Otto Schmidt Verlag

Heft 7 / 2017

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 7, Erscheinungstermin: 15. Juli 2017) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Schmid-Petersen, Frauke, OLG Stuttgart: Schutz von Lichtbildern, IPRB 2017, 145
  • Schmid-Petersen, Frauke, EuGH: Bereitstellung und Betreiben einer Peer-to-Peer-Plattform kann Urheberrechtsverletzung darstellen, IPRB 2017, 145
  • Schmid-Petersen, Frauke, OLG Frankfurt: Geschäftliche Handlung bei wissenschaftlichem Fachbeitrag, IPRB 2017, 146
  • Herrmann, Volker, BVerfG stoppt vorläufig EU-Patent, IPRB 2017, 146
  • Herrmann, Volker, Keine Werbung mit gesundheitlichen Vorzügen von Glucose, IPRB 2017, 146-147
  • Herrmann, Volker, Verstoß gegen Unterlassungserklärung durch Kundenbewertungen, IPRB 2017, 147

Rechtsprechung

  • EuGH v. 26.4.2017 - Rs. C-527/15 / Schuhmacher, Elmar, Urheberrechtswidrigkeit des Verkaufs eines Media-Players zum Streamen illegal zugänglicher Filme, IPRB 2017, 147-148
  • BGH v. 14.2.2017 - X ZR 64/15 / Weber, Christopher, Reichweite der Inanspruchnahme bei Weiterentwicklung einer nicht fristgerecht beanspruchten Diensterfindung, IPRB 2017, 148-149
  • OLG Frankfurt v. 8.12.2016 - 6 U 229/15 / Oelschlägel, Kay, Wettbewerbsverhältnis zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt, IPRB 2017, 149-150
  • OLG Frankfurt v. 23.3.2017 - 6 U 125/16 / Bott, Kristofer, Austausch der Pharmazentralnummer (PZN) und Erschöpfung, IPRB 2017, 150-151
  • OLG Frankfurt v. 13.4.2017 - 6 U 69/16 / Fock, Soenke, Andienungspflicht des Gesellschafters für von ihm gemachte Erfindung bzw. Vindikation durch Gesellschaft, IPRB 2017, 151-153
  • OLG Frankfurt v. 8.2.2017 - 6 W 91/16 / Rosenbaum II, Birgit, Reisekosten des für einen Wettbewerbsverband tätigen Anwalts, IPRB 2017, 153

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

  • Gräbig, Johannes, Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei Gegnern im Ausland, IPRB 2017, 154-157
    Zunehmend werden vor allem über das Internet Rechtsverletzungen von Gegnern begangen, die ihren Sitz im Ausland haben. In dieser Beitragsreihe werden sowohl die prozessualen Besonderheiten für Verfügungs- und Hauptsacheverfahren, als auch für das Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Presserecht die internationale Gerichtszuständigkeit und das anwendbare Recht (IPR) vorgestellt. Dabei wird danach unterschieden, ob der Gegner seinen Sitz innerhalb der EU, in der Schweiz oder in sonstigen Ländern hat. Da lediglich ein Überblick gegeben werden kann, werden zahlreiche Hinweise auf weiterführende Informationen gegeben. Dieser Teil befasst sich mit Wettbewerbsrechtsverletzungen.

 

  • Vierkötter, Guido / Schneider, Harald, Ausnahmetatbestände des § 9 PAngV, IPRB 2017, 157-161
    Verbraucher sollen Kaufentscheidungen auf Basis fundierter Informationen treffen. Um dies zu ermöglichen, machen verschiedene gesetzliche Vorschriften Unternehmern, u.a. (Online-)Händlern, Vorgaben, welche Informationen sie Verbrauchern vorab bereitstellen müssen. Eine für Unternehmer insoweit wesentliche Bestimmung ist § 2 Preisangabenverordnung (im Folgenden: PAngV). Hiernach müssen Händler – verkürzt dargestellt – neben dem Gesamt-preis den Grundpreis angeben, wenn sie Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche bewerben oder diese anbieten. Aufgrund dieser Aspekte haben sich Unternehmer, wenn sie mit den Vorgaben des § 2 PAngV konfrontiert worden sind, auf in § 9 PAngV vorgesehene Ausnahmetatbestände berufen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den insoweit relevanten Ausnahmetatbeständen i.S.d. § 9 PAngV, um abbilden zu können, in welchen Konstellationen es zielführend sein mag, sich auf eine Ausnahme von der Grundpreisangabepflicht zu berufen.

Urheberrecht

  • Kelp, Ulla, Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, IPRB 2017, 161-164
    Mit Urteil vom 27.4.2017 hat der BGH mit der Entscheidung AIDA Kussmund zur Panoramafreiheit im Urheberrecht Stellung genommen (BGH, Urt. v. 27.4.2017 – I ZR 247/25). Das Gericht hat entschieden, dass sich die Panoramafreiheit auch auf solche Kunstwerke erstrecken kann, die sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Plätzen befinden, wenn eine Perspektive gewählt wird, die grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich ist. Mit der Entscheidung “AIDA Kussmund“ hat der BGH eine weitere Klarstellung zur Panoramafreiheit im Urheberecht vorgenommen. Dies wird zum Anlass genommen, nachfolgend die Grundzüge des Rechtsinstituts der Panoramafreiheit im Urheberrecht darzustellen.

 

  • Newerla, Danjel-Philippe, Die ganzheitliche Betreuung urheberrechtlicher Mandate mit dem Schwerpunkt Bild und Fotorechte im Internet, IPRB 2017, 164-168
    Der Beitrag befasst sich mit der Betreuung urheber-rechtlicher Mandate im Zusammenhang mit Foto- und Bildrechten. Der Verfasser möchte Anregungen für eine ganzheitliche anwaltliche Betreuung von Mandanten aus der Kreativbranche, insbesondere Fotografen, Bildgrafiker oder Werbeagenturen geben.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.07.2017 14:44