Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 9, Erscheinungstermin: 15. September 2016) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Herrmann, Volker, Axel Springer Verlag strebt Revision an: Kachelmann bald vor dem BGH?, IPRB 2016, 193
  • Herrmann, Volker, Schlussanträge zum Verleih von E-Books: Buch oder kein Buch?, IPRB 2016, 193
  • Herrmann, Volker, Haftung für Nutzung eines Facebook-Accounts durch einen Dritten, IPRB 2016, 193-194
  • Schmid-Petersen, Frauke, Bewertungsprotale und Kritik im Internet: Wahre Tatsachen aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen, IPRB 2016, 194
  • Schmid-Petersen, Frauke, Bei Nichterweislichkeit von Tatsachenbehauptungen muss Abwägungsentscheidung getroffen werden, IPRB 2016, 194

Rechtsprechung

  • EuGH v. 7.7.2016 - Rs. C-494/15 / Hansen, Hauke / Issa, Eva, Verantwortlichkeit von physischen Marktplatzbetreibern für Markenrechtsverletzungen, IPRB 2016, 195-196
  • EuG v. 28.10.2015 - Rs. T-576/13 / Röhl, Christian, Kinderwagen ist kein Fahrzeug, IPRB 2016, 196-197
  • OLG München v. 17.12.2015 - 6 U 1711/15 / Boden, Martin, Zum Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung, IPRB 2016, 197-198
  • OLG Köln v. 10.4.2015 - 6 U 149/14 / Struwe, Dario, Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer notariellen Unterlassungserklärung?, IPRB 2016, 198-200
  • OLG Celle v. 16.6.2016 - 13 U 26/16 / Fürst, Philipp, Versandkosten bei Rücksendung von Altöl, IPRB 2016, 200-201

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

  • Runkel, Kai, Reihe: Ansprüche auf Rückruf und Unterlassung – Teil 2, IPRB 2016, 202-205
    Anders als der Unterlassungsanspruch führt der Anspruch auf Rückruf im Lauterkeitsrecht bislang eher ein Schattendasein. Dies könnte sich möglicherweise durch eine aktuelle Rechtsprechung des BGH ändern, die jedoch Fragen offen lässt.

 

  • Baars, Wiebke / Reuer, Katharina H., Eine starke Familie – McDONALD‘S/MACCOFFEE, IPRB 2016, 206-209
    Das Gericht der Europäischen Union hat über einen Antrag auf Nichtigerklärung der Unionsmarke “MACCOFFEE“ basierend auf der Marke “McDONALD‘S“ sowie weiteren “Mc“-Marken entschieden. Markenfamilien mit originären Marken von großer Reputation erfahren durch dieses Urteil eine Stärkung ihrer Schutzreichweite und Sperrwirkung.

 

  • von Fuchs, Markus / Czernik, Ilja, Zur Kollision prioritätsälterer Marken mit geografischen Herkunftsbezeichnungen, IPRB 2016, 209-212
    Europäische geografische Herkunftsbezeichnungen können unter der Verordnung 1151/2012/EU, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, von jedermann genutzt werden. Dieses gesetzliche Benutzungsrecht kollidiert hin und wieder mit prioritätsälteren Marken, die dem Inhaber prinzipiell ein Verbotsrecht geben und die Vorstellung beim Markeninhaber hervorrufen, die Benutzung von seiner Zustimmung, zumindest aber von einer Lizenzgebühr abhängig zu machen. Da Herkunftsbezeichnungen oftmals von Interessenverbänden gehalten werden, bedeutet dies in der Regel nichts anderes als Zwangsmitgliedschaft und Mitgliedsgebühr. Der nachfolgende Beitrag will daher Aufschluss darüber geben, ob die Nutzung einer prioritätsjüngeren Herkunftsbezeichnung tatsächlich von der (entgeltlichen) Zustimmung des prioritätsälteren Markeninhabers abhängt.

Urheberrecht

  • Fusbahn, Jens Klaus, Die Rolle des Strafrechts und der Strafverfolgungsbehörden im Recht des Geistigen Eigentums und der Medien, IPRB 2016, 212-216
  • Auf dem diesjährigen 67. Anwaltstag in Berlin veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV (AGEM) zwei Podiumsdiskussionen zu den Schnittstellen zwischen dem Recht des Geistigen Eigentums und der Medien auf der einen Seite und dem Strafrecht auf der anderen Seite. Dieser Beitrag fasst die Diskussionsbeiträge und Erkenntnisse der Veranstaltung zusammen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.09.2016 13:09