Otto Schmidt Verlag

Heft 1 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 2, Erscheinungstermin: 15. Januar 2014) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

  • Herrmann, Volker, EuGH: Markenfähigkeit von durch die Funktion der Ware bedingten Form, IPRB 2015, 1
  • Herrmann, Volker, VG Gießen: Klage gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen, IPRB 2015, 1
  • Schmid-Petersen, Frauke, Leistungsschutzrecht für Verleger vor dem Aus?, IPRB 2015, 1-2
  • Schmid-Petersen, Frauke, Zauberwürfel schutzfähig, IPRB 2015, 2
  • Schmid-Petersen, Frauke, Gerichtsverfahren, IPRB 2015, 2
  • EuGH v. 4.9.2014 - Rs. C-114/12 / Schuhmacher, Elmar, Ausschließliche Zuständigkeit der EU beim Abschluss internationaler Übereinkünfte zum Schutz verwandter Schutzrechte von Sendeunternehmen, IPRB 2015, 3-4
  • BGH v. 12.2.2014 - X ZR 42/13 / Harmsen, Christian, Zum Vertretungszwang vor dem BGH, IPRB 2015, 4-5
  • BPatG v. 12.12.2013 - 7 W (pat) 1/14 / Harmsen, Christian, Zur Beteiligung Dritter am patentamtlichen Wiedereinsetzungsverfahren, IPRB 2015, 5-6
  • BGH v. 3.4.2014 - I ZR 96/13 / Bahner, Stephan, Werbung gegenüber (Einser-)Schülern muss nicht unzulässig sein, IPRB 2015, 6-7

Gewerbliche Schutzrechte

  • McGuire, Mary-Rose / Winzer, Florian, Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Binnenmarkt, IPRB 2015, 7-12
    Geschäftsgeheimnisse sind ein bewährtes und wichtiges Instrument zum Schutz von Innovationsleistungen und der darauf basierenden Wettbewerbsfähigkeit jedes Unternehmens, zugleich trägt ein zuverlässiger Schutz zum Wirtschaftswachstum bei und ist damit ein entscheidender Standortfaktor. Bestehende Schutzlücken sowie die erheblichen Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten erschweren jedoch den effizienten Schutz sowie seine Durchsetzung. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Strategie Europa 2020 einen Entwurf für eine Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulichen Geschäftsinformationen (im Folgenden: RL) vor rechtswidrigem Erwerb und vor rechtswidriger Offenlegung vorgelegt hat, um die Infrastruktur zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Binnenmarkt zu stärken. Der Beitrag stellt die Richtlinie vor und befasst sich insbesondere mit den für die Umsetzung in Deutschland relevanten Kernpunkten.
  • Stegmann, Oliver, Das Recht am eigenen Bild: Gestern und heute, IPRB 2015, 12-16
    Die Rechtsprechung deutscher Gerichte zum Recht am eigenen Bild hat sich seit einer Entscheidung des EGMR aus dem Jahr 2004 grundlegend geändert. Die Rechtsfigur der “absoluten“ Person der Zeitgeschichte gibt es nicht mehr. Jetzt gilt das “abgestufte Schutzkonzept“. Was verbirgt sich dahinter? Und besteht die Aussicht, dass sich die deutsche Rechtsprechung infolge von Vorgaben aus Straßburg erneut ändern muss, weil sie zu medienfreundlich ist?
  • Conrad, Christian, Der Rechtsmissbrauchseinwand des § 8 Abs. 4 UWG, Grundsätze und Fallkonstellationen, IPRB 2015, 16-19
    Im wettbewerbsrechtlichen Alltag begegnet der Praktiker nicht selten dem Einwand, es liege ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gem. § 8 Abs. 4 UWG vor – sei es als Argumentationsversuch des Gegners oder als mögliche Verteidigungsstrategie. Hier gilt es, Grundlagen und Konzeption der gesetzlichen Regelung zu durchdringen und stetig wiederkehrende Fallgruppen zu kennen, um argumentativ überzeugen zu können. Dem dient dieser Beitrag, der nicht nur bekannte Konstellationen aufzeigt, sondern auch aktuelle gerichtliche Entscheidungen benennt.
  • Bisges, Marcel, Ökonomische Analyse des Patentrechts, IPRB 2015, 19-24
    Die Ökonomische Analyse des Rechts ist in den USA zur führenden rechtsphilosophischen Strömung geworden. Zahlreiche Gerichtsurteile argumentieren inzwischen ausdrücklich mit wirtschaftlichen Überlegungen. In Deutschland und Europa hat sie jedoch bis heute kaum Spuren in der Rechtsprechung hinterlassen, was wohl vor allem daran liegt, dass die Aufgabe unserer Richter mehr in der Interpretation von Gesetzen und weniger in der Schaffung von Recht liegt (vgl. , Effizienz als Rechtsprinzip, 1995, S. 19; , Die ökonomische Analyse des Rechts im Spiegelbild klassischer Argumentationsrestriktionen des Rechts und seiner Methodenlehre, 2006, S. 74 f.). Ein Richter, der eine gesetzliche Regelung bloß anwendet und kein Recht schafft, sieht sich meist nicht der Frage nach den volkswirtschaftlichen Folgen seiner Entscheidung ausgesetzt, sondern allenfalls der Frage nach den wirtschaftlichen Folgen im Einzelfall. Die Ökonomische Analyse des Rechts kann allerdings Wesentliches dazu beitragen, die reale Sachlage zu verstehen, die entscheidungsrelevanten Sachkriterien herauszuarbeiten und vor allem unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeachtung entscheidend sein (vgl. auch Mastronardi, Juristisches Denken, 2001, Rz. 367). Im Rahmen dieses Aufsatzes werden daher mit den Methoden der Ökonomischen Analyse des Rechts einige grundsätzliche volkswirtschaftliche Aspekte des Patentschutzes dargestellt:

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.09.2015 14:08