Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 2, Erscheinungstermin: 15. Februar 2016) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, BGH: “Freunde finden“-Funktion von Facebook verstößt gegen Wettbewerbsrecht, IPRB 2016, 25

Herrmann, Volker, BGH: Keine Urhebervergütung für Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern, IPRB 2016, 25

Herrmann, Volker, OLG Düsseldorf zu Hochzeitsrabatten bei Edeka, IPRB 2016, 26

Schmid-Petersen, Frauke, Urteil des OLG München: Hoffnung für Eltern bei illegalem Filesharing, IPRB 2016, 26

Schmid-Petersen, Frauke, Vertragliches Vertriebsverbot für Internetverkaufsplattform zulässig, IPRB 2016, 26

Schmid-Petersen, Frauke, BGH entscheidet über Löschung und Rückgabe von intimen Fotos, IPRB 2016, 27

Herrmann, Volker, BGH entscheidet erneut über Haftung für Hyperlinks, IPRB 2016, 27-28

Rechtsprechung

  • EuGH v. 19.11.2015 - Rs. C-325/14 / Schuhmacher, Elmar, Keine öffentliche Wiedergabe bei Direkteinspeisung von TV-Programmen, IPRB 2016, 28-29
  • BGH v. 21.10.2015 - I ZR 173/14 / Brandi-Dohrn, Anselm, (Marken-)Lizenzvertrag bedarf der Schriftform, IPRB 2016, 29-30
  • BGH v. 21.10.2015 - I ZR 23/14 / Stöckel, Oliver, Markenmäßige Benutzung von Warenformmarken, IPRB 2016, 30-31
  • BGH v. 15.9.2015 - X ZR 112/13 / Harmsen, Christian, Offenbarungsgehalt einer Bereichsangabe, IPRB 2016, 31-32
  • OLG Düsseldorf v. 24.9.2015 - I-2 U 30/15 / Wintermeier, Martin, Zur Aktivlegitimation des ausschließlichen Lizenznehmers, IPRB 2016, 32-33
  • KG v. 27.11.2015 - 5 U 20/14 / Laoutoumai, Sebastian, Anwendbarkeit deutschen Wettbewerbsrechts bei Werbeaussagen im Internet, IPRB 2016, 33-35

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerbliche Schutzrechte

Hoche, Angelika, Wie bekomme ich eine einstweilige Verfügung am Freitagnachmittag – oder gar am Wochenende/Feiertag?, IPRB 2016, 35-38

In Messesachen kann dies für den Mandanten entscheidend sein. Der Anwalt sieht sich hier nicht zuletzt vor praktische Fragen gestellt. Die Regelung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist den jeweiligen Gerichten überlassen. Dementsprechend unterschiedlich fallen sie aus. Der nachfolgende Beitrag zeigt, dass ein Rechtsanspruch auf richterliches Tätigwerden auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten besteht, stellt einige Beispiele vorhandener Bereitschaftsregelungen dar und gibt schließlich Hinweise, wie erreicht werden kann, dass auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten eines Gerichts über Eilanträge entschieden wird.

Rektorschek, Jan Phillip, Folgen auf die “Smartphone-Wars“ nun die “Smart-Factory-Wars“?, IPRB 2016, 38-41

Der Begriff “Industrie 4.0“ wird bereits seit geraumer Zeit als abstrakte Umschreibung für die vierte technische Revolution, d.h. die Digitalisierung von Produktion und Logistik verwendet. Insbesondere Robotik und künstliche Intelligenz sind zwei der technisch relevantesten Gebiete, deren Entwicklung mit atemberaubender Geschwindigkeit voranschreitet. In der praktischen Umsetzung ist die Vernetzung der verschiedenen Vorrichtungen unerlässlich. Dennoch bleiben die damit einhergehenden patentrechtlichen Probleme und Fragestellungen in nahezu sämtlichen Analysen nur ein Randthema. Der vorliegende Beitrag soll den in der Praxis mit der Thematik beschäftigten Kreisen aufzeigen, was im Hinblick auf patentrechtliche Fragestellungen relevant werden wird und für welche Themen zeitnah Strategien entwickelt werden müssen.

Urheberrecht

Kocks, Sebastian, Das Urhebervertragsrecht aus der Sicht eines Fernsehsenders, IPRB 2016, 41-45

Der Bundesjustizminister sieht Anpassungsbedarf im Urhebervertragsrecht: Der bisherige Rechtsrahmen schütze den Kreativen nicht hinreichend und gebe ihm nicht die nötigen Mittel an die Hand, um sich gegen den vermeintlich übermächtigen Verwerter zu behaupten. Mit einem im Oktober 2015 vorgelegten Gesetzesentwurf sollen Kreative nun gegenüber Verwertern gestärkt und ihre Vergütungssituation verbessert werden. Ein auf den ersten Blick hehres Unterfangen – aber entspricht das gezeichnete Bild eines weitgehenden “Gegeneinanders“ von Kreativem und Verwerter und einer scheinbar eindeutigen wie ungleichen Verteilung des Kräfteverhältnisses tatsächlich der Realität? Der nachfolgende Beitrag möchte die wirtschaftlichen Zusammenhänge aus Sicht eines Fernsehsenders, der die “deutsche Fiction“ – Filme wie Serien – als festen Programmbestandteil erachtet, näher beleuchten, den Gesetzesentwurf vor dem Hintergrund seiner Zielsetzung einem Realitätscheck unterziehen und dessen Auswirkungen aufzeigen.

Rasch, Clemens, Schadensersatz bei Online-Rechtsverletzungen, IPRB 2016, 45-48

Der BGH hat am 11.6.2015 unter dem Namen “Tauschbörse I–III“ drei Urteile verkündet, in denen es um Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Systemen geht (BGH, Urt. v. 11.6.2015 – I ZR 19/14 – Tauschbörse I; v. 11.6.2015 – I ZR 21/14 – Tauschbörse II; v. 11.6.2015 – I ZR 75/14 – Tauschbörse III). Damit sind viele Fragen nun höchstrichterlich geklärt, die zuvor die Instanzgerichte beschäftigt haben. Praktische Relevanz haben die Entscheidungsgründe über die Filesharing-Fälle hinaus.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 19.02.2016 15:45