Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 9, Erscheinungstermin: 15. September 2013) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Herrmann, Volker, BGH zur Patentfähigkeit von Navigationssystemen, IPRB 2013, 193
  • Elgert, Daniel, BGH zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Zeichens, IPRB 2013, 193
  • Elgert, Daniel, Satirischer und kritischer Beitrag über im Rahmen einer Mahnwache geführtes Streitgespräch zulässig, IPRB 2013, 193-194
  • Trojan, Bettina, EuGH zur Kennzeichnungspflicht gesponserter Artikel als Anzeigen, IPRB 2013, 194
  • Leeser, Marcel, BGH zur unaufgeforderten Übersendung vorbeugender Unterlassungserklärungen, IPRB 2013, 194
  • Leeser, Marcel, EuGH zu TV-Übertragungsrechten an Fußball-WM und EURO, IPRB 2013, 194-195

Rechtsprechung

  • EuGH v. 18.7.2013 - Rs. C-299/12 / Brandi-Dohrn, Anselm, Health-Claims-Verordnung und Markenrecht, IPRB 2013, 195-196
  • EuGH v. 18.7.2013 - Rs. C-234/12 / Reske, Astrid, Zulässigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Begrenzung der Werbezeiten eines Pay-TV-Senders, IPRB 2013, 196-197
  • BGH v. 28.5.2013 - VI ZR 125/12 / Kleinke, Yvonne, Bildberichterstattung über Teilnahme eines minderjährigen Kindes an einer Sportveranstaltung zulässig, IPRB 2013, 197-198
  • BGH v. 7.3.2013 - I ZR 30/12 / Oelschlägel, Kay, Zur Schriftgröße einer Grundpreisangabe, IPRB 2013, 198-199
  • BGH v. 5.12.2012 - I ZR 137/09 / Alt, Holger, Keine Sonderbehandlung für aus dem TV bekannte (fiktive) Marken (hier: “Duff Beer“), IPRB 2013, 199-200
  • OLG Frankfurt v. 7.2.2013 - 6 U 188/12 / Lubberger, Andreas, Im Dickicht der Schuhe – Stüssy converted to Converse, IPRB 2013, 200-201
  • OLG Frankfurt v. 11.6.2013 - 6 W 61/13 / Schuhmacher, Elmar, Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei längerer Untätigkeit, IPRB 2013, 201-202
  • OLG Hamm v. 11.4.2013 - 9 W 23/13 / Oelschlägel, Kay, Zum Streitwert bei unerwünschten Werbeschreiben, IPRB 2013, 202-203

Gewerbliche Schutzrechte

  • Jung, Ingo, Der schöne Schein – Fake-Likes und gefälschte Bewertungen bei Facebook, Amazon & Co., IPRB 2013, 203-205
    Das Phänomen sog. Fake-Likes und gefälschter Bewertungen bei Facebook oder anderen Online-Bewertungsportalen ist mittlerweile keine Neuheit mehr. Dies erklärt sich nahezu von selbst, wenn man bedenkt, dass viele Hundert Likes auf dem unternehmenseigenen Facebook-Profil oder eine lange Liste vertrauenserweckender Produktbewertungen bei Amazon oder anderen Bewertungsportalen das positive Firmenimage und somit die Absatzzahlen fördern. Gerade durch die Anonymität des Internets suchen die Kunden häufig gezielt nach Bewertungen anderer Nutzer, bevor sie ein Produkt erwerben. Der Aspekt, dass es sich um persönliche Bekundungen und Bewertungen von Nutzern handelt, erweckt dabei den Anschein, dass man diesen Aussagen trauen kann. Dementsprechend ist es für ein Unternehmen natürlich umso wichtiger, viele Likes und positive Bewertungen zu erhalten. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis Agenturen auf die Idee kamen, auf Kundenwunsch die erforderliche Massenbegeisterung mittels gefakter Likes auf der facebook-Seite oder das gewünschte positive Feedback zu den Produkten auch mittels Kommentaren auf den Seiten der jeweiligen Online-Shops oder anderen Bewertungsportalen zu fingieren. Diese künstliche Unterstützung ist jedoch an den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu messen.
  • Hasselblatt, Gordian N. / George, Inga, Quo vadis Markenrecht? Über Sinn und Unsinn der geplanten Reformen auf Gemeinschaftsebene, IPRB 2013, 205-209
    Es steht eine Modernisierung des Markenrechts zur Diskussion: Die EU-Kommission hat am 27.3.2013 ihre Vorschläge für eine Neufassung der Markenrechtsrichtlinie (Richtlinie 2008/95/EG, MarkenRL) sowie zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung (Verordnung 207/2009/EG, GMV) vorgelegt. Im System der GMV ist zudem eine Gebührenreform vorgesehen, was für Anmelder und Berater selbstverständlich besonders interessant ist. Die Vorschläge gehen im Wesentlichen zurück auf die Studie des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht “Zum Funktionieren des europäischen Markenrechtssystems“, die am 15.2.2011 veröffentlicht wurde und von der Kommission in Auftrag gegeben war. Nachfolgend sollen einige Kernpunkte der Reformvorschläge beleuchtet werden, wobei die nur überblicksartige Darstellung allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann und will. Zwischenzeitlich haben auch die bekannten Fachvereinigungen erste Stellungnahmen veröffentlicht, auf die hier aus Umfangsgründen indes ebenfalls nicht weiter eingegangen werden kann (z.B. GRUR v. 18.6.2013, verfügbar unter www.grur.de, und MARQUES v. 26.4.2013, verfügbar unter www.marques.org).
  • Höcker, Ralf, “Litigation-PR“: Aufgabe für Rechtsanwälte oder PR-Agenturen?, IPRB 2013, 209-211
    Der Beitrag behandelt die Frage, ob die Kommunikation in einem Gerichtsverfahren Rechtsanwälten oder PR-Experten überlassen werden sollte.
  • Ellerbrock, Tatjana, Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach der 8. Novelle, Ein Praxisüberblick, IPRB 2013, 211-213
    Am 30.6.2013 ist nach längerer Entstehungsgeschichte die 8. GWB-Novelle in Kraft getreten. Sie reformiert das deutsche Kartellrecht in wesentlichen Punkten, setzt die Angleichung an das europäische Kartellrecht fort, enthält wichtige Neuerungen zum Kartellverfahrens- und -ordnungswidrigkeitenrecht und regelt Einzelvorschriften für bestimmte Wirtschaftsbereiche. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zu dieser wichtigen Gesetzesreform für die Praxis.

Urheberrecht

  • Härting, Niko, Reihe Lizenzen: Schwerpunkt “Lizenzen“ am eigenen Bild, Fotos, Filme, Videos, IPRB 2013, 213-216
    Bei Fotos und Filmaufnahmen ist es üblich, dass sich die Agentur bzw. das Produktionsunternehmen, das für die Aufnahmen verantwortlich ist, umfassende “Bildrechte“ einräumen lässt. Entsprechende Klauseln über eine Rechtseinräumung haben zwar nicht den Charakter eines Nutzungsrechts, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Dennoch ähneln die Klauseln einer Lizenzeinräumung, da sie die Reichweite der Erlaubnis definieren, Bild- und Filmaufnahmen zu verwenden.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.09.2013 15:24