu § 7 Abs. 2 und 3 UWG, IPRB 2017, 248-251

Derzeit regelt das UWG in § 7 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 4 die europarechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen mittels Direktmailing oder Anrufen. Nach dem Wortlaut der DSGVO schien es zunächst so, als ob sich daran nichts ändern würde. Doch steht nun der Entwurf einer ePrivacy-Verordnung im Raum, der die Zulässigkeit von entsprechenden Werbemaßnahmen abschließend regeln wird. Der Beitrag zeigt, was dies für die zukünftige Rechtspraxis bedeutet.

Küpperbusch, Volker, Notarielle Feststellung von Tatsachen zum Beweis von Rechtsverletzungen, IPRB 2017, 251-256

Im Rahmen der Beratung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht spielt die zeitnahe und möglichst beweisfeste Sicherung von Tatsachen für die Durchsetzung von Ansprüchen eine gewichtige Rolle. Dabei kommt gerade der Beweissicherung von eher flüchtigen Vorgängen des Internets durch Anspruchsteller eine große Bedeutung zu. Dieser Beitrag befasst sich mit einer recht unbekannten, jedoch effektiven Form der Beweissicherung, nämlich der Tatsachenfeststellung durch einen Notar und deren Niederlegung in einer Urkunde.

Urheberrecht

Engel, Ruben, Achtung und Ansehen über den Tod hinaus –Das postmortale Persönlichkeitsrecht, IPRB 2017, 257-259

Im nachfolgenden Beitrag werden zunächst die Grundlagen des postmortalen Persönlichkeitsrechtsschutzes dargestellt. Sodann werden anhand aktueller Entwicklungen in diesem Bereich einzelne Konstellationen aufgezeigt, mit denen sich die Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit zu beschäftigen hatte.

Brost, Lucas, Mein Bild, mein Geld – Ansprüche bei unzulässiger werblicher Nutzung von Bildnissen, IPRB 2017, 260-264

Der Zugriff auf Bildnisse ist in der digitalen Welt so einfach wie nie. Über eine Bildersuche werden zahlreiche Fotos mit einem Klick zugänglich, mit einem weiteren Klick können sie zur weiteren Nutzung gespeichert werden. Ebenso leicht ist der Zugriff bei sozialen Netzwerken. Teilweise werden diese vereinfachten Zugangsmöglichkeiten missbraucht, um Bildnisse zur werblichen Nutzung illegal zu verwerten. Dies betrifft nicht nur prominente Persönlichkeiten, sondern jedermann, dessen Foto zur Werbung geeignet scheint.Der folgende Beitrag systematisiert die verschiedenen Ansprüche, die Betroffenen bei der unzulässigen werblichen Nutzung ihrer Bildnisse aus dem Recht am eigenen Bild zustehen. Mögliche urheberrechtliche Ansprüche werden hierbei bewusst ausgeblendet.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom