Otto Schmidt Verlag

Heft 11 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des IPRB (Heft 11, Erscheinungstermin: 15. November 2012) lesen Sie die folgenden Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Herrmann, Volker, BGH zur Zulässigkeit der Bezeichnung Biomineralwasser, IPRB 2012, 241
  • Herrmann, Volker, Bundesrat für Beschränkung der WLAN-Störerhaftung, IPRB 2012, 241
  • Schmid-Petersen, Frauke, OLG-Urteil zur Berichterstattung über Erkrankung einer bekannten Kabarettistin aufgehoben, IPRB 2012, 241-242
  • Schmid-Petersen, Frauke, Einstweilige Verfügung gegen volle Namensnennung in Kachelmann-Buch, IPRB 2012, 242

Rechtsprechung

  • BGH v. 28.6.2012 - I ZR 35/11 / Schuhmacher, Elmar, Internationale Zuständigkeit bei Teilnahme an Urheberrechtsverletzung in anderem Mitgliedstaat – “Hi Hotel”, IPRB 2012, 242-243
  • BGH v. 30.11.2011 - I ZR 212/10 / Kleinke, Yvonne, Zur Reichweite des Zitatrechts bei literarischen Collagen, IPRB 2012, 243-244
  • BGH v. 8.3.2012 - I ZR 202/10 / Lubberger, Andreas, Spitzenstellung Einzelhändler oder Verbundgruppe?, IPRB 2012, 244-245
  • BGH v. 31.5.2012 - I ZR 45/11 / Oelschlägel, Kay, Rechtsmissbräuchliche Vertragsstrafe, IPRB 2012, 245-246
  • BGH v. 9.2.2012 - I ZR 100/10 / Luckhaus, Ulrich, Schutzumfang von Marken mit Anlehnung an beschreibende Begriffe, IPRB 2012, 246-247
  • OLG Düsseldorf v. 24.8.2012 - I-20 U 35/12 / Vohwinkel, Moritz, iPad-Design: Vermeidung einer unlauteren Nachahmung, IPRB 2012, 247-248
  • OLG Hamm v. 8.9.2011 - I-22 U 20/11 / Limper, Josef / Müller-ter Jung, Marco, Anerkennung der Urheberschaft des Architekten, IPRB 2012, 248-249
  • LG Düsseldorf v. 16.8.2012 - 4b O 81/12, 4b O 82/12 / Feldmann, Eva, Keine Patentverletzung eines Drittanbieters durch Vertreiben von Kaffeekapseln, IPRB 2012, 249-250

Gewerbliche Schutzrechte

  • Triebe, Christian, Lizenzen in der Insolvenz – eine unendliche Geschichte (?), Neue Dynamik in der Diskussion um die insolvenzrechtliche Behandlung von Lizenzen an Immaterialgüterrechten, IPRB 2012, 250-255
    Das Thema ist älter als die Insolvenzordnung (InsO) selbst. Seine besondere Aktualität verdankt es einem – zwischenzeitlich allerdings insoweit wieder verworfenen – Referentenentwurf des BMJ sowie einigen neueren gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere durch den I. Zivilsenat des BGH (“M2Trade” und “Take Five”). Der folgende Beitrag fasst diese Entwicklung sowie die dahinter stehenden, scheinbar unversöhnlichen Rechtsauffassungen der Lizenzwirtschaft einerseits und der Insolvenzverwalter andererseits kurz zusammen und macht dabei deutlich, dass eine gesetzliche Klarstellung nicht nur aus nationaler, sondern auch aus internationaler Perspektive weiterhin wünschenswert wäre.
  • Mulch, Joachim, Das Miteigentum an Patenten, IPRB 2012, 255-258
    Das Recht an einer Erfindung und damit das Recht auf das Patent stehen dem Erfinder zu. Wird die Erfindung durch mehrere Personen getätigt, sind sie Miterfinder. Obwohl das Miteigentum an Patenten daher in der Praxis sehr häufig vorkommt, sind viele rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang noch ungeklärt. Mit diesem Beitrag sollen zumindest einige der wichtigsten Punkte erläutert werden.
  • Vohwinkel, Moritz, Öffentlichkeitswerbung im neuen Heilmittelwerbegesetz, Bleibt nach der Reform alles beim Alten?, IPRB 2012, 258-261
    In Kürze tritt voraussichtlich das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (16. AMG-Novelle) in Kraft. Die geplanten Novellierungen bringen u.a. wesentliche Änderungen für das Heilmittelwerbegesetz (HWG) mit sich. Insbesondere der Bereich der Öffentlichkeitswerbung wird in weiten Teilen liberalisiert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die anstehende Reform und stellt dem HWG bisher systematisch unbekannte Tatbestandsmerkmale vor, die für die künftige Auslegung einer Reihe von Werbeverboten wesentlich sein werden.
  • Heymann, Britta / Herrmann, Rajko, Crowdsourcing, IPRB 2012, 261-264
    Es gibt vielerlei Erscheinungsformen von Crowdsourcing, zu denen im Wesentlichen der Bereich “Co-Creation” (die interaktive Wertschöpfung), das “Microworking” (d.h. die Auslagerung “virtueller” Arbeitskraft) sowie das “Crowdfunding” (die gemeinsame Finanzierung eines Projekts) gehören. Der nachfolgende Beitrag soll sich vor allem mit den Erscheinungsformen des Co-Creation und des Microworking befassen und insoweit die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen aufzeigen, die bei der Durchführung eines Crowdsourcing-Projektes zu beachten sind.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.11.2012 13:56